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Zukunftsfähige Bioenergie und nachhaltige Landnutzung

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234 10 Globale <strong>Bioenergie</strong>politik<br />

Um das Atmospheric-flow-Schema auf andere biogene<br />

Energieträger zu übertragen, sollte auch hier<br />

die Kohlenstoffaufnahme beim Aufwuchs als CO 2-<br />

Senke gezählt werden.<br />

Vollständige Erfassung der LULUCF‑<br />

Emissionen in Annex‑I‑Staaten<br />

Auch mit einer Zuordnung der Emissionen nach<br />

dem Atmospheric-flow-Ansatz ist das Problem der<br />

unvollständigen Anrechnung in Annex-I-Staaten<br />

noch nicht gelöst. Es sollten daher zusätzlich zu den<br />

bisher anzurechnenden Sektoren auch die bei <strong>Landnutzung</strong>,<br />

<strong>Landnutzung</strong>sänderung <strong>und</strong> Forstwirtschaft<br />

entstehenden Emissionen in Annex-I-Staaten<br />

vollständig <strong>und</strong> zwingend auf die Emissionsobergrenzen<br />

(oder gegebenenfalls Obergrenzen im<br />

LULUCF-Sektor) angerechnet werden. Dies erfordert<br />

eine verpflichtende Anrechnung der bisher in<br />

Art. 3.3 <strong>und</strong> Art. 3.4 des Kioto-Protokolls geregelten<br />

Aktivitäten <strong>und</strong> ihre Ausweitung auf alle anthropogenen<br />

Emissionen im LULUCF-Sektor.<br />

Eine solche Regelung, bei der der Atmosphericflow-Ansatz<br />

mit der vollständigen Erfassung der<br />

anthropogenen Treibhausgasflüsse im LULUCF-<br />

Sektor kombiniert wird, bietet für Annex-I-Staaten<br />

Anreize, die Nutzung fossiler Energieträger durch<br />

im eigenen Land angebaute Biomasse zu ersetzen,<br />

sofern die Gesamtbilanz zu einer Emissionsminderung<br />

führt. Sie bietet jedoch keinen unmittelbaren<br />

Anreiz zur Nutzung importierter Biomasse zur Energieerzeugung,<br />

denn die energetische Nutzung importierter<br />

Biomasse wäre damit der Nutzung fossiler<br />

Energieträger gleichgestellt.<br />

Anrechnung beim Handel zwischen<br />

Annex‑I‑Staaten <strong>und</strong> Nicht‑Annex‑I‑<br />

Staaten<br />

Die beschriebenen Anrechnungsmodalitäten würden<br />

automatisch eine Entlastung für das beim Biomasseimport<br />

auftretende Problem der Emissionsverlagerung<br />

in Entwicklungs länder bieten. Da beim<br />

Import von Biomasse für die energetische Nutzung<br />

bzw. von Holz für die stoffliche Nutzung das importierende<br />

Land für die bei der Nutzung entstehenden<br />

Emissionen verantwortlich ist, besteht zunächst<br />

kein Anreiz, aus Klimaschutzgründen Biomasse<br />

zu importieren. Um Möglichkeiten zu schaffen, in<br />

Annex-I-Staaten genutzte, aber in Nicht-Annex-<br />

I-Staaten produzierte Biomasse, deren anbaubedingte<br />

Emissionen niedrig sind, als Klimaschutzmaßnahme<br />

anzuerkennen, könnte ein spezieller Mechanismus<br />

geschaffen werden. In Anlehnung an den<br />

CDM könnte hier projektbasiert vorgegangen werden.<br />

In „Projekten zum Export von <strong>Bioenergie</strong>trägern/Holzprodukten<br />

in Annex-I-Staaten“ könnten<br />

die anbaubedingten Emissionen sowie die CO 2 -Auf-<br />

nahme in die zu exportierenden Produkte bilanziert<br />

werden, <strong>und</strong> „Kohlenstofffixierungszertifikate“ ausgestellt<br />

werden. Die Ausstellung eines solchen Zertifikats<br />

wäre an die Bedingung geb<strong>und</strong>en, dass die<br />

produzierte Biomasse auch wirklich in einen Annex-<br />

I-Staat exportiert wird. Diese Zertifikate würden in<br />

Annex-I-Staaten als Treibhausgasreduktion anerkannt<br />

<strong>und</strong> wie eine CER-Einheit (Certified Emission<br />

Reduction) aus dem CDM (Kap. 10.2.3) gehandhabt<br />

werden. Dabei muss darauf geachtet werden,<br />

dass Doppelanrechnungen, etwa im Zusammenhang<br />

mit forstwirtschaftlichen Projekten. vermieden werden.<br />

Nur in Fällen, in denen die Treibhausgasbilanz<br />

viel versprechend erscheint, wird sich ein Projektentwickler<br />

für solch ein „Kohlenstofffixierungsprojekt“<br />

finden. In allen anderen Fällen sollte der Export aus<br />

Nicht-Annex-I-Staaten nicht durch das Klimaregime<br />

gefördert werden. Dieser Ansatz würde dazu beitragen,<br />

dass direkt durch exportierte <strong>Bioenergie</strong> hervorgerufene<br />

<strong>Landnutzung</strong>sänderungen, z. B. Entwaldung,<br />

in Nicht-Annex-I-Staaten vermieden wird.<br />

Allerdings bedarf es zusätzlicher Instrumente, um zu<br />

verhindern, dass es indirekt zu erheblichen Kohlenstofffreisetzungen<br />

kommt, wenn nämlich die bisherige<br />

<strong>Landnutzung</strong> auf andere kohlenstoffreiche Flächen<br />

ausweicht. Eine Möglichkeit, die damit verb<strong>und</strong>enen<br />

Emissionen quantitativ abzuschätzen, wird in<br />

Kapitel 7.3 diskutiert (Kasten 7.3-2).<br />

Konsequenterweise sollte in einem solchen System<br />

der Import von <strong>Bioenergie</strong>trägern aus Annex-<br />

I-Staaten durch Nicht-Annex-I-Staaten damit einhergehen,<br />

dass das in den Produkten enthaltene CO 2<br />

sofort als Emission des Annex-I-Staates angerechnet<br />

wird, da die Produkte den „Anrechnungsraum“ verlassen<br />

haben.<br />

<strong>Landnutzung</strong>sänderungen in Nicht‑<br />

Annex‑I‑Staaten bzw. vermiedene<br />

Entwaldung<br />

Das geschilderte Anrechnungssystem könnte einen<br />

Großteil der in Kapitel 10.2.2.1 dargestellten Probleme<br />

entschärfen. Es löst jedoch nicht den negativen<br />

Effekt, dass eine zunehmende <strong>Bioenergie</strong>produktion<br />

in Nicht-Annex-I-Staaten den Druck auf<br />

natürliche Ökosysteme <strong>und</strong> somit auch auf Wälder<br />

erhöht. Während sich die direkte Umwandlung<br />

von Wald in Plantagen für Energiepflanzen oder die<br />

„Waldernte“ durch einen auf <strong>Bioenergie</strong> konzentrierten<br />

Ansatz weitgehend erfassen lassen (Kap.<br />

10.3), sind die indirekten Effekte, nämlich das Ausweichen<br />

anderer agrarischer Produktionen auf bisherige<br />

Waldflächen, letztlich nur durch einen umfassenderen<br />

Ansatz regulierbar.<br />

Optionen zur Reduzierung der zunehmenden<br />

Entwaldung in Entwicklungsländern werden gegen-

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