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Zukunftsfähige Bioenergie und nachhaltige Landnutzung

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334 12 Handlungsempfehlungen<br />

che Nachhaltigkeitskriterien im Sinne eines Mindeststandards<br />

für die Produktion von <strong>Bioenergie</strong> zu verankern.<br />

Im Gegenzug sollte für die Handelspartner<br />

bei Einhaltung des Mindeststandards freier Marktzugang<br />

für <strong>Bioenergie</strong>träger gewährt werden. Bereits<br />

bestehende bilaterale Verträge sollten nach Möglichkeit<br />

noch in diese Richtung nachgebessert werden.<br />

Multilaterale Ansätze zur Globalisierung<br />

von Standards verfolgen<br />

Die Möglichkeit, Standards für <strong>Bioenergie</strong> auch in<br />

einem multilateralen Rahmen zu entwickeln <strong>und</strong> zu<br />

institutionalisieren, ist die aus WTO-rechtlicher Sicht<br />

zu bevorzugende Option <strong>und</strong> sollte ebenfalls angestrebt<br />

werden. Dafür spricht auch, dass bei alleinigem<br />

Vorgehen der europäischen Staatengemeinschaft<br />

weite Teile des Weltmarktes für <strong>Bioenergie</strong>träger<br />

unreguliert bleiben würden. Die B<strong>und</strong>esregierung<br />

sollte sich dafür einsetzen, dass möglichst rasch<br />

ein internationaler Konsens zu einem Mindeststandard<br />

für <strong>nachhaltige</strong> <strong>Bioenergie</strong>produktion sowie zu<br />

einer umfassenden, internationalen <strong>Bioenergie</strong>strategie<br />

entwickelt wird. Aus Sicht des WBGU läge ein<br />

Erfolg versprechender Ansatz im Ausbau bestehender<br />

internationaler Initiativen, insbesondere der Global<br />

Bioenergy Partnership (GBEP) im Rahmen der<br />

G8+5-Verhandlungen. Die GBEP ist ein wichtiges<br />

Instrument, um die multilaterale Politikformulierung<br />

zu beschleunigen. Mit der politischen Unterstützung<br />

durch die G8 könnte erreicht werden, dass die Entscheidungen<br />

in politikrelevante Foren, Institutionen<br />

<strong>und</strong> Prozesse eingebracht werden <strong>und</strong> deren Implementierung<br />

gewährleistet ist.<br />

WTO‑Konformität von Standards für<br />

<strong>Bioenergie</strong>träger herstellen<br />

Der vom WBGU geforderte Mindeststandard sowie<br />

die Förderkriterien für den Biomasseanbau umfassen<br />

sowohl Kriterien zur Umwelt- als auch zur Sozialverträglichkeit<br />

der Produktion von <strong>Bioenergie</strong>trägern.<br />

Bei der Einführung unilateraler Standards von<br />

Seiten der EU müssten auch Produzenten aus Nicht-<br />

EU-Ländern die Standards erfüllen, wenn sie ihre<br />

Produkte in die EU exportieren oder staatliche Förderung<br />

für den Rohstoffanbau in Anspruch nehmen<br />

möchten.<br />

Die Frage der Vereinbarkeit von Umwelt- <strong>und</strong><br />

Sozialstandards mit WTO-Recht ist zum heutigen<br />

Zeitpunkt nicht völlig geklärt. Aus rechtlicher Sicht<br />

sprechen gute Gründe für die gr<strong>und</strong>sätzliche WTO-<br />

Konformität unilateraler europäischer <strong>Bioenergie</strong>standards.<br />

Dies gilt insbesondere für Kriterien zur<br />

Reduktion von Treibhausgasemissionen <strong>und</strong> zum<br />

Schutz der globalen Biodiversität, weil die Schutzwürdigkeit<br />

von Klima <strong>und</strong> Biodiversität in multilateralen<br />

Umweltabkommen (UNFCCC, CBD) völker-<br />

rechtlich festgeschrieben ist. Darüber hinaus sollten<br />

alle möglichen politischen Optionen genutzt werden,<br />

um die Akzeptanz sowohl begründeter Umweltstandards<br />

als auch der elementaren ILO-Kernarbeitsnormen<br />

im bestehenden WTO-Vertragsregime weiter<br />

zu erhöhen <strong>und</strong> langfristig sicherzustellen. Zur<br />

Zeit sind wesentliche Hindernisse für die umfassende<br />

Anerkennung von Umwelt- <strong>und</strong> Sozialstandards<br />

im Widerstand bestimmter Staatengruppen,<br />

insbesondere der Mehrzahl der Entwicklungsländer,<br />

zu sehen. Es ist deshalb erforderlich, im Rahmen laufender<br />

wie auch künftiger WTO-Verhandlungen der<br />

Vertrauensbildung im Verhältnis zwischen Industrie-<br />

<strong>und</strong> Entwicklungsländern ein großes Gewicht beizumessen.<br />

Handelsliberalisierung in Bezug auf<br />

Environmental Goods and Services an<br />

Umweltzielen ausrichten<br />

Im Rahmen der derzeitigen WTO-Verhandlungsr<strong>und</strong>e<br />

wird der Abbau von tarifären Handelshemmnissen<br />

für Produkte <strong>und</strong> Dienstleistungen geprüft,<br />

die von den Mitgliedsstaaten als besonders umweltfre<strong>und</strong>lich<br />

bewertet werden. Die angestrebte Handelsliberalisierung<br />

in Bezug auf diese „Environmental<br />

Goods and Services“ (EGS) darf jedoch nicht<br />

dazu führen, dass das Ziel einer <strong>nachhaltige</strong>n Produktion<br />

<strong>und</strong> Nutzung der entsprechenden Güter <strong>und</strong><br />

Dienstleistungen unterlaufen wird. Würde der Handel<br />

mit <strong>Bioenergie</strong>trägern als Environmental Goods<br />

im Rahmen der WTO pauschal liberalisiert, ohne der<br />

Nachhaltigkeit des Herstellungsprozesses Rechnung<br />

zu tragen, stünde dies in offensichtlichem Gegensatz<br />

zu den Bemühungen, durch die Setzung eines<br />

Mindeststandards beim Import von <strong>Bioenergie</strong>trägern<br />

Einfluss auf die Nachhaltigkeit der Produktion<br />

in den Herkunftsländern zu nehmen. Die B<strong>und</strong>esregierung<br />

sollte daher im Rahmen der entsprechenden<br />

Verhandlungen darauf hinwirken, dass nur Güter als<br />

EGS klassifiziert werden, die in jedem Fall dem vom<br />

WBGU geforderten Mindeststandard genügen bzw.<br />

aus <strong>nachhaltige</strong>n <strong>Bioenergie</strong>nutzungspfaden stammen.<br />

Ausweitung des Mindeststandards für<br />

<strong>Bioenergie</strong> auf alle Arten von Biomasse<br />

Mittelfristig ist ein globaler Biomassestandard anzustreben,<br />

der die Produktion aller Biomassearten für<br />

verschiedenste Nutzungen (Nahrungs- <strong>und</strong> Futtermittel,<br />

energetische <strong>und</strong> stoffliche Nutzung) länder-<br />

<strong>und</strong> sektorübergreifend regelt. Auf EU-Ebene sollte<br />

deshalb eine entsprechende Regelung zur Ausweitung<br />

des Mindeststandards auf alle Arten von Biomasse<br />

vorbereitet werden. Auf multilateraler Ebene<br />

sollte die Gründung einer globalen Kommission für<br />

<strong>nachhaltige</strong> <strong>Landnutzung</strong> geprüft werden, die Gr<strong>und</strong>

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