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Zukunftsfähige Bioenergie und nachhaltige Landnutzung

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3.1.3<br />

Leitplanke für den Bodenschutz<br />

Wegen der Bedeutung von Bodenschutzmaßnahmen<br />

für die künftige Ernährungssicherung sind Leitplanken<br />

für den weltweiten Bodenschutz sinnvoll. Damit<br />

sind konkrete Werte gemeint, deren Überschreitung<br />

zu einem irreversiblen <strong>und</strong> für die Menschen existenzbedrohenden<br />

Zustand der Böden führen würde<br />

(WBGU, 2004a; UBA, 2008a). Schwertmann et al.<br />

(1987) setzten die Toleranzgrenze für anthropogen<br />

bedingte Bodendegradation so fest, dass das natürliche<br />

Ertragspotenzial in einem Zeitraum von 300–500<br />

Jahren nicht entscheidend geschwächt wird. Bei der<br />

Konkretisierung dieser Leitplanke ist zwischen der<br />

Bodendegradation durch Erosion <strong>und</strong> durch Versalzung,<br />

den beiden größten Gefährdungen von Böden,<br />

zu unterscheiden.<br />

Für diese beiden Faktoren hat der WBGU Toleranzgrenzen<br />

vorgeschlagen (WBGU, 2004a). Für<br />

die Bodenerosion bedeutet dies, dass streng genommen<br />

nicht mehr Boden abgetragen bzw. anderweitig<br />

degradiert werden dürfte, als neu gebildet wird,<br />

da dies langfristig das Ertragspotenzial schwächen<br />

würde. Da die Bodenbildung aber in geologischen<br />

Zeiträumen abläuft, kann dies nur ein Fernziel darstellen.<br />

Je nach Gründigkeit der Böden sieht der<br />

WBGU z. B. in der gemäßigten Zone die Toleranzgrenze<br />

bei einem Bodenverlust von 1–10 t pro ha <strong>und</strong><br />

Jahr. Als Toleranzgrenze in Bezug auf Bodenversalzung<br />

in der Bewässerungslandwirtschaft schlägt der<br />

WBGU (2004a) vor, dass die Salzkonzentration <strong>und</strong><br />

-zusammensetzung innerhalb von 300–500 Jahren<br />

nicht über ein Maß ansteigen sollte, das von gängigen<br />

Nutzpflanzen noch toleriert werden kann.<br />

3.1.4<br />

Weitere ökologische<br />

Nachhaltigkeitsanforderungen<br />

Nicht alle ökologischen Nachhaltigkeitsdimensionen<br />

lassen sich als global gültige Leitplanken formulieren,<br />

etwa wegen zu großer regionaler Unterschiede<br />

oder weil kein überzeugender globaler Indikator<br />

anwendbar ist. Daher benennt der WBGU hier weitere<br />

ökologische Nachhaltigkeitsanforderungen für<br />

eine <strong>nachhaltige</strong> <strong>Bioenergie</strong>nutzung.<br />

Zum Beispiel geht es bei der <strong>nachhaltige</strong>n Nutzung<br />

von Wasserressourcen im Zusammenhang mit<br />

<strong>Bioenergie</strong> vor allem um den Umgang mit Bewässerungswasser,<br />

wenn Konkurrenzen zur Wassernutzung<br />

für die Nahrungsproduktion drohen. Der WBGU<br />

hält die in der Literatur zu findenden Wasserstressindikatoren<br />

nicht für die Quantifizierung einer global<br />

gültigen Leitplanke geeignet. Auch in Regionen mit<br />

Ökologische Nachhaltigkeit 3.1<br />

hohem Wasserstress können durch gezielte Maßnahmen<br />

viele der negativen Auswirkungen von Bewässerung<br />

vermieden <strong>und</strong> Nachhaltigkeit erreicht werden.<br />

Zudem berücksichtigen die Indikatoren nicht<br />

das „grüne“ Wasser, also Niederschlagswasser, das<br />

den Pflanzen als Bodenfeuchte zur Verfügung steht.<br />

Auch bei den global formulierbaren Leitplanken,<br />

wie etwa bei der Erhaltung biologischer Vielfalt oder<br />

dem Bodenschutz muss die Anwendung der globalen<br />

Leitplanke im jeweiligen lokalen <strong>und</strong> agroökologischen<br />

Kontext betrachtet werden. Im Sinne des<br />

ökosystemaren Ansatzes der CBD (2000) muss das<br />

Ziel ein „integriertes, <strong>nachhaltige</strong>s Management von<br />

Land, Wasser <strong>und</strong> lebenden Ressourcen“ sein, das<br />

den Menschen als integrale Komponente vieler Ökosysteme<br />

einschließt. Dazu können die Addis-Abeba-<br />

Prinzipien <strong>und</strong> Leitlinien zur <strong>nachhaltige</strong>n Nutzung<br />

biologischer Vielfalt herangezogen werden (CBD,<br />

2004d; Kap. 10.5), ebenso wie die Definition der FAO<br />

zu <strong>nachhaltige</strong>r <strong>Landnutzung</strong>: „Nachhaltige <strong>Landnutzung</strong><br />

umfasst Technologien, Politiken sowie Programme<br />

<strong>und</strong> Aktivitäten mit dem Ziel, sozioökonomische<br />

Prinzipien <strong>und</strong> ökologische Anliegen zu vereinbaren,<br />

um dadurch geichzeitig: die Produktion zu<br />

erhalten oder zu verbessern (Produktivität), Produktionsrisiken<br />

zu mindern (Sicherheit), natürliche Ressourcen<br />

zu schützen <strong>und</strong> die Degradation von Böden<br />

<strong>und</strong> Wasser zu verhindern (Schutz), ökonomisch rentabel<br />

(Rentabilität) <strong>und</strong> gesell schaftlich akzeptiert zu<br />

sein (Akzeptanz)“ (Smyth <strong>und</strong> Dumanski, 1993).<br />

Die Regelungen auf europäischer <strong>und</strong> deutscher<br />

Ebene sind deutlich ausdifferenzierter <strong>und</strong> konkreter<br />

formuliert. In der EU wird im Rahmen der Cross-<br />

Compliance die Gewährung von Direktzahlungen an<br />

Landwirte an die Einhaltung verbindlicher Vorschriften<br />

über den Umweltschutz, die Nahrungs- <strong>und</strong> Futtermittelsicherheit,<br />

die Tierges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> den Tierschutz<br />

geknüpft (BMELV, 2006; UBA, 2008a). Diese<br />

Konditionierung der Beihilfezahlungen stellt ein<br />

umweltpolitisches Steuerungsinstrument dar (SRU,<br />

2008). Für die deutsche Landwirtschaft ist in verschiedenen<br />

Gesetzen <strong>und</strong> Verordnungen die so genannte<br />

„gute fachliche Praxis“ im Sinne der von Landwirten<br />

einzuhaltenden ökologischen <strong>und</strong> sicherheitstechnischen<br />

Standards definiert. Allerdings sind viele<br />

Regelungen der guten fachlichen Praxis in Gesetzen<br />

<strong>und</strong> Verordnungen immer noch sehr unbestimmt formuliert<br />

(SRU, 2008).<br />

Die bestehenden Regelungen bzw. gr<strong>und</strong>legenden<br />

Arbeiten sollten genutzt werden, um konkrete, international<br />

anerkannte Managementregeln oder Standards<br />

für <strong>nachhaltige</strong> <strong>Landnutzung</strong> herzuleiten (Kap.<br />

10.3). Dabei sollte auch die Klimabilanz der Anbausysteme<br />

berücksichtigt werden, da z. B. die Intensivierung<br />

von <strong>Landnutzung</strong> N 2 O-Emissionen als Folge<br />

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