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Zukunftsfähige Bioenergie und nachhaltige Landnutzung

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• Die biologische Vielfalt wird erhalten: Es sollten<br />

Anbausysteme mit möglichst großer Diversität<br />

(Sorten, Arten, Fruchtfolgen, Landschaft) gefördert<br />

werden. Der Anbau potenziell invasiver<br />

Arten ist zu vermeiden. Vor der Nutzung von marginalem<br />

Land sollte eine Bewertung des Naturschutzwerts<br />

erfolgen.<br />

• Die Produktion erfolgt unter guten Arbeitsbedingungen:<br />

Es sollten nur Rohstoffe gefördert werden,<br />

für die der Produzent einen Nachweis erbringen<br />

kann, dass in der Produktion über die Einhaltung<br />

der elementarsten ILO-Kernarbeitsnormen<br />

hinaus Maßnahmen zur Verbesserung<br />

der Arbeitsbedingungen vorgenommen werden.<br />

Insbesondere sollten existenzsichernde Löhne<br />

gezahlt, faire Arbeitszeiten vereinbart sowie weitergehende<br />

Maßnahmen für die Sicherheit <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heit am Arbeitsplatz nachgewiesen werden.<br />

• Rohstoffe werden unter fairen Bedingungen erworben<br />

<strong>und</strong> Landrechte <strong>und</strong> Interessen der lokalen<br />

Bevölkerung werden geachtet: Erfolgt die<br />

Erzeugung von Biomasserohstoffen im Rahmen<br />

von Vertragslandwirtschaft, sollte der jeweilige<br />

Abnehmer außerdem nachweisen können, dass<br />

alle Rohstoffe gemäß den branchenüblichen Preisen<br />

erworben wurden <strong>und</strong> dass er zu den lokalen<br />

Rohstoffproduzenten zuverlässige <strong>und</strong> transparente<br />

Geschäftsbeziehungen pflegt. Insbesondere<br />

in Entwicklungsländern sollten die Interessen<br />

der lokalen <strong>und</strong> indigenen Bevölkerung sowie<br />

der Landlosen berücksichtigt werden. Es muss<br />

ein Nachweis erfolgen, dass die Eigentums- <strong>und</strong><br />

Besitzrechte an Land geachtet werden <strong>und</strong> die<br />

Anbauflächen rechtmäßig erworben wurden.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass diese Kriterien vor<br />

allem beim Anbau von Energiepflanzen auf marginalem<br />

Land eingehalten werden können, weshalb<br />

der WBGU dies als besonders förderungswürdig<br />

erachtet.<br />

Die Modernisierung der netzunabhängigen bzw.<br />

traditionellen Nutzung von <strong>Bioenergie</strong> kann besonders<br />

im ländlichen Raum von Entwicklungsländern<br />

einen wertvollen Beitrag zur Überwindung der Energiearmut<br />

leisten. Hier erscheint dem WBGU eine<br />

Förderung von bioenergiebasierten Projekten auch<br />

dann gerechtfertigt, wenn die Klimaschutz- <strong>und</strong> Förderkriterien<br />

nicht voll erfüllt werden.<br />

10.3.2<br />

Ansätze zur Implementierung von Standards für<br />

<strong>Bioenergie</strong>träger<br />

Die Umsetzung des in Kapitel 10.3.1 beschriebenen<br />

Mindeststandards für <strong>Bioenergie</strong>träger kann prinzi-<br />

Standards für die Produktion von <strong>Bioenergie</strong>trägern 10.3<br />

piell in unterschiedlicher Weise erfolgen. Einerseits<br />

kann er von einem Akteur (Private, Staat, Europäische<br />

Union) unilateral eingeführt werden, andererseits<br />

kann er zwischen mehreren Parteien auf bi-<br />

<strong>und</strong> multilateraler Ebene verhandelt werden. Ferner<br />

kann er mit unterschiedlicher rechtlicher Verbindlichkeit<br />

eingeführt werden: So ist auf nationaler<br />

wie auch internationaler Ebene sowohl eine rechtlich<br />

verbindliche Normierung als auch eine Statuierung<br />

im Sinne freiwilliger Leitlinien bzw. allgemeiner<br />

Prinzipien denkbar. Weiter kann ein Mindeststandard<br />

auch bei der Finanzierung von <strong>Bioenergie</strong>projekten<br />

multilateraler Entwicklungsbanken <strong>und</strong><br />

internationaler Finanzierungsinstitutionen herangezogen<br />

werden.<br />

Der WBGU empfiehlt den europäischen Staaten<br />

angesichts der hohen Unsicherheiten <strong>und</strong> Risiken<br />

bei der Produktion <strong>und</strong> Nutzung von <strong>Bioenergie</strong><br />

die verpflichtende Einführung des Mindeststandards<br />

zunächst unilateral auf Ebene der Europäischen<br />

Union, aber idealerweise auch darüber hinaus<br />

im Rahmen von bi- <strong>und</strong> multilateralen Abkommen<br />

zwischen wichtigen Konsumenten- <strong>und</strong> Produzentenländern<br />

von <strong>Bioenergie</strong>. Bestehende freiwillige<br />

Standards können dabei teilweise als Referenz dienen<br />

<strong>und</strong> bestehende freiwillige Zertifzierungssysteme<br />

bei der Verifizierung verpflichtender Mindeststandards<br />

herangezogen werden. Ausschließlich auf<br />

freiwilligen Standards basierende Regulierungen<br />

hält der WBGU im Falle der <strong>Bioenergie</strong>produktion<br />

für nicht ausreichend, da sie die Nachhaltigkeit nicht<br />

großflächig <strong>und</strong> mit der gewünschten Tiefenwirkung<br />

sicherstellen können.<br />

10.3.2.1<br />

Standards privater, staatlicher <strong>und</strong><br />

supranationaler Organisationen<br />

Rechtlich verbindliche Mindeststandards<br />

<strong>und</strong> ihre Umsetzung<br />

Die Einführung eines gesetzlichen Mindeststandards<br />

ist die verbindlichste Form der Standardsetzung. Ein<br />

Mindeststandard definiert Grenz- oder Schwellenwerte<br />

<strong>und</strong> Anforderungen an den Herstellungsprozess,<br />

deren Nichteinhaltung zu einer Sonderbehandlung<br />

des jeweiligen Produktes führt, z. B. zu einem<br />

Einfuhr- oder Nutzungsverbot. Eine solche generelle<br />

gesetzliche Pflicht zur Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien<br />

für alle Arten von <strong>Bioenergie</strong>trägern<br />

ist soweit ersichtlich bisher in keinem Land vorgesehen.<br />

Entsprechende Pläne der Europäischen Union<br />

sowie einzelner europäischer Staaten beziehen sich<br />

in erster Linie auf die Identifizierung von flüssigen<br />

Biotreibstoffen, welche sich für eine Förderung qualifizieren.<br />

So möchte die Europäische Union im Rah-<br />

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