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Zukunftsfähige Bioenergie und nachhaltige Landnutzung

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XVIII Inhaltsverzeichnis<br />

10.3.2.1 Standards privater, staatlicher <strong>und</strong> supranationaler Organisationen . . . . . 247<br />

10.3.2.2 Bilaterale Abkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 253<br />

10.3.2.3 Multilaterale Ansätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254<br />

10.3.3 Implikationen von Standards für den Handel mit <strong>Bioenergie</strong>trägern . . . . . . . . . . . . . 255<br />

10.3.3.1 Standards als Handelshemmnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 255<br />

10.3.3.2 Implikationen für Handelsbeziehungen mit Entwicklungs- <strong>und</strong><br />

Schwellenländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 256<br />

10.3.3.3 Präferenzielle Behandlung von <strong>Bioenergie</strong>trägern durch Qualifizierung<br />

als Environmental Goods and Services .............................. 257<br />

10.3.4 WTO-Kompatibilität von Standards für <strong>Bioenergie</strong>träger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 258<br />

10.3.4.1 Relevanz des WTO-Rechts bei der Standardsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 258<br />

10.3.4.2 Rechtfertigung diskriminierender Maßnahmen ....................... 259<br />

10.3.4.3 Juristische Bewertung der vom WBGU empfohlenen<br />

Nachhaltigkeitsstandards . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 260<br />

10.3.5 Folgerungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 261<br />

10.4 Ansätze zur Sicherung der Welternährung im Rahmen einer <strong>nachhaltige</strong>n<br />

<strong>Bioenergie</strong>politik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 262<br />

10.4.1 Neue Herausforderungen durch die <strong>Bioenergie</strong>nutzung ........................ 262<br />

10.4.2 Kurzfristige Maßnahmen zur Krisenbewältigung .............................. 264<br />

10.4.2.1 Transferprogramme <strong>und</strong> andere fiskalische Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . 264<br />

10.4.2.2 Administrative Höchstpreise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264<br />

10.4.2.3 Kurzfristige Hilfen für die kleinbäuerliche Produktion . . . . . . . . . . . . . . . . 264<br />

10.4.2.4 Exportbeschränkungen für Agrarprodukte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 265<br />

10.4.2.5 Abbau weiterer Handelsverzerrungen auf den Weltagrarmärkten . . . . . . . 266<br />

10.4.2.6 Finanzielle Hilfe, Nothilfe <strong>und</strong> Reform der Nahrungsmittelkonvention . . 266<br />

10.4.3 Mittel- <strong>und</strong> langfristig wirkende Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267<br />

10.4.3.1 <strong>Bioenergie</strong>strategien <strong>und</strong> Vermeidung von Nutzungskonkurrenzen ...... 267<br />

10.4.3.2 Förderung des kleinbäuerlichen Agrarsektors in Entwicklungslän dern ... 268<br />

10.4.3.3 Weitergehende, differenzierte Liberalisierung der Weltagrarmärkte ..... 269<br />

10.4.3.4 Förderung des Bewusstseins über die Folgen unterschiedlicher<br />

Ernährungsstile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 270<br />

10.4.3.5 Aufbau von Frühwarn- <strong>und</strong> Risikomanagementsystemen . . . . . . . . . . . . . . 271<br />

10.4.4 Folgerungen ............................................................. 272<br />

10.5 Internationale Biodiversitätspolitik <strong>und</strong> <strong>nachhaltige</strong> <strong>Bioenergie</strong> ........................ 273<br />

10.5.1 Schutzgebiete <strong>und</strong> Schutzgebietssysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 274<br />

10.5.1.1 CBD-Arbeitsprogramm zu Schutzgebieten .......................... 274<br />

10.5.1.2 Weitere Regelungen der CBD . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 275<br />

10.5.1.3 Optionen für die Weiterentwicklung ................................ 275<br />

10.5.2 Finanzierung von Schutzgebietssystemen durch Kompensationszahlungen ........ 276<br />

10.5.2.1 Finanzierung des globalen Schutzgebietsnetzes durch internationale<br />

Zahlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 277<br />

10.5.2.2 Optionen für die Weiterentwicklung: Anforderungen an ein<br />

internationales Kompensationsregime .............................. 280<br />

10.5.3 Beiträge der CBD für die Entwicklung von <strong>Bioenergie</strong>standards ................ 281<br />

10.5.3.1 Bestimmungen der CBD als Gr<strong>und</strong>lagen für <strong>Bioenergie</strong>standards . . . . . . 281<br />

10.5.3.2 Wege zur Umsetzung biodiversitätsrelevanter <strong>Bioenergie</strong>leitlinien<br />

oder -standards .................................................. 282<br />

10.5.4 Folgerungen ............................................................. 283<br />

10.6 Wasser- <strong>und</strong> Bodenschutz im Kontext einer <strong>nachhaltige</strong>n <strong>Bioenergie</strong>politik . . . . . . . . . . . . . . 283<br />

10.6.1 Bodenschutz <strong>und</strong> Desertifikationsbekämpfung: Möglichkeiten <strong>und</strong> Grenzen<br />

der Desertifikationskonvention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283<br />

10.6.2 Schutz <strong>und</strong> <strong>nachhaltige</strong> Nutzung von Süßwasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285

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