Zukunftsfähige Bioenergie und nachhaltige Landnutzung
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282 10 Globale <strong>Bioenergie</strong>politik<br />
Landwirtschaft der COP-9 finden sich zu <strong>Bioenergie</strong><br />
lediglich allgemeine Hinweise zur Förderung<br />
der positiven <strong>und</strong> Minderung der negativen Wirkungen<br />
von Biotreibstoffen auf biologische Vielfalt.<br />
Im Beschluss zu Wäldern gibt es keinen Hinweis<br />
auf <strong>Bioenergie</strong>.<br />
• Gentechnisch veränderte Organismen: Art 8(g)<br />
verpflichtet die Vertragsstaaten der CBD, Mittel<br />
zur Regulierung, Bewältigung oder Kontrolle der<br />
Risiken einzuführen, die mit der Nutzung oder<br />
Freisetzung von GVO zusammenhängen. Im Cartagena-Protokoll<br />
über biologische Sicherheit wird<br />
dies in Bezug auf den sicheren grenzüberschreitenden<br />
Transfer, den Umgang <strong>und</strong> die Nutzung<br />
von GVO ausformuliert. Das Protokoll sieht vor,<br />
dass dabei nach dem Vorsorgeansatz vorgegangen<br />
wird. Bei mangelnder Datengr<strong>und</strong>lage über mögliche<br />
nachteilige Umweltauswirkungen von GVO<br />
kann demnach eine Zulassung verweigert werden,<br />
um diese negativen Wirkungen zu vermeiden.<br />
10.5.3.2<br />
Wege zur Umsetzung biodiversitätsrelevanter<br />
<strong>Bioenergie</strong>leitlinien oder -standards<br />
Diese CBD-Regelungen sind als inhaltliches F<strong>und</strong>ament<br />
für die Entwicklung von Biodiversitätsleitlinien<br />
oder Standards für <strong>Bioenergie</strong>produktion wie<br />
auch generell für alle Arten der <strong>Landnutzung</strong> prinzipiell<br />
geeignet, müssen aber auf Basis des Vorsorgeansatzes<br />
konkretisiert <strong>und</strong> ausgestaltet werden (Kap.<br />
10.3). Dabei geht es um die folgenden Dimensionen:<br />
• Erhaltung biologischer Vielfalt: Bei der Produktion<br />
von <strong>Bioenergie</strong> bzw. Biomasse soll der Schutz biologischer<br />
Vielfalt gewährleistet sein. Insbesondere<br />
sollen Schutzgebiete <strong>und</strong> Elemente für Schutzgebietssysteme<br />
sowie Ökosystemen mit hohem Wert<br />
für biologische Vielfalt von der (direkten wie indirekten)<br />
Umwandlung zugunsten von <strong>Bioenergie</strong><br />
ausgeschlossen sein (Kap. 5.4 <strong>und</strong> 10.5.1). Hierfür<br />
ist die Umsetzung <strong>und</strong> Weiterentwicklung des<br />
Arbeitsprogramms für Schutzgebiete zum Auf-<br />
<strong>und</strong> Ausbau effektiver nationaler Schutzgebietssysteme<br />
erforderlich (Kap. 10.5.1.1). Als eine Voraussetzung<br />
für das notwendige Monitoring ist der<br />
Ausbau der Weltdatenbank zu Schutzgebieten zu<br />
empfehlen (WDPA, 2008). Es geht darüber hinaus<br />
aber auch um den kleinskaligen Schutz von Flächen<br />
mit hohem Wert für biologische Vielfalt in<br />
der Kulturlandschaft (Kap. 5.4.2). Diese Gebiete<br />
sollten identifiziert, mit Pufferzonen umgeben <strong>und</strong>,<br />
wo sinnvoll, mit Blick auf einen Biotopverb<strong>und</strong><br />
mit Korridoren vernetzt sein. Vor der Konversion<br />
ungenutzten Lands (z. B. marginales, degradiertes<br />
oder brachliegendes Land) für <strong>Bioenergie</strong> muss<br />
der ökologische Wert untersucht werden.<br />
• Nachhaltige Nutzung biologischer Vielfalt: Bei<br />
der Produktion von <strong>Bioenergie</strong> durch Energiepflanzen<br />
oder durch die Nutzung von Reststoffen<br />
muss die Nachhaltigkeit gewährleistet sein. In den<br />
Agrar- <strong>und</strong> Forstökosystemen soll die Begleitflora<br />
<strong>und</strong> -fauna sowie die genetische Vielfalt gesichert<br />
sein <strong>und</strong> es sollen negativer Wirkungen auf andere<br />
Ökosysteme vermieden werden. Dies erfordert<br />
auf das Anbausystem <strong>und</strong> die lokalen Bedingungen<br />
abgestimmte Regelungen, u. a. mit Blick auf<br />
Einhaltung von Fruchtfolgen, Nutzung von Wasser<br />
<strong>und</strong> Agrochemikalien sowie die Vermeidung<br />
des Anbaus potenziell invasiver Arten (Kasten<br />
5.4-3). Bei der Nutzung gentechnisch veränderter<br />
Organismen bieten Art. 8(g) der CBD <strong>und</strong> die<br />
Bestimmungen des Cartagena-Protokolls über<br />
biologische Sicherheit einen zu konkretisierenden<br />
Handlungsrahmen, um z. B. eine Ausbreitung der<br />
veränderten Gene in Wildpopulationen zu verhindern.<br />
Ob die CBD einen solchen inhaltlichen Beitrag leisten<br />
soll, wird sehr kontrovers diskutiert. Die EU<br />
möchte die CBD zur Entwicklung von Leitlinien<br />
nutzen, die helfen sollen, mögliche negative Wirkungen<br />
von Biokraftstoffen auf biologische Vielfalt zu<br />
minimieren. Brasilien, unterstützt von Argentinien<br />
<strong>und</strong> z. T. anderen Ländern, nimmt eine sehr optimistische<br />
Gegenposition hinsichtlich des Potenzials <strong>und</strong><br />
der Umweltverträglichkeit von Biokraftstoffen ein.<br />
Demnach sei es nicht sinnvoll, das Thema Biokraftstoffe<br />
<strong>und</strong> insbesondere Nachhaltigkeitsstandards in<br />
der CBD zu behandeln. Viele Nichtregierungsorganisationen<br />
hingegen warnen im Rahmen der CBD<br />
eindringlich vor negativen Wirkungen des Anbaus<br />
von Energiepflanzen auf die biologische Vielfalt.<br />
Im Vorfeld der COP-9 in Bonn schien das Thema<br />
blockiert. Die COP-9 brachte einen Teilerfolg für die<br />
EU, da ein eigenständiger Beschluss zu Biokraftstoffen<br />
gefasst wurde, in dem das Prinzip Nachhaltigkeit<br />
bestätigt <strong>und</strong> der CBD eine Rolle bei diesem Thema<br />
zugesprochen wurde. Die von der EU angestrebte<br />
Aufgabe der CBD, konkrete Biodiversitätsleitlinien<br />
für die Entwicklung von Standards zu erarbeiten,<br />
wurde jedoch verzögert. Die CBD wird sich bis zur<br />
COP-10 im japanischen Nagoya (Herbst 2010) lediglich<br />
im Rahmen von regionalen Workshops damit<br />
befassen, wie die positiven Wirkungen von Biokraftstoffen<br />
auf die Biodiversität gefördert <strong>und</strong> die negativen<br />
gemindert werden können. Welchen Beitrag die<br />
CBD zur Entwicklung von Standards leisten kann,<br />
wird erst nach der COP-10 endgültig eingeschätzt<br />
werden können (Loose <strong>und</strong> Korn, 2008).<br />
Weitergehende Anforderungen an die CBD, langfristig<br />
entsprechende Leitlinien nicht nur für Bio-