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Zukunftsfähige Bioenergie und nachhaltige Landnutzung

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240 10 Globale <strong>Bioenergie</strong>politik<br />

Rahmen eines Post-2012-Regime zu rechnen. Es ist<br />

möglich, dass die Vertragsstaaten der UNFCCC in<br />

diesem Rahmen die Behandlung des LULUCF-Sektors<br />

auf Basis der Erfahrungen der ersten Verpflichtungsperiode<br />

gr<strong>und</strong>legend neu regeln werden. Dann<br />

muss bestimmt werden, welche Rolle der CDM in<br />

diesem Regime zur <strong>Landnutzung</strong> einnehmen soll.<br />

Insbesondere die Leakage- <strong>und</strong> Permanenzproblematiken<br />

sprechen dafür, gr<strong>und</strong>sätzlich mit den oben<br />

angedachten Hilfskriterien zu arbeiten <strong>und</strong> dem<br />

CDM insgesamt keine tragende Rolle bei der Emissionsreduktion<br />

im LULUCF-Sektor zukommen zu<br />

lassen.<br />

Der potenzielle Spielraum des CDM, durch Projekte<br />

zur <strong>Bioenergie</strong>nutzung zur Substitution fossiler<br />

Brennstoffe beizutragen, sollte hingegen ausgebaut<br />

werden. Allerdings sollte noch strenger <strong>und</strong> konsistent<br />

überprüft werden, dass die eingesetzte <strong>Bioenergie</strong><br />

in der Gesamtbilanz tatsächlich Treibhausgasemissionen<br />

gegenüber der Nutzung fossiler Brennstoffe<br />

einspart (Kap. 7.3). Nur für diese Einsparungen<br />

sollten CER ausgestellt werden. In Zweifelsfällen<br />

sollten Projektaktivitäten eher abgelehnt als durch<br />

CER gefördert werden. Dafür sollte die Anwendung<br />

strenger Kriterien sorgen. Die bisherigen Regelungen<br />

zu Leakage-Effekten (UNFCCC, 2006) bilden<br />

eine gute Gr<strong>und</strong>lage für strenge Kriterien bzw. sollen<br />

dahingehend weiterentwickelt werden.<br />

Im Bereich von <strong>Bioenergie</strong>projekten zur Minderung<br />

ineffizienter traditioneller <strong>Bioenergie</strong>nutzung<br />

sollte der CDM genutzt werden, um zur Verbreitung<br />

entsprechender Technologien in ärmeren Entwicklungsländern<br />

<strong>und</strong> generell in ländlichen Räumen beizutragen<br />

<strong>und</strong> somit dem vermehrten Einsatz fossiler<br />

Brennstoffe vorzubeugen. Aktuelle Entwicklungen<br />

unter der UNFCCC gehen in die Richtung, vereinfachte<br />

Methoden für kleinskalige CDM-Projekte<br />

zu erlauben, die einen Übergang zu einer <strong>nachhaltige</strong>n,<br />

energetischen Biomassenutzung ermöglichen,<br />

z. B. über Biogasöfen oder hocheffiziente Herde mit<br />

Biomasse (UNFCCC, 2008b; Kap. 8). Weitere Regelungsänderungen<br />

könnten zusätzliche Möglichkeiten<br />

für Projekte zur effizienteren energetischen Nutzung<br />

von Biomasse auf Ebene der individuellen Haushalte<br />

<strong>und</strong> Kleinbetriebe eröffnen sowie für Projektentwickler<br />

eine unter Transparenzgesichtspunkten<br />

einfachere Handhabung erlauben. Dabei müssten<br />

durch den CDM klare Anreizwirkungen geschaffen<br />

werden. Gleichzeitig könnten hier hilfsweise pauschale<br />

Abschläge auf Minderungsgutschriften zum<br />

Tragen kommen, um etwa zu berücksichtigen, dass<br />

die Emissionsreduktionen durch Effizienzverbesserungen<br />

teils dadurch kompensiert werden, dass z. B.<br />

häufiger gekocht oder intensiver geheizt wird.<br />

Eine deutlich andere Herangehensweise bei<br />

CDM würde sich ergeben, wenn im Kioto-Proto-<br />

koll die automatische Annahme der Nullemission<br />

beim Verbrennen von <strong>Bioenergie</strong>trägern aufgegeben<br />

würde <strong>und</strong> die mit <strong>Bioenergie</strong> verb<strong>und</strong>enen<br />

Emissionen anders gezählt <strong>und</strong> angerechnet würden<br />

(Kap. 10.2.2). Wenn die CO 2 -Aufnahme der Pflanzen<br />

beim Aufwuchs mit den Emissionen des Anbaus <strong>und</strong><br />

der Ernte vor Ort verrechnet <strong>und</strong> die Emissionen der<br />

Nutzung am Ort der Nutzung gezählt würden, dann<br />

wären Projekte zur Steigerung der Effizienz traditioneller<br />

Biomasse unmittelbar für den CDM anrechenbar.<br />

Das mengenmäßige Potenzial der Minderungsgutschriften,<br />

die durch die Substitution fossiler<br />

Brennstoffe durch <strong>Bioenergie</strong> erteilt werden könnte,<br />

würde hingegen spürbar sinken.<br />

10.2.4<br />

Ansätze einer integrierten Post-2012-Lösung<br />

Aus Sicht des WBGU ist es von übergeordneter<br />

Wichtigkeit, dass die für 2009 in Kopenhagen terminierten<br />

Beschlüsse für ein Post-2012-Regime so<br />

ausgestaltet sind, dass sie zu einer schnellen Trendumkehr<br />

der globalen Treibhausgasemissionen führen.<br />

Um die Klimaleitplanke des WBGU einzuhalten,<br />

ist es wichtig, dass einerseits diese Trendumkehr<br />

möglichst früh, d. h. innerhalb weniger Jahre nach<br />

Verabschiedung des Regimes, erreicht wird, <strong>und</strong><br />

dass andererseits schon jetzt das F<strong>und</strong>ament für eine<br />

langfristige, stetige Abnahme der globalen Emissionen<br />

bis über die Mitte des Jahrh<strong>und</strong>erts hinaus gelegt<br />

wird (WBGU, 2008). Dafür ist es unabdingbar, dass<br />

geeignete Anreizsysteme zur Senkung der Emissionen<br />

in allen relevanten Sektoren vereinbart werden,<br />

die jeweils möglichst viele Länder umfassen. Es müssen<br />

aber nicht notwendigerweise alle Sektoren demselben<br />

Anreizsystem unterliegen. Die Aufnahme <strong>und</strong><br />

Emission von CO 2 aus der terrestrischen Biosphäre<br />

unterscheidet sich in vielen gr<strong>und</strong>legenden Aspekten<br />

– etwa Messbarkeit, Reversibilität, langfristige Kontrollierbarkeit,<br />

zwischenjährliche Schwankungen<br />

– von den Emissionen aus fossilen Energieträgern<br />

(Kap. 5.5). Der WBGU hat auch aus diesen Gründen<br />

in einem Sondergutachten (WBGU, 2003b) vorgeschlagen,<br />

innerhalb der UNFCCC ein separates Protokoll<br />

zum Schutz terrestrischer Kohlenstoffspeicher<br />

zu vereinbaren. Im Folgenden wird dieser Vorschlag<br />

aufgegriffen.<br />

Anhang A des Kioto-Protokolls listet diejenigen<br />

Sektoren auf, auf die sich die Reduktionsverpflichtungen<br />

der Annex-I-Staaten beziehen. Hier sind<br />

Emissionen aus <strong>Landnutzung</strong>sänderungen <strong>und</strong> Forstwirtschaft<br />

nicht enthalten. Dennoch ist es Annex-I-<br />

Ländern unter den bisherigen Regelungen möglich,<br />

sich ausgewählte Emissionsreduktionsmaßnahmen

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