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Zukunftsfähige Bioenergie und nachhaltige Landnutzung

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286 10 Globale <strong>Bioenergie</strong>politik<br />

10.7<br />

Staatliche Förderung der <strong>Bioenergie</strong>: Agrar- <strong>und</strong><br />

industriepolitische Maßnahmen<br />

Staatliche Förderpolitiken in Industrie- <strong>und</strong> Entwicklungsländern<br />

beeinflussen Art <strong>und</strong> Ausmaß der<br />

<strong>Bioenergie</strong>nutzung maßgeblich. Entlang der gesamten<br />

Produktions- <strong>und</strong> Wertschöpfungskette kommen<br />

verschiedene fördernde ordnungsrechtliche <strong>und</strong> fiskalische<br />

Instrumente zum Einsatz. Im Wesentlichen<br />

geht es darum, eine Förderung von nicht<strong>nachhaltige</strong>r<br />

Produktion <strong>und</strong> Nutzung von <strong>Bioenergie</strong> zu beseitigen<br />

<strong>und</strong> zugleich besonders <strong>nachhaltige</strong> Anbau-<br />

<strong>und</strong> Nutzungspfade zu fördern. Dabei sollte das<br />

Augenmerk nicht allein auf die direkte Förderung<br />

des <strong>nachhaltige</strong>n Anbaus von Energiepflanzen, die<br />

Mobilisierung von organischen Abfällen <strong>und</strong> Reststoffen<br />

sowie die Erleichterung des Marktzugangs<br />

biogener Energieträger oder bestimmter Konversions-<br />

<strong>und</strong> Nutzungstechnologien gerichtet sein. Vielmehr<br />

gilt es auch kritisch zu beleuchten, welche indirekten<br />

Anreize oder sogar Fehlanreize von anderen<br />

Politikmaßnahmen auf den Einsatz von <strong>Bioenergie</strong><br />

ausgehen. Gr<strong>und</strong>sätzlich sollte eine Vielzahl von<br />

z. B. umwelt-, energie-, agrar- <strong>und</strong> wirtschaftspolitischen<br />

Maßnahmen <strong>und</strong> Rahmensetzungen darauf<br />

hin geprüft werden, welchen Einfluss sie auf die Wahl<br />

der (Bio-)Energieträger <strong>und</strong> Nutzungspfade ausüben.<br />

Der WBGU geht dazu beispielhaft auf einige<br />

wesentliche Bereiche ein, nämlich Maßnahmen zur<br />

Internalisierung externer Klimaeffekte, speziell den<br />

Emissionshandel <strong>und</strong> den internationalen klimapolitischen<br />

Rahmen (Kap. 10.7.1) sowie auf Energiesubventionen<br />

(Kap. 10.7.7.3).<br />

10.7.1<br />

Förderung von <strong>Bioenergie</strong>pfaden durch den<br />

klimapolitischen Rahmen<br />

Im Hinblick auf die Klimaschutzwirkung der <strong>Bioenergie</strong><br />

(Kap. 7.3) sind die klimapolitischen Rahmensetzungen<br />

auf internationaler <strong>und</strong> nationaler Ebene von<br />

besonderer Bedeutung. Bisher unterliegen vor allem<br />

energieintensive Industriesektoren in Industrieländern<br />

<strong>und</strong> zunehmend auch in Schwellenländern<br />

nationalen Gesetzgebungen zum Klimaschutz. Um<br />

global <strong>und</strong> sektorübergreifend wirksame Anreize für<br />

eine effiziente Vermeidung von Treibhausgasemissionen<br />

zu setzen, müssten idealerweise alle Emissionen<br />

in allen Ländern <strong>und</strong> aus allen Sektoren erfasst werden.<br />

Außerdem müssten alle Emissionen im Rahmen<br />

von Emissionshandelssystemen begrenzt bzw. durch<br />

Abgaben so belastet werden, dass die externen Klimakosten<br />

der Emissionen vollständig internalisiert<br />

wären, d. h. die einzelnen Emittenten würden durch<br />

den Kauf von Zertifikaten oder durch Abgaben die<br />

gesamten Kosten ihrer Emissionen tragen. Damit<br />

nähme die Wettbewerbsfähigkeit von <strong>Bioenergie</strong>pfaden<br />

mit hoher Klimaschutzwirkung zu. Darüber<br />

hinausgehende Fördermaßnahmen für <strong>nachhaltige</strong><br />

<strong>Bioenergie</strong>nutzungspfade wären ebenso wie die<br />

Förderung anderer <strong>nachhaltige</strong>r erneuerbarer Energien<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich nicht erforderlich. Eine staatliche<br />

Förderung ließe sich dann lediglich in gut begründeten<br />

Einzelfällen rechtfertigen, etwa bei Technologien<br />

mit sehr hohem Treibhausgaseinsparpotenzial <strong>und</strong><br />

hohen Lernkurveneffekten, jedoch zugleich hohen<br />

Anfangskosten, die den Markteintritt hemmen. Alles<br />

in allem könnte sich der Staat aus der gezielten Förderung<br />

von klimaschutzwirksamen Energiepfaden<br />

einschließlich <strong>Bioenergie</strong>pfaden heraus halten. Die<br />

Auswahl der Energiepfade würde stattdessen maßgeblich<br />

durch die Preise auf dem (globalen) Kohlenstoffmarkt<br />

bestimmt.<br />

Die skizzierte idealtypische Umsetzung eines sektorübergreifenden<br />

internationalen Emissionshandels<br />

ist aus politischen Gründen nicht absehbar.<br />

Aber auch andere Barrieren stehen dem entgegen:<br />

Die Zuordnung aller im <strong>Bioenergie</strong>bereich anfallenden<br />

Emissionen auf einzelne Emittenten <strong>und</strong> vor<br />

allem die Integration solcher Emissionen in ein allgemeines<br />

Handelssystem, in dem Individuen Emissionsrechte<br />

handeln, dürfte kaum praktikabel sein<br />

oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten <strong>und</strong><br />

Eingriffen. Dennoch muss es das Ziel sein, langfristig<br />

einen klimapolitischen Rahmen zu schaffen, in dem<br />

die externen Kosten der Energiepfade von der Wiege<br />

bis zur Bahre der Energieträger vollständig internalisiert<br />

werden. Ein erster Schritt dorthin im Zusammenhang<br />

mit <strong>Bioenergie</strong> ist, dass Fehlanreize durch<br />

die Erfassungs- <strong>und</strong> Anrechnungsverfahren in bestehenden<br />

Systemen zur Emissionsregulierung beseitigt<br />

werden.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der derzeitigen Erfassungs- <strong>und</strong> Anrechnungsregelungen<br />

der UNFCCC, wonach Emissionen<br />

aus der Verbrennung von Energiepflanzen nicht dem<br />

Ort <strong>und</strong> Sektor der Emission angerechnet werden,<br />

ergibt sich eine indirekte Förderung von Nutzungen<br />

der <strong>Bioenergie</strong>, die klimaschädlich sind (Doornbosch<br />

<strong>und</strong> Steenblik, 2007). Um solche kontraproduktiven<br />

Förderungen von <strong>Bioenergie</strong> zurückzuführen,<br />

müssen die UNFCCC-Verfahren zur Erfassung<br />

<strong>und</strong> Anrechnung biogener CO 2 -Emissionen reformiert<br />

werden (Kap. 10.2). Auf nationaler bzw. europäischer<br />

Ebene sollten derartige Anrechnungslücken<br />

zügig geschlossen werden. Solange die Anrechnungsverfahren<br />

für biogene Treibhausgasemissionen<br />

in z. B. Emissionshandelssystemen nicht entsprechend<br />

entwickelt oder angepasst sind, sollten zumindest<br />

Nachhaltigkeitsstandards für <strong>Bioenergie</strong> konzipiert<br />

<strong>und</strong> umgesetzt werden, die sicherstellen, dass

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