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Zukunftsfähige Bioenergie und nachhaltige Landnutzung

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242 10 Globale <strong>Bioenergie</strong>politik<br />

der Tatsache geschuldet, dass sich <strong>Bioenergie</strong>produktion<br />

<strong>und</strong> -nutzung auf die Emissionen der Energie<br />

<strong>und</strong> Landwirtschaft einerseits, sowie der <strong>Landnutzung</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Landnutzung</strong>sänderungen andererseits<br />

auswirken. Diese Sektoren unterliegen unterschiedlichen<br />

Erfordernissen in Bezug auf die Regelungen<br />

von Emissionen <strong>und</strong> Emissionsminderungen. Bestehende<br />

Regelungen, die zunächst der Vereinfachung<br />

schwer erfassbarer Emissionsdaten dienten oder<br />

politischen Kompromissen bei Interessenkonflikten<br />

geschuldet sind, erschweren derzeit die konsistente<br />

Behandlung der <strong>Bioenergie</strong> im Klimaregime <strong>und</strong><br />

führen zu Fehlanreizen.<br />

Es gilt diese Defizite des Klimaregimes so zu korrigieren,<br />

dass es einschließlich des CDM die Nutzung<br />

von <strong>Bioenergie</strong> auf eine Weise fördert, die auch<br />

tatsächlich einen größtmöglichen Beitrag zur Vermeidung<br />

eines gefährlichen Klimawandels leistet.<br />

Es liegt jedoch auf der Hand, dass selbst ein sehr<br />

effektives <strong>und</strong> effizientes Klimaschutzregime, das<br />

zugleich alle Vorgänge im Bereich der <strong>Bioenergie</strong><br />

konsistent bewertet <strong>und</strong> erfasst, die Einhaltung weiterer<br />

Nachhaltigkeitsdimensionen (z. B. Biosphärenschutz,<br />

globale Mindestnahrungsmittelproduktion)<br />

nicht sicherstellen kann. Daher <strong>und</strong> weil auch nicht<br />

zu erwarten ist, dass sich auf absehbare Zeit alle hier<br />

bedeutsamen Länder zu Emissionsobergrenzen verpflichten<br />

werden, müssen andere Institutionen eingeb<strong>und</strong>en<br />

<strong>und</strong> weitere Instrumente umgesetzt werden<br />

(Kap. 10.3 ff.).<br />

10.3<br />

Standards für die Produktion von<br />

<strong>Bioenergie</strong>trägern<br />

Die Definition <strong>und</strong> Einführung umfassender Nachhaltigkeitsstandards<br />

für <strong>Bioenergie</strong>träger ist angesichts<br />

der vom WBGU aufgezeigten Risiken der <strong>Bioenergie</strong>produktion<br />

für Klima- <strong>und</strong> Biosphäre sowie<br />

angesichts sozialer Probleme im Zusammenhang mit<br />

der <strong>Bioenergie</strong>produktion eine notwendige regulierende<br />

Maßnahme. Nur so können die internationale<br />

Gemeinschaft bzw. einzelne Staaten Einfluss auf<br />

die Produktionsweise (Rohstoffanbau, Konversion)<br />

von <strong>Bioenergie</strong>trägern nehmen <strong>und</strong> eine <strong>nachhaltige</strong><br />

Erzeugung sicherstellen.<br />

10.3.1<br />

Die Anforderungen des WBGU an einen<br />

<strong>Bioenergie</strong>standard<br />

Einige europäische Länder – darunter Deutschland,<br />

Großbritannien, die Niederlande <strong>und</strong> die Schweiz –<br />

sind Vorreiter bei der Entwicklung von Nachhaltig-<br />

keitsstandards für <strong>Bioenergie</strong>träger, insbesondere<br />

für flüssige Biokraftstoffe. In der Schweiz <strong>und</strong> in<br />

Großbritannien sind bereits Gesetze in Kraft, die die<br />

Förderung oder den Import von Biokraftstoffen an<br />

die Einhaltung von entsprechenden Nachhaltigkeitskriterien<br />

knüpfen. Die Europäische Kommission<br />

legte im Jahr 2008 in ihrem Entwurf für eine neue<br />

EU-Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien<br />

ebenfalls Nachhaltigkeitskriterien vor, die für<br />

in der EU produzierte <strong>und</strong> für importierte flüssige<br />

Biotreibstoffe gelten sollen, sofern sie auf eine nationale<br />

Beimischungsquote angerechnet werden bzw.<br />

sonstigen Fördermaßnahmen wie etwa Steuerbefreiungen<br />

unterliegen sollen. Das bedeutet, dass beim<br />

Ansatz der EU-Kommission sowie auch bei den unilateralen<br />

Ansätzen der Schweiz oder Großbritanniens<br />

kein generelles Import- <strong>und</strong> Nutzungsverbot für<br />

<strong>Bioenergie</strong>produkte besteht, die nicht diesen Standards<br />

entsprechen.<br />

Im Gegensatz dazu empfiehlt der WBGU, Mindeststandards<br />

als gr<strong>und</strong>sätzliche Voraussetzung für<br />

die Nutzung sämtlicher <strong>Bioenergie</strong>produkte einzuführen.<br />

Dies kann zunächst auf nationaler Ebene<br />

geschehen, sollte jedoch – nicht zuletzt wegen handelsrechtlicher<br />

Überlegungen – langfristig auf internationaler<br />

Ebene erfolgen. Zudem sollte ein solcher<br />

Mindeststandard nicht nur Biokraftstoffe, sondern<br />

alle <strong>Bioenergie</strong>träger aus nachwachsenden Rohstoffen<br />

<strong>und</strong> Ernterückständen betreffen. Dies umfasst<br />

Endprodukte wie Biomethan, Biokraftstoffe, Elektrizität<br />

aus Biomasse oder auch Holzpellets sowie Vorprodukte<br />

von <strong>Bioenergie</strong>erzeugnissen, d. h. Energiepflanzen<br />

<strong>und</strong> für die Energieerzeugung verwendete<br />

Holzprodukte, Pflanzenöle <strong>und</strong> Ernterückstände wie<br />

etwa Stroh <strong>und</strong> Waldrestholz. Eine Förderung für<br />

den Anbau bzw. die Bereitstellung nachwachsender<br />

Rohstoffe (Energiepflanzen, organische Reststoffe)<br />

für die energetische Nutzung sollte nur dann erfolgen,<br />

wenn dies zu einer <strong>nachhaltige</strong>n <strong>Landnutzung</strong> in<br />

besonderem Maße beiträgt (Förderkriterien für die<br />

Biomasseerzeugung: Kap. 10.3.1.2).<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich wäre es aus ökologischer Sicht wünschenswert,<br />

wenn die Produktion aller Biomasseprodukte,<br />

d. h. auch von Nahrungs- <strong>und</strong> Futtermitteln<br />

sowie von Biomasse für die stoffliche Nutzung, den<br />

gleichen Mindeststandards unterliegen würde. Einzig<br />

auszunehmen wären Vorgaben zum Treibhausgasreduktionspotenzial,<br />

da diese für lebensnotwendige<br />

Güter wie etwa Nahrungsmittel nicht mit derselben<br />

Stringenz angesetzt werden sollten wie für <strong>Bioenergie</strong>träger.<br />

Dennoch sollte auch für den Anbau von<br />

Nahrungs- <strong>und</strong> Futtermitteln angestrebt werden, die<br />

damit verb<strong>und</strong>enen Treibhausgasemissionen möglichst<br />

gering zu halten. Da sich die Einführung eines<br />

allgemeinen Biomassestandards jedoch als aufwändig<br />

erweist <strong>und</strong> politisch kurzfristig schwer durchzu-

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