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Zukunftsfähige Bioenergie und nachhaltige Landnutzung

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in diesen Bereichen auf ihre Reduktionsverpflichtungen<br />

anrechnen zu lassen.<br />

Wie oben diskutiert erachtet es der WBGU<br />

für notwendig, dass die CO 2 -Emissionen aus dem<br />

LULUCF-Bereich systematisch <strong>und</strong> vollständig in<br />

das Post-2012-Regime einbezogen werden, damit<br />

der Anreiz, den die UNFCCC zur <strong>Bioenergie</strong>nutzung<br />

gibt, sich an ihrem tatsächlichen Klimaschutzbeitrag<br />

orientieren kann. Diese Korrektur des Anreizes<br />

wird außerdem erheblich erleichtert, wenn auch<br />

die Zuordnung der Emissionen bei der <strong>Bioenergie</strong>nutzung<br />

nach dem Ort <strong>und</strong> Zeitpunkt ihrer Entstehung<br />

erfolgt (Kap. 10.2.2).<br />

Der WBGU rät dazu, zukünftig nicht eine nationale<br />

Obergrenze für alle Emissionen (Sektoren des<br />

Anhang A <strong>und</strong> LULUCF-Sektor) zu vereinbaren,<br />

sondern für den Bereich des LULUCF gesonderte<br />

Verpflichtungen vorzusehen. Dafür sprechen folgende<br />

Gründe:<br />

1. Es kann auf diese Weise vermieden werden,<br />

dass die erheblichen Messungenauigkeiten, zwischenjährlichen<br />

Schwankungen, vergleichsweise<br />

schlechte Planbarkeit usw. des LULUCF-Sektors<br />

die Zielgenauigkeit von Maßnahmen in den<br />

Annex-A-Sektoren erschweren.<br />

2. Es kann so vermieden werden, dass Lock-in-<br />

Effekte in emissionsintensive Technologien in<br />

den Annex-A-Sektoren (etwa Energieerzeugung,<br />

Verkehrsinfrastruktur usw.) entstehen, indem<br />

durch kurzfristige Erfolge im LULUCF-Sektor<br />

auf Investitionen in den anderen Sektoren verzichtet<br />

wird <strong>und</strong> Technologieentwicklungen verzögert<br />

werden (WBGU, 2007). Letztlich wird die<br />

fossile Energienutzung den Ausschlag geben, ob<br />

die 2°-Leitplanke eingehalten werden kann oder<br />

nicht, da die LULUCF-Maßnahmen begrenzt sind<br />

(Kap. 5.5).<br />

3. Aufgr<strong>und</strong> der sehr unterschiedlichen Charakteristika<br />

der Sektoren (auch bezüglich der Zeitdynamik)<br />

sind separate Minderungsziele im Hinblick<br />

auf die Einhaltung der 2°C-Leitplanke (Kap. 3)<br />

zielführender als ein übergreifendes Minderungsziel,<br />

bei dem der Markt anhand der Grenzvermeidungskosten<br />

für kurzfristige Emissionsminderungen<br />

die Aufteilung des Ziels auf die Sektoren vornimmt.<br />

4. Für Emissionen aus dem LULUCF-Sektor<br />

erscheint eine andere Herangehensweise für die<br />

Verteilung von Verpflichtungen sinnvoll als in den<br />

Anhang-A-Sektoren. Während sich für letztere<br />

Verteilungsschlüssel gleich- oder ähnlich gearteter<br />

Verpflichtungen anbieten (z. B. Emissionsrechte,<br />

die sich an einer Angleichung der absoluten<br />

Pro-Kopf-Emissionen orientieren), scheint<br />

eine Angleichung der Pro-Kopf-Emissionen aus<br />

dem LULUCF-Sektor nicht unmittelbar einleuch-<br />

Internationale Klimapolitik 10.2<br />

tend, zumal es vielfach um eine Vergrößerung der<br />

Senkenfunktion geht.<br />

5. Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der Debatte zur Verminderung<br />

der Emissionen aus Entwaldung (REDD) im<br />

LULUCF-Sektor eröffnet sich die Möglichkeit,<br />

eine Vereinbarung zu treffen, bei der eine größere<br />

Staatengruppe als die Annex-I-Staaten mit Zielen<br />

zur Emissionsbegrenzung beteiligt ist.<br />

Der WBGU schlägt daher vor, eine umfassende Vereinbarung<br />

zum Erhalt der Kohlenstoffvorräte terrestrischer<br />

Ökosysteme zu verhandeln. Diese sollte erstens<br />

die Debatte zu REDD einbeziehen, zweitens die<br />

bestehenden Regelungen zur Anrechnung von Senken<br />

(auch durch CDM) auf die Minderungspflichten<br />

in den Annex-A-Sektoren ersetzen <strong>und</strong> drittens alle<br />

CO 2 -Emissionen aus <strong>Landnutzung</strong>, <strong>Landnutzung</strong>sänderungen<br />

<strong>und</strong> Forstwirtschaft vollständig umfassen.<br />

Die Verteilung der Verpflichtungen sollte nach<br />

dem Prinzip der gemeinsamen aber unterschiedlichen<br />

Verantwortung erfolgen, wobei neben historischen<br />

<strong>und</strong> aktuellen Emissionen sicherlich die Ausstattung<br />

mit Wäldern <strong>und</strong> anderen terrestrischen<br />

Kohlenstoffspeichern sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit<br />

eine Rolle spielen sollten. Zugleich<br />

sollten die Ziele <strong>und</strong> zwischenstaatliche Kompensationsmechanismen<br />

so gesetzt werden, dass Anreize für<br />

die Teilnahme auch möglichst vieler Nicht-Annex-I-<br />

Staaten bestehen (Kap. 10.2.2.2).<br />

Wenngleich die oben genannten Gründe für<br />

getrennte Zielvereinbarungen sprechen, hält es der<br />

WBGU aus der Perspektive ökonomischer Effizienz<br />

für angebracht, in einem zweiten Schritt eine gewisse<br />

Austauschbarkeit von Emissionsrechten aus den dem<br />

Regime zur Senkung der Emissionen in den Annex-<br />

A-Sektoren <strong>und</strong> dem Regime zum LULUCF-Sektor<br />

anzustreben. Aufgr<strong>und</strong> der Messschwierigkeiten <strong>und</strong><br />

anderer Unsicherheiten von LULUCF-Emissionen<br />

sollte die Austauschbarkeit indes deutlich begrenzt<br />

sein <strong>und</strong> mit Abschlägen verb<strong>und</strong>en sein. Zur konkreten<br />

Gestaltung sieht der WGBU erheblichen Forschungsbedarf.<br />

10.2.5<br />

Folgerungen<br />

Der UNFCCC, einschließlich Kioto-Protokoll <strong>und</strong><br />

Post-2012-Regime, kommt eine zentrale Rolle in der<br />

internationalen <strong>Bioenergie</strong>politik zu: zum einen bei<br />

der Bewertung der Klimaschutzwirkungen von <strong>Bioenergie</strong>nutzung,<br />

zum anderen bei der Steuerung von<br />

Anreizen für eine zumindest unter Klimagesichtspunkten<br />

<strong>nachhaltige</strong> <strong>Bioenergie</strong>nutzung. Die vorhandenen<br />

Regelungen <strong>und</strong> Anrechnungsmodalitäten<br />

innerhalb der Konvention <strong>und</strong> des Protokolls erfüllen<br />

diese Ansprüche bei Weitem nicht. Dies ist u. a.<br />

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