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Parteitag der SPD in Hamburg . bis . Oktober  Beschlüsse

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Antrag I 25<br />

Landesverband Sachsen<br />

Viele Wege führen zur Integration<br />

1. Die <strong>SPD</strong> sieht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er verstärkten Beschäftigung von Migrant/<strong>in</strong>nen im<br />

öffentlichen Dienst e<strong>in</strong>e s<strong>in</strong>nvolle Maßnahme zur Integration.<br />

Der Anteil von Migrant/<strong>in</strong>nen soll sich an <strong>der</strong> Höhe des Migrant/<strong>in</strong>nenanteils <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Kommune, dem Land o<strong>der</strong> beim Bund orientieren.<br />

2. Wir setzen uns weiterh<strong>in</strong> dafür e<strong>in</strong>, bei <strong>der</strong> staatlichen (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e kommunalen)<br />

För<strong>der</strong>ung von Sport- und an<strong>der</strong>en Freizeitvere<strong>in</strong>en <strong>der</strong>en<br />

Integrationsanstrengungen zu berücksichtigen. Die För<strong>der</strong><strong>in</strong>strumente und <strong>der</strong>en<br />

Anwendung s<strong>in</strong>d so zu gestalten, dass die genannten Vere<strong>in</strong>e mit positiven<br />

Anreizen zu verstärkten Integrationsanstrengungen ermuntert werden.<br />

(Angenommen)<br />

Antrag I 26<br />

Kreis Friedrichsha<strong>in</strong>-Kreuzberg<br />

(Landesverband Berl<strong>in</strong>)<br />

Integration setzt Rechtssicherheit voraus – schafft die Kettenduldungen endgültig ab<br />

Die Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

werden aufgefor<strong>der</strong>t, im angekündigten Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des<br />

Aufenthaltsgesetzes auf folgende Regelungen h<strong>in</strong>zuwirken:<br />

• Das <strong>in</strong> Aussicht gestellte dauerhafte Bleiberecht für Flüchtl<strong>in</strong>ge, die <strong>bis</strong>her lediglich den<br />

Status e<strong>in</strong>er Duldung hatten, wird nicht davon abhängig gemacht, dass die<br />

betroffenen Flüchtl<strong>in</strong>ge <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em dauerhaften Beschäftigungsverhältnis stehen und<br />

nicht von Sozialleistungen abhängig s<strong>in</strong>d.<br />

• Soweit von Flüchtl<strong>in</strong>gen als Voraussetzung für e<strong>in</strong> Bleiberecht <strong>der</strong> Nachweis<br />

ausreichen<strong>der</strong> deutscher Sprachkenntnisse gefor<strong>der</strong>t wird, werden ausreichend Mittel<br />

bereitgestellt, um den betroffenen Flüchtl<strong>in</strong>gen die kostenfreie Teilnahme an<br />

Integrationskursen (§§ 43 ff Aufenthaltsgesetz) zu ermöglichen.

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