Zukunftsfähige Bioenergie und nachhaltige Landnutzung
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334 12 Handlungsempfehlungen<br />
che Nachhaltigkeitskriterien im Sinne eines Mindeststandards<br />
für die Produktion von <strong>Bioenergie</strong> zu verankern.<br />
Im Gegenzug sollte für die Handelspartner<br />
bei Einhaltung des Mindeststandards freier Marktzugang<br />
für <strong>Bioenergie</strong>träger gewährt werden. Bereits<br />
bestehende bilaterale Verträge sollten nach Möglichkeit<br />
noch in diese Richtung nachgebessert werden.<br />
Multilaterale Ansätze zur Globalisierung<br />
von Standards verfolgen<br />
Die Möglichkeit, Standards für <strong>Bioenergie</strong> auch in<br />
einem multilateralen Rahmen zu entwickeln <strong>und</strong> zu<br />
institutionalisieren, ist die aus WTO-rechtlicher Sicht<br />
zu bevorzugende Option <strong>und</strong> sollte ebenfalls angestrebt<br />
werden. Dafür spricht auch, dass bei alleinigem<br />
Vorgehen der europäischen Staatengemeinschaft<br />
weite Teile des Weltmarktes für <strong>Bioenergie</strong>träger<br />
unreguliert bleiben würden. Die B<strong>und</strong>esregierung<br />
sollte sich dafür einsetzen, dass möglichst rasch<br />
ein internationaler Konsens zu einem Mindeststandard<br />
für <strong>nachhaltige</strong> <strong>Bioenergie</strong>produktion sowie zu<br />
einer umfassenden, internationalen <strong>Bioenergie</strong>strategie<br />
entwickelt wird. Aus Sicht des WBGU läge ein<br />
Erfolg versprechender Ansatz im Ausbau bestehender<br />
internationaler Initiativen, insbesondere der Global<br />
Bioenergy Partnership (GBEP) im Rahmen der<br />
G8+5-Verhandlungen. Die GBEP ist ein wichtiges<br />
Instrument, um die multilaterale Politikformulierung<br />
zu beschleunigen. Mit der politischen Unterstützung<br />
durch die G8 könnte erreicht werden, dass die Entscheidungen<br />
in politikrelevante Foren, Institutionen<br />
<strong>und</strong> Prozesse eingebracht werden <strong>und</strong> deren Implementierung<br />
gewährleistet ist.<br />
WTO‑Konformität von Standards für<br />
<strong>Bioenergie</strong>träger herstellen<br />
Der vom WBGU geforderte Mindeststandard sowie<br />
die Förderkriterien für den Biomasseanbau umfassen<br />
sowohl Kriterien zur Umwelt- als auch zur Sozialverträglichkeit<br />
der Produktion von <strong>Bioenergie</strong>trägern.<br />
Bei der Einführung unilateraler Standards von<br />
Seiten der EU müssten auch Produzenten aus Nicht-<br />
EU-Ländern die Standards erfüllen, wenn sie ihre<br />
Produkte in die EU exportieren oder staatliche Förderung<br />
für den Rohstoffanbau in Anspruch nehmen<br />
möchten.<br />
Die Frage der Vereinbarkeit von Umwelt- <strong>und</strong><br />
Sozialstandards mit WTO-Recht ist zum heutigen<br />
Zeitpunkt nicht völlig geklärt. Aus rechtlicher Sicht<br />
sprechen gute Gründe für die gr<strong>und</strong>sätzliche WTO-<br />
Konformität unilateraler europäischer <strong>Bioenergie</strong>standards.<br />
Dies gilt insbesondere für Kriterien zur<br />
Reduktion von Treibhausgasemissionen <strong>und</strong> zum<br />
Schutz der globalen Biodiversität, weil die Schutzwürdigkeit<br />
von Klima <strong>und</strong> Biodiversität in multilateralen<br />
Umweltabkommen (UNFCCC, CBD) völker-<br />
rechtlich festgeschrieben ist. Darüber hinaus sollten<br />
alle möglichen politischen Optionen genutzt werden,<br />
um die Akzeptanz sowohl begründeter Umweltstandards<br />
als auch der elementaren ILO-Kernarbeitsnormen<br />
im bestehenden WTO-Vertragsregime weiter<br />
zu erhöhen <strong>und</strong> langfristig sicherzustellen. Zur<br />
Zeit sind wesentliche Hindernisse für die umfassende<br />
Anerkennung von Umwelt- <strong>und</strong> Sozialstandards<br />
im Widerstand bestimmter Staatengruppen,<br />
insbesondere der Mehrzahl der Entwicklungsländer,<br />
zu sehen. Es ist deshalb erforderlich, im Rahmen laufender<br />
wie auch künftiger WTO-Verhandlungen der<br />
Vertrauensbildung im Verhältnis zwischen Industrie-<br />
<strong>und</strong> Entwicklungsländern ein großes Gewicht beizumessen.<br />
Handelsliberalisierung in Bezug auf<br />
Environmental Goods and Services an<br />
Umweltzielen ausrichten<br />
Im Rahmen der derzeitigen WTO-Verhandlungsr<strong>und</strong>e<br />
wird der Abbau von tarifären Handelshemmnissen<br />
für Produkte <strong>und</strong> Dienstleistungen geprüft,<br />
die von den Mitgliedsstaaten als besonders umweltfre<strong>und</strong>lich<br />
bewertet werden. Die angestrebte Handelsliberalisierung<br />
in Bezug auf diese „Environmental<br />
Goods and Services“ (EGS) darf jedoch nicht<br />
dazu führen, dass das Ziel einer <strong>nachhaltige</strong>n Produktion<br />
<strong>und</strong> Nutzung der entsprechenden Güter <strong>und</strong><br />
Dienstleistungen unterlaufen wird. Würde der Handel<br />
mit <strong>Bioenergie</strong>trägern als Environmental Goods<br />
im Rahmen der WTO pauschal liberalisiert, ohne der<br />
Nachhaltigkeit des Herstellungsprozesses Rechnung<br />
zu tragen, stünde dies in offensichtlichem Gegensatz<br />
zu den Bemühungen, durch die Setzung eines<br />
Mindeststandards beim Import von <strong>Bioenergie</strong>trägern<br />
Einfluss auf die Nachhaltigkeit der Produktion<br />
in den Herkunftsländern zu nehmen. Die B<strong>und</strong>esregierung<br />
sollte daher im Rahmen der entsprechenden<br />
Verhandlungen darauf hinwirken, dass nur Güter als<br />
EGS klassifiziert werden, die in jedem Fall dem vom<br />
WBGU geforderten Mindeststandard genügen bzw.<br />
aus <strong>nachhaltige</strong>n <strong>Bioenergie</strong>nutzungspfaden stammen.<br />
Ausweitung des Mindeststandards für<br />
<strong>Bioenergie</strong> auf alle Arten von Biomasse<br />
Mittelfristig ist ein globaler Biomassestandard anzustreben,<br />
der die Produktion aller Biomassearten für<br />
verschiedenste Nutzungen (Nahrungs- <strong>und</strong> Futtermittel,<br />
energetische <strong>und</strong> stoffliche Nutzung) länder-<br />
<strong>und</strong> sektorübergreifend regelt. Auf EU-Ebene sollte<br />
deshalb eine entsprechende Regelung zur Ausweitung<br />
des Mindeststandards auf alle Arten von Biomasse<br />
vorbereitet werden. Auf multilateraler Ebene<br />
sollte die Gründung einer globalen Kommission für<br />
<strong>nachhaltige</strong> <strong>Landnutzung</strong> geprüft werden, die Gr<strong>und</strong>