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Zukunftsfähige Bioenergie und nachhaltige Landnutzung

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282 10 Globale <strong>Bioenergie</strong>politik<br />

Landwirtschaft der COP-9 finden sich zu <strong>Bioenergie</strong><br />

lediglich allgemeine Hinweise zur Förderung<br />

der positiven <strong>und</strong> Minderung der negativen Wirkungen<br />

von Biotreibstoffen auf biologische Vielfalt.<br />

Im Beschluss zu Wäldern gibt es keinen Hinweis<br />

auf <strong>Bioenergie</strong>.<br />

• Gentechnisch veränderte Organismen: Art 8(g)<br />

verpflichtet die Vertragsstaaten der CBD, Mittel<br />

zur Regulierung, Bewältigung oder Kontrolle der<br />

Risiken einzuführen, die mit der Nutzung oder<br />

Freisetzung von GVO zusammenhängen. Im Cartagena-Protokoll<br />

über biologische Sicherheit wird<br />

dies in Bezug auf den sicheren grenzüberschreitenden<br />

Transfer, den Umgang <strong>und</strong> die Nutzung<br />

von GVO ausformuliert. Das Protokoll sieht vor,<br />

dass dabei nach dem Vorsorgeansatz vorgegangen<br />

wird. Bei mangelnder Datengr<strong>und</strong>lage über mögliche<br />

nachteilige Umweltauswirkungen von GVO<br />

kann demnach eine Zulassung verweigert werden,<br />

um diese negativen Wirkungen zu vermeiden.<br />

10.5.3.2<br />

Wege zur Umsetzung biodiversitätsrelevanter<br />

<strong>Bioenergie</strong>leitlinien oder -standards<br />

Diese CBD-Regelungen sind als inhaltliches F<strong>und</strong>ament<br />

für die Entwicklung von Biodiversitätsleitlinien<br />

oder Standards für <strong>Bioenergie</strong>produktion wie<br />

auch generell für alle Arten der <strong>Landnutzung</strong> prinzipiell<br />

geeignet, müssen aber auf Basis des Vorsorgeansatzes<br />

konkretisiert <strong>und</strong> ausgestaltet werden (Kap.<br />

10.3). Dabei geht es um die folgenden Dimensionen:<br />

• Erhaltung biologischer Vielfalt: Bei der Produktion<br />

von <strong>Bioenergie</strong> bzw. Biomasse soll der Schutz biologischer<br />

Vielfalt gewährleistet sein. Insbesondere<br />

sollen Schutzgebiete <strong>und</strong> Elemente für Schutzgebietssysteme<br />

sowie Ökosystemen mit hohem Wert<br />

für biologische Vielfalt von der (direkten wie indirekten)<br />

Umwandlung zugunsten von <strong>Bioenergie</strong><br />

ausgeschlossen sein (Kap. 5.4 <strong>und</strong> 10.5.1). Hierfür<br />

ist die Umsetzung <strong>und</strong> Weiterentwicklung des<br />

Arbeitsprogramms für Schutzgebiete zum Auf-<br />

<strong>und</strong> Ausbau effektiver nationaler Schutzgebietssysteme<br />

erforderlich (Kap. 10.5.1.1). Als eine Voraussetzung<br />

für das notwendige Monitoring ist der<br />

Ausbau der Weltdatenbank zu Schutzgebieten zu<br />

empfehlen (WDPA, 2008). Es geht darüber hinaus<br />

aber auch um den kleinskaligen Schutz von Flächen<br />

mit hohem Wert für biologische Vielfalt in<br />

der Kulturlandschaft (Kap. 5.4.2). Diese Gebiete<br />

sollten identifiziert, mit Pufferzonen umgeben <strong>und</strong>,<br />

wo sinnvoll, mit Blick auf einen Biotopverb<strong>und</strong><br />

mit Korridoren vernetzt sein. Vor der Konversion<br />

ungenutzten Lands (z. B. marginales, degradiertes<br />

oder brachliegendes Land) für <strong>Bioenergie</strong> muss<br />

der ökologische Wert untersucht werden.<br />

• Nachhaltige Nutzung biologischer Vielfalt: Bei<br />

der Produktion von <strong>Bioenergie</strong> durch Energiepflanzen<br />

oder durch die Nutzung von Reststoffen<br />

muss die Nachhaltigkeit gewährleistet sein. In den<br />

Agrar- <strong>und</strong> Forstökosystemen soll die Begleitflora<br />

<strong>und</strong> -fauna sowie die genetische Vielfalt gesichert<br />

sein <strong>und</strong> es sollen negativer Wirkungen auf andere<br />

Ökosysteme vermieden werden. Dies erfordert<br />

auf das Anbausystem <strong>und</strong> die lokalen Bedingungen<br />

abgestimmte Regelungen, u. a. mit Blick auf<br />

Einhaltung von Fruchtfolgen, Nutzung von Wasser<br />

<strong>und</strong> Agrochemikalien sowie die Vermeidung<br />

des Anbaus potenziell invasiver Arten (Kasten<br />

5.4-3). Bei der Nutzung gentechnisch veränderter<br />

Organismen bieten Art. 8(g) der CBD <strong>und</strong> die<br />

Bestimmungen des Cartagena-Protokolls über<br />

biologische Sicherheit einen zu konkretisierenden<br />

Handlungsrahmen, um z. B. eine Ausbreitung der<br />

veränderten Gene in Wildpopulationen zu verhindern.<br />

Ob die CBD einen solchen inhaltlichen Beitrag leisten<br />

soll, wird sehr kontrovers diskutiert. Die EU<br />

möchte die CBD zur Entwicklung von Leitlinien<br />

nutzen, die helfen sollen, mögliche negative Wirkungen<br />

von Biokraftstoffen auf biologische Vielfalt zu<br />

minimieren. Brasilien, unterstützt von Argentinien<br />

<strong>und</strong> z. T. anderen Ländern, nimmt eine sehr optimistische<br />

Gegenposition hinsichtlich des Potenzials <strong>und</strong><br />

der Umweltverträglichkeit von Biokraftstoffen ein.<br />

Demnach sei es nicht sinnvoll, das Thema Biokraftstoffe<br />

<strong>und</strong> insbesondere Nachhaltigkeitsstandards in<br />

der CBD zu behandeln. Viele Nichtregierungsorganisationen<br />

hingegen warnen im Rahmen der CBD<br />

eindringlich vor negativen Wirkungen des Anbaus<br />

von Energiepflanzen auf die biologische Vielfalt.<br />

Im Vorfeld der COP-9 in Bonn schien das Thema<br />

blockiert. Die COP-9 brachte einen Teilerfolg für die<br />

EU, da ein eigenständiger Beschluss zu Biokraftstoffen<br />

gefasst wurde, in dem das Prinzip Nachhaltigkeit<br />

bestätigt <strong>und</strong> der CBD eine Rolle bei diesem Thema<br />

zugesprochen wurde. Die von der EU angestrebte<br />

Aufgabe der CBD, konkrete Biodiversitätsleitlinien<br />

für die Entwicklung von Standards zu erarbeiten,<br />

wurde jedoch verzögert. Die CBD wird sich bis zur<br />

COP-10 im japanischen Nagoya (Herbst 2010) lediglich<br />

im Rahmen von regionalen Workshops damit<br />

befassen, wie die positiven Wirkungen von Biokraftstoffen<br />

auf die Biodiversität gefördert <strong>und</strong> die negativen<br />

gemindert werden können. Welchen Beitrag die<br />

CBD zur Entwicklung von Standards leisten kann,<br />

wird erst nach der COP-10 endgültig eingeschätzt<br />

werden können (Loose <strong>und</strong> Korn, 2008).<br />

Weitergehende Anforderungen an die CBD, langfristig<br />

entsprechende Leitlinien nicht nur für Bio-

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