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Zukunftsfähige Bioenergie und nachhaltige Landnutzung

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254 10 Globale <strong>Bioenergie</strong>politik<br />

Im Gegenzug sollte für die Handelspartner bei Einhaltung<br />

des Mindeststandards freier Marktzugang<br />

für <strong>Bioenergie</strong>träger gewährt werden.<br />

Abkommen zu bilateralen Kooperationen im <strong>Bioenergie</strong>-<br />

<strong>und</strong> insbesondere im Biokraftstoffsektor<br />

gibt es bereits. Vor allem Brasilien bemüht sich derzeit<br />

um den Aufbau eines internationalen Biokraftstoffmarktes<br />

<strong>und</strong> bietet deshalb lateinamerikanischen,<br />

afrikanischen <strong>und</strong> asiatischen Entwicklungsländern<br />

(u. a. Venezuela, Kolumbien, Paraguay, Ekuador,<br />

Senegal, Angola, Indonesien) technische Hilfe<br />

<strong>und</strong> Wissenstransfer zum Aufbau von Biokraftstoffsektoren<br />

an. Als Finanzierungspartner der brasilianischen<br />

Kooperationsprojekte sind häufig Industrieländer<br />

wie etwa Schweden, Großbritannien oder<br />

Italien vorgesehen. Diese „Süd-Nord-Süd-Kooperationen“<br />

haben jedoch in erster Linie den Aufbau<br />

von Märkten zum Ziel (Biopact, 2007a, b). Die Einführung<br />

von Nachhaltigkeitsstandards dürfte darin<br />

zunächst eine untergeordnete Rolle spielen.<br />

Doch auch in Abkommen zwischen Industrie- <strong>und</strong><br />

Schwellenländern finden sich bisher nur oberflächliche<br />

Aussagen zu Nachhaltigkeitsstandards. Das im<br />

Mai 2008 zwischen Deutschland <strong>und</strong> Brasilien unterzeichnete<br />

Abkommen betreffend die Zusammenarbeit<br />

im Bereich der erneuerbaren Energien <strong>und</strong> der<br />

Energieeffizienz enthält keinerlei konkrete Ziele in<br />

Bezug auf ökologische <strong>und</strong> soziale Kriterien <strong>nachhaltige</strong>r<br />

Produktion von <strong>Bioenergie</strong>. Es wurden lediglich<br />

Absichtserklärungen zur Aufnahme eines Dialogs zu<br />

Fragen der <strong>nachhaltige</strong>n Produktion abgegeben. In<br />

dieser Form kann es höchstens eine erste Vorstufe<br />

für gehaltvollere Verpflichtungen im Rahmen eines<br />

weiteren Vertrags bilden. Sehr ähnlich stellen sich die<br />

unterzeichneten Abkommen zwischen Brasilien <strong>und</strong><br />

den Niederlanden bzw. Schweden zur Kooperation<br />

im <strong>Bioenergie</strong>sektor dar. Auch darin wird nur kurz<br />

auf eine geplante Zusammenarbeit im Bereich der<br />

<strong>nachhaltige</strong>n Produktion <strong>und</strong> Nutzung von Biokraftstoffen<br />

verwiesen. Es ist also davon auszugehen, dass<br />

konkrete Umwelt- <strong>und</strong> Sozialstandards für die Produktion<br />

von <strong>Bioenergie</strong>trägern in bilaterale Abkommen<br />

zwischen Staaten nur zögerlich Eingang finden<br />

werden. Im Falle des Abkommens zwischen Brasilien<br />

<strong>und</strong> Schweden ist es der Privatsektor, der die Umsetzung<br />

der Nachhaltigkeitsanforderungen in einem<br />

Zertifizierungsansatz übernommen hat (Kap. 10.3.2;<br />

SEKAB, 2008).<br />

10.3.2.3<br />

Multilaterale Ansätze<br />

Unilaterale Maßnahmen einzelner Staaten wie auch<br />

bilaterale Abkommen haben nur eine begrenzte<br />

räumliche Wirkung. Dazu kommt, dass eine Verbrei-<br />

tung uni- <strong>und</strong> bilateraler Standards den globalen<br />

Markt fragmentieren <strong>und</strong> den Handel zwischen verschiedenen<br />

Ländern mit unterschiedlichen Anforderungen<br />

an <strong>Bioenergie</strong>träger erheblich behindern<br />

würde. Demgegenüber wären Reichweite <strong>und</strong> Vereinbarkeit<br />

von Standards für <strong>Bioenergie</strong> am größten,<br />

wenn international ein einheitlicher multilateraler<br />

Ansatz verfolgt würde. Dadurch würden die Zertifizierungs-<br />

<strong>und</strong> Informationskosten der Produzenten<br />

reduziert. Die Festschreibung von Standards in<br />

einem multilateralen Vertragsregime wäre zudem<br />

auch hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Welthandelsrecht<br />

vorteilhaft (Kap. 10.3.4).<br />

Als entsprechende Anknüpfungspunkte könnten<br />

zunächst bestehende multilaterale Umweltabkommen<br />

(z. B. Biodiversitätskonvention, Kap. 10.5; Klimarahmenkonvention,<br />

Kap. 10.2; Desertifikationskonvention,<br />

Kap. 10.6) genutzt werden. Im Rahmen<br />

dieser Abkommen könnten – in erster Linie auf der<br />

Ebene von Zusatzprotokollen – spezifische thematische<br />

Beiträge für die Standardsetzung im Bereich<br />

der <strong>Bioenergie</strong> entwickelt werden. Im Rahmen der<br />

Biodiversitätskonvention wurden bereits Verhandlungen<br />

zu <strong>Bioenergie</strong> beschlossen, die in diese Richtung<br />

ausgebaut werden sollten (Kap. 10.5.3). Da die<br />

einzelnen multilateralen Umweltabkommen jeweils<br />

nur begrenzte thematische Ziele haben, eignen sie<br />

sich nicht als Rahmen für die Entwicklung umfassender<br />

<strong>Bioenergie</strong>standards.<br />

Die Verhandlung einer eigenständigen multilateralen<br />

„<strong>Bioenergie</strong>konvention“ hätte allerdings<br />

den Nachteil, dass sie erhebliche Zeit in Anspruch<br />

nähme. Zudem ist angesichts divergierender Interessen<br />

der Akteure davon auszugehen, dass in einem<br />

solchen multilateralen Abkommen nur relativ allgemeine<br />

Mindeststandards festgeschrieben werden<br />

können. Im Interesse längerfristiger Verwirklichung<br />

der Nachhaltigkeitsziele sollte jedoch – ungeachtet<br />

der soeben angesprochenen Anfangsprobleme –<br />

para llel dazu auch ein multilateraler Ansatz in Bezug<br />

auf Standards <strong>nachhaltige</strong>r <strong>Bioenergie</strong>produktion<br />

verfolgt werden.<br />

Es gibt bereits globale Aktivitäten, die sich in diesem<br />

Zusammenhang als Ausgangsbasis nutzen ließen<br />

(Kap. 10.3.2.1). Insbesondere die Global Bioenergy<br />

Partnership (GBEP; Kasten 10.3-4), welche die<br />

wichtigsten Produzenten- wie auch Abnehmerländer<br />

zusammenführt, wäre gr<strong>und</strong>sätzlich als institutionelles<br />

Forum für einen politisch wirksamen Diskurs<br />

geeignet. Als relativ überschaubares zwischenstaatliches<br />

Forum könnte GBEP die vielfältigen formellen<br />

<strong>und</strong> informellen Prozesse zur Erarbeitung von Nachhaltigkeitskriterien<br />

bündeln <strong>und</strong> eine globale Standardformulierung<br />

vorantreiben. Dazu könnten beispielsweise<br />

die Vorschläge des WBGU, in denen u. a.<br />

die Ergebnisse des RSB (Kasten 10.3-3) aufgegrif-

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