Parteitag der SPD in Hamburg . bis . Oktober Beschlüsse
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K<strong>in</strong><strong>der</strong> werden durch das Ehegattensplitt<strong>in</strong>g überhaupt nicht geför<strong>der</strong>t.<br />
Wir wollen deshalb Leistungen, die sich ausschließlich auf die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ehe<br />
konzentrieren, begrenzen. Deshalb wollen wir e<strong>in</strong> tariftechnisches Realsplitt<strong>in</strong>g mit e<strong>in</strong>em<br />
Übertrag von 15.000 Euro bzw. 20.000 Euro e<strong>in</strong>führen und die dabei frei werdenden Mittel<br />
<strong>in</strong> den Bildungs- und Betreuungsbereich <strong>in</strong>vestieren.<br />
Beim tariftechnischen Realsplitt<strong>in</strong>g bleibt es bei <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>samen Veranlagung <strong>der</strong><br />
Ehepartner. Allerd<strong>in</strong>gs wird das erzielte E<strong>in</strong>kommen nicht mehr gleichmäßig auf beide<br />
Partner aufgeteilt. So kann nicht mehr die Hälfte des zu versteuernden E<strong>in</strong>kommens auf<br />
den Partner/ die Partner<strong>in</strong> übertragen werden, son<strong>der</strong>n nur noch e<strong>in</strong> <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Höhe<br />
begrenzter Betrag, <strong>in</strong> diesem Fall von 15.000 bzw. 20.000 Euro. Alle an<strong>der</strong>en Regelungen,<br />
wie die steuerrechtlichen Übertragungsmöglichkeiten, bleiben unverän<strong>der</strong>t.<br />
Die Umwandlung des Ehegattensplitt<strong>in</strong>gs <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Familiensplitt<strong>in</strong>g“ lehnen wir strikt ab,<br />
da dies die hohen E<strong>in</strong>kommensgruppen noch stärker bevorzugt.<br />
Wir halten dies für gerechtfertigt, denn<br />
• Familienför<strong>der</strong>ung hat für uns Vorrang vor <strong>der</strong> Eheför<strong>der</strong>ung<br />
• wir setzen auf Geschlechtergerechtigkeit und positive Erwerbsanreize für Ehefrauen,<br />
• unser Modell berücksichtigt sehr stark soziale Aspekte, <strong>in</strong>dem es die Bezieher<strong>in</strong>nen und<br />
Bezieher von kle<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>kommen gar nicht belastet.<br />
(Überwiesen an Parteirat)<br />
(Entscheidung Parteirat: Überwiesen an Parteivorstand – Projektgruppe Steuern und<br />
F<strong>in</strong>anzen)<br />
Antrag St 17<br />
Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft Sozialdemokratischer Frauen<br />
Gerechte Verteilung <strong>der</strong> Lohnsteuerbelastung zwischen Ehegatten<br />
Rund 7 Millionen Alle<strong>in</strong>verdienerehepaare nutzen die Steuerklasse III, von 7 Millionen<br />
bei<strong>der</strong>werbstätigen Ehepaaren nutzen 60 % die Komb<strong>in</strong>ation III/V, 40 % IV/IV. 1,6<br />
Millionen Frauen haben Anspruch auf Steuerklasse III, weil <strong>der</strong> Ehepartner selbständig<br />
o<strong>der</strong> Rentner ist.<br />
Im ersten Lebensjahr des K<strong>in</strong>des s<strong>in</strong>d bei 75 % <strong>der</strong> Eltern <strong>der</strong> Vater <strong>in</strong> Vollzeit, Mutter nicht<br />
erwerbstätig. Im 2. Lebensjahr des K<strong>in</strong>des s<strong>in</strong>d es 60 %. Nach <strong>der</strong> Elternzeit strebt e<strong>in</strong><br />
Ehegatte Vollzeit, <strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Teilzeit an. Der Teilzeitwunsch <strong>der</strong> Mutter wird oft nicht<br />
verwirklicht, weil Betreuungsangebote fehlen o<strong>der</strong> die Kosten dafür zu hoch und ihr<br />
Nettolohn mit Steuerklasse V zu ger<strong>in</strong>g ist. Das ist nicht nur e<strong>in</strong>e Konjunkturbremse, weil<br />
Ressourcen nicht genutzt werden, son<strong>der</strong>n weil eigenes E<strong>in</strong>kommen auch eigene<br />
Entscheidung über Ausgaben be<strong>in</strong>haltet und wenn es fehlt, Konsumwünsche nicht erfüllt