Zukunftsfähige Bioenergie und nachhaltige Landnutzung
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294 10 Globale <strong>Bioenergie</strong>politik<br />
stabilisieren <strong>und</strong> die technische Versorgungssicherheit<br />
erhöhen (Kap. 8.1.2.3). GuD-Kraftwerke werden<br />
in der Regel großskalig gebaut. Die Vorteile dieser<br />
Anlagentechnik sind eine hocheffiziente <strong>und</strong> steuerbare<br />
Stromerzeugung sowie ihre Wirtschaftlichkeit.<br />
In Industrieländern ist das für die Kraftwerksinvestition<br />
notwendig Kapital verfügbar <strong>und</strong> es herrscht<br />
weitestgehende Investitionssicherheit. Daher bedarf<br />
es nach Auffassung des WBGU keiner besonderen<br />
Förderung dieser Technik. Das Augenmerk sollte<br />
auf ein konsistentes Emissionshandels- oder -abgabensystem<br />
gelenkt werden, wodurch wirksame<br />
Anreize für die Anwendung effizienter <strong>und</strong> emissionsarmer<br />
Anlagentechniken, wie bei GuD-Kraftwerken,<br />
gesetzt werden. Anders ist dies in den Entwicklungsländern,<br />
die keine wirksamen Anreizmechanismen<br />
zur Emissionsvermeidung vorsehen, über<br />
wenig Kapital verfügen <strong>und</strong> in denen sich potenzielle<br />
Investoren aufgr<strong>und</strong> mangelnder Investitionssicherheit<br />
zurückhalten.<br />
10.7.5.3<br />
Direkte Verbrennung fester Biomasse zur<br />
Wärmerzeugung in privaten Haushalten<br />
Die Direktverbrennung von Biomasse in Kohle- bzw.<br />
Heizkraftwerken <strong>und</strong> die Nutzung von Bio- bzw.<br />
Rohgas bei der kombinierten Strom- <strong>und</strong> Wärmeerzeugung<br />
wird in vielen Ländern bereits gefördert<br />
<strong>und</strong> sollte unter Beachtung von Nachhaltigkeitsstandards<br />
vor allem in Ländern mit hohem Kohleanteil<br />
in der Stromerzeugung fort- bzw. eingeführt werden.<br />
Die direkte Verbrennung von Biomasse zur Wärmebereitstellung<br />
ist hingegen nur teilweise förderungswürdig.<br />
Zwar kann die Verwendung fester <strong>Bioenergie</strong>träger,<br />
wie z. B. pelletierte Energiepflanzen oder<br />
Reststoffe, im Wärmesektor zu signifikanten Treibhausgasminderungen<br />
beitragen, indem sie Öl als fossilen<br />
Energieträger substituieren (Kap. 7.3), aber<br />
es zeigt sich, dass <strong>Bioenergie</strong> <strong>und</strong> damit auch feste<br />
Biomasse eine größere Klimaschutzwirkung in der<br />
Stromerzeugung entfaltet, wenn sie Kohle ersetzt.<br />
Nach Ansicht des WBGU kann die für Haushalte<br />
erforderliche Wärme am effizientesten in Kombination<br />
mit der Stromerzeugung in Form von<br />
Abwärme aus der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK;<br />
Kap. 10.7.5.2) sowie langfristig mit aus regenerativem<br />
Strom betriebenen Wärmepumpen unter Nutzung<br />
von Umgebungswärme erzeugt werden. Allerdings<br />
dürfte es u. a. wegen der hohen erforderlichen<br />
Infrastrukturinvestitionen besonders im ländlichen<br />
Raum relativ lange dauern, bis KWK einen großen<br />
Anteil des Wärmebedarfs deckt <strong>und</strong> noch länger, bis<br />
regenerativ betriebene Wärmepumpen die Regel<br />
sind, wobei bisher besonders die Umstellung auf eine<br />
umfängliche regenerative Stromerzeugung ein Problem<br />
darstellt. Somit kann die Nutzung von Holz-,<br />
Hackschnitzel- <strong>und</strong> Pelletheizungen eher als zweitbeste<br />
Lösung für den Übergang eingestuft werden,<br />
die vor allem dort sinnvoll ist, wo nicht mit dem Ausbau<br />
von Nah- <strong>und</strong> Fernwärmenetzen zu rechnen ist<br />
(Kap. 8.1.1.1 <strong>und</strong> 8.1.1.2).<br />
Gerade im Bereich der privaten Haushalte <strong>und</strong><br />
auch in öffentlichen Einrichtungen kann eine Übergangsförderung<br />
sinnvoll werden, da nicht damit<br />
gerechnet werden kann, dass eine zügige Substitution<br />
von fossilen auf biogene Brennstoffe stattfindet. Oftmals<br />
setzen Haushalte nicht die effizientesten Technologien<br />
ein, wodurch sowohl vorhandene Treibhausgasminderungspotenziale<br />
als auch wirtschaftliche<br />
Einsparpotenziale nicht ausgeschöpft werden.<br />
Gründe sind u. a. die im Wärmebereich besonders<br />
ausgeprägten Beharrungswiderstände auch gegenüber<br />
wirtschaftlich lohnenden Technologien. Hohe,<br />
aber langfristig wirtschaftliche Investitionen erscheinen<br />
Gebäudeeigentümern oft unattraktiv. Gründe<br />
sind Finanzierungsprobleme sowie eine allgemeine<br />
Minderschätzung künftiger Ersparnisse gegenüber<br />
heutigen, vor allem, wenn im Mieter-Vermieter-Verhältnis<br />
die Investitionen vordergründig dem Mieter<br />
zugute kommen (Levine et al., 2007; Schleich <strong>und</strong><br />
Gruber, 2008). In diesem Bereich kann folglich für<br />
eine Übergangszeit von ca. 10–15 Jahren eine Förderung<br />
in Form von Subventionen sinnvoll sein, etwa<br />
verbilligte Darlehen oder andere Investitionszulagen<br />
für Haushalte <strong>und</strong> Unternehmen bei der Umstellung<br />
auf das Heizen mit Biomasse (Levine et al., 2007;<br />
BMU, 2008c). Angesichts der Beharrungsproblematik<br />
findet darüber hinaus das Ordnungsrecht Anwendung.<br />
So sind z. B. in Deutschland Gebäudeeigentümer<br />
bei Neubauten verpflichtet, den Wärmebedarf<br />
anteilig aus erneuerbaren Energien zu decken.<br />
Bei einer derartigen Förderpolitik empfiehlt es<br />
sich, die Förderungen auf das Heizen mit Pellets<br />
zu konzentrieren. Nachteilig ist jedoch, dass bei der<br />
Anlagenförderung keine differenzierte Förderung<br />
nach Energiepflanzen oder Abfall- <strong>und</strong> Reststoffen<br />
möglich ist. Soweit die Staaten noch keine strengen<br />
Emissionsauflagen erlassen <strong>und</strong> durchgesetzt<br />
haben, sind solche parallel zur Förderung erforderlich,<br />
da die Verfeuerung andernfalls zu steigenden<br />
Schadstoff- <strong>und</strong> Feinstaubemissionen führt. Auch für<br />
Schwellen- <strong>und</strong> Entwicklungsländer sind Fördermaßnahmen<br />
einschließlich Emissions vorschriften geeignet,<br />
besonders in Bezug auf wohlhabendere städtische<br />
Haushalte, wenngleich es in diesen Ländern vor<br />
allem um die Effizienzsteigerung traditioneller Biomassenutzung<br />
im ländlichen Raum <strong>und</strong> in Bezug auf<br />
ärmere Haushalte gehen muss (Kap. 10.8.2).