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Zukunftsfähige Bioenergie und nachhaltige Landnutzung

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114 6 Modellierung des globalen Potenzials von Energiepflanzen<br />

Feuchtgebiete<br />

25 50 75 100<br />

Anteil in Gitterzelle [%]<br />

Abbildung 6.4-5<br />

Von der Biomassenutzung ausgeschlossene Feuchtgebiete mit einer Gesamtfläche von 1.150 Mio. ha.<br />

Quelle: Beringer <strong>und</strong> Lucht, 2008, basierend auf Lehner <strong>und</strong> Doll, 2004<br />

nur dann zu 100 % unter Schutz gestellt, wenn mindestens<br />

zwei der Indikatoren übereinstimmen, Biodiversitätsgebiete<br />

werden nur bei Übereinstimmung<br />

von drei oder vier Indikatoren zu 50 % bzw. 80 %<br />

geschützt.<br />

Die Indikatoren für die Szenarien sind in Tabelle<br />

6.4-1 zusammengefasst, <strong>und</strong> die resultierenden Ausschlussgebiete<br />

in Abbildung 6.4-4 dargestellt.<br />

6.4.3.3<br />

Szenarien zu Treibhausgasemissionen aus<br />

<strong>Landnutzung</strong>sänderungen<br />

Die Freisetzung von CO 2 aus Vegetation <strong>und</strong> Böden<br />

durch Rodung von Wäldern oder dem Trockenlegen<br />

von Feuchtgebieten führt zu wesentlich größeren<br />

Treibhausgasemissionen als durch die Substitution<br />

fossiler Energieträger bei der nachfolgenden Biomassenutzung<br />

eingespart werden kann (Kap. 4.2.3.1<br />

<strong>und</strong> 4.2.3.2). Solche Standorte sind zum größten Teil<br />

bereits in den Flächen hoher Biodiversität <strong>und</strong> geringer<br />

menschlicher Einflussnahme enthalten (Naturwälder,<br />

Feuchtgebiete) <strong>und</strong> werden deshalb ohnehin<br />

nicht für den Energiepflanzenanbau berücksichtigt.<br />

Zusätzlich werden auch Feuchtgebiete aus der<br />

Global Lakes and Wetlands Database (Lehner <strong>und</strong><br />

Doll, 2004) von menschlicher Nutzung ausgenommen,<br />

die im Modell eine starke Kohlenstoffsenke dar-<br />

stellen <strong>und</strong> bei der Reservierung von Naturschutzflächen<br />

noch nicht berücksichtigt wurden (Abb. 6.4-5).<br />

Schließlich muss im Sinne der Klimaschutzleitplanke<br />

(Kap. 3.1.1) der Anbau von Energiepflanzen<br />

auf Landflächen ausgeschlossen werden, bei denen<br />

die Treibhausgasemissionen aus der Umwandlung<br />

der Fläche erst nach sehr langer Zeit durch den<br />

aus der Atmosphäre aufgenommenen Kohlenstoff<br />

kompensiert werden. Idealerweise müssten bei dieser<br />

Rechnung auch die durch den landwirtschaftlichen<br />

Anbau <strong>und</strong> die Verarbeitung von Energiepflanzen<br />

(Agrarmaschinen, Dünger) verursachten Emissionen<br />

sowie die bei der energetischen Nutzung der<br />

Biomasse eingesparten Emissionen fossiler Energieträger<br />

berücksichtigt werden. Da diese Daten im<br />

Rahmen des Modells nicht zur Verfügung stehen,<br />

wird hier nur die Kompensation der Emissionen aus<br />

der <strong>Landnutzung</strong>sänderung durch den anschließend<br />

durch den Boden sowie durch die aufwachsende Biomasse<br />

aus der Atmosphäre aufgenommenen Kohlenstoff<br />

betrachtet. Dies kann als Indikator dafür herangezogen<br />

werden, welche minimale Kompensationszeit<br />

in der Gesamtbilanz erreicht werden kann.<br />

Für die Treibhausgasbilanz ist zu berücksichtigen,<br />

dass der durch den Boden aufgenommene Kohlenstoff<br />

im Idealfall dort verbleibt, während der in der in<br />

der aufwachsenden Biomasse gespeicherte Kohlenstoff<br />

nach dem Ernten wieder freigesetzt wird, dafür<br />

aber fossile CO 2 -Emissionen ersetzt. Es ist daher zu<br />

klären, inwieweit der in der Biomasse gespeicherte

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