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Zukunftsfähige Bioenergie und nachhaltige Landnutzung

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10.5.3<br />

Beiträge der CBD für die Entwicklung von<br />

<strong>Bioenergie</strong>standards<br />

Bei der Aufgabe der Erhaltung biologischer Vielfalt<br />

im Zusammenhang mit <strong>Bioenergie</strong>nutzung geht es<br />

nicht nur um den Aufbau effektiver Schutzgebietssysteme,<br />

sondern auch um die Erhaltung <strong>und</strong> <strong>nachhaltige</strong><br />

Nutzung biologischer Vielfalt bei <strong>Bioenergie</strong>anbausystemen<br />

in der Kulturlandschaft (Kap.<br />

5.4 <strong>und</strong> 7.1). Ein wichtiges Instrument hierfür sind<br />

Standards für die <strong>nachhaltige</strong> <strong>Bioenergie</strong>produktion<br />

(Kap. 10.3).<br />

Aufgr<strong>und</strong> ihres begrenzten Zielrahmens ist die<br />

CBD nicht das geeignete Forum, um umfassende<br />

Nachhaltigkeitsstandards zu <strong>Bioenergie</strong> zu entwickeln,<br />

da die CBD nicht die gesamte Bandbreite der<br />

notwendigen ökologischen <strong>und</strong> sozialen Dimensionen<br />

abdecken kann. Sie kann allerdings im Rahmen<br />

mit ihrer Kompetenz Biodiversitätsleitlinien entwickeln<br />

<strong>und</strong> somit Bausteine für derartige Standards<br />

liefern.<br />

10.5.3.1<br />

Bestimmungen der CBD als Gr<strong>und</strong>lagen für<br />

<strong>Bioenergie</strong>standards<br />

Eine inhaltliche Gr<strong>und</strong>lage hierfür liefern die<br />

Bestimmungen der CBD. Beispielsweise verpflichten<br />

sich die Vertragsstaaten dazu, biologische Ressourcen<br />

innerhalb wie außerhalb von Schutzgebieten<br />

zu regeln <strong>und</strong> zu verwalten, um ihre Erhaltung<br />

<strong>und</strong> <strong>nachhaltige</strong> Nutzung zu gewährleisten (Art 8(c)<br />

CBD), Ökosysteme, Lebensräume <strong>und</strong> Arten in ihrer<br />

natürlichen Umgebung zu erhalten (Art 8(d) CBD),<br />

bei der Nutzung biologischer Ressourcen negative<br />

Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu vermeiden<br />

oder auf ein Mindestmaß zu beschränken<br />

(Art 10(b) CBD). Die Verpflichtung zum Aufbau<br />

von nationalen Schutzgebietssystemen wird in Kapitel<br />

10.5.1 behandelt. Im vorläufigen Zielrahmen der<br />

Konvention (CBD, 2004c) wird generell gefordert,<br />

dass Produkte, die auf biologischer Vielfalt basieren,<br />

aus Quellen <strong>und</strong> Gebieten kommen sollen, die nachhaltig<br />

<strong>und</strong> in Einklang mit der Erhaltung biologischer<br />

Vielfalt bewirtschaftet werden. Folgende Themen<br />

in der CBD liefern wichtige Prinzipien, die für<br />

die Ausgestaltung genutzt werden sollten:<br />

• Ökosystemarer Ansatz: Als Strategie für das integrierte<br />

Management von Land, Wasser <strong>und</strong> biologischen<br />

Ressourcen hat die CBD den ökosystemaren<br />

Ansatz entwickelt, welcher als übergreifender,<br />

handlungsleitender Rahmen die Erhaltung <strong>und</strong><br />

<strong>nachhaltige</strong> Nutzung biologischer Vielfalt fördern<br />

soll (CBD, 2000). Der Ansatz besteht aus 12<br />

Internationale Biodiversitätspolitik <strong>und</strong> <strong>nachhaltige</strong> <strong>Bioenergie</strong> 10.5<br />

Prinzipien, die sehr hoch aggregiert <strong>und</strong> allgemein<br />

formuliert sind <strong>und</strong> daher mit interpretierenden<br />

Leitlinien ergänzt wurden (CBD, 2004a). Der<br />

Beschluss der COP-9 bestätigt erneut den ökosystemaren<br />

Ansatz <strong>und</strong> fördert seine breite Anwendung<br />

durch verbesserte Kommunikation (CBD,<br />

2008b).<br />

• Addis-Abeba-Prinzipien: Die von der Konvention<br />

2004 verabschiedeten 14 Prinzipien <strong>und</strong> Leitlinien<br />

zur <strong>nachhaltige</strong>n Nutzung biologischer<br />

Vielfalt (CBD, 2004d) bieten einen zusätzlichen<br />

Handlungsrahmen dafür, dass die Nutzung von<br />

Bestandteilen biologischer Vielfalt nicht langfristig<br />

zum Verlust biologischer Vielfalt beiträgt. Die<br />

COP-9 hat beschlossen, Prinzipien in Zusammenarbeit<br />

mit der FAO weiterzuentwickeln.<br />

• Globale Strategie zum Schutz der Pflanzen: Mit<br />

dieser Strategie hat sich die CBD konkrete Ziele<br />

gesetzt: Bis 2010 sind mindestens 30 % des genutzten<br />

Lands (vor allem land- <strong>und</strong> forstwirtschaftliche<br />

Flächen) so zu bewirtschaften, dass dies mit<br />

dem Schutz der Pflanzendiversität konsistent ist<br />

<strong>und</strong> negative Wirkungen auch in angrenzenden<br />

Ökosystemen vermieden werden (Target 6; CBD,<br />

2002a). Zudem sollen bis 2010 30 % der auf Pflanzen<br />

basierten Produkte aus nachhaltig genutzten<br />

Ökosystemen stammen, wobei soziale <strong>und</strong><br />

Umweltaspekte zu integrieren sind (Target 12).<br />

Die Verbreitung der Anwendung von Nachhaltigkeitsstandards<br />

<strong>und</strong> der Anteil an zertifizierten<br />

Produkten sind für dieses Ziel als mögliche Indikatoren<br />

vorgeschlagen.<br />

• Arbeitsprogramme zu Landwirtschaft <strong>und</strong> Wäldern:<br />

In vielen Ländern findet sich der größte<br />

Anteil biologischer Vielfalt in der Kulturlandschaft<br />

außerhalb der Schutzgebiete. Zu effektiven,<br />

in die Landschaft integrierten Schutzgebietssystemen<br />

muss also die Integration des Schutzgedankens<br />

in die Fläche hinzukommen. Die Forderung<br />

nach einer <strong>nachhaltige</strong>n <strong>Landnutzung</strong> auf allen<br />

land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

muss daher auch die Erhaltung biologischer Vielfalt<br />

enthalten, da die für die Steigerung der Flächenproduktivität<br />

weiterhin notwendige Intensivierung<br />

ansonsten mit erheblichen Risiken für<br />

die biologische Vielfalt verb<strong>und</strong>en ist (MA, 2005b;<br />

Phillips <strong>und</strong> Stolton, 2008). Dies gilt auch für die<br />

Anbausysteme von Energiepflanzen (Kap. 7.1).<br />

Die Zusammenhänge zwischen Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft<br />

sowie biologischer Vielfalt sind in der<br />

Konvention Gegenstand von Arbeitsprogrammen,<br />

die den Vertragsstaaten Zielrichtungen <strong>und</strong><br />

Instrumente an die Hand geben, um die Vereinbarkeit<br />

von Bewirtschaftung <strong>und</strong> den Zielen der<br />

CBD zu verbessern. Beide Programme geben<br />

keine konkreten Zielvorgaben. Im Beschluss zur<br />

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