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Angestellten und Arbeiters ist, einer. Gewerkschaft zuzugehören"<br />
(56).<br />
Die Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes waren wirklich kraß:<br />
"Um eine bessere Beschäftigung in der Stickerei herbeizuführen<br />
und die schmutzige Konkurrenz der einzelnen Stickmaschinenbesitzer<br />
durch überlange Arbeitszeit einzuschränken, hat die Stickereigenossenschaft<br />
den Beschluß gefaßt, daß die Arbeitszeit nurmehr<br />
von 7 Uhr früh bis 7 Uhr abends festgesetzt werden darf",<br />
meldete die Arbeiterkammer 1928. Der Beschluß schränkte die<br />
bestehende Arbeitszeit auf 11 Stunden täglich ein mit einer<br />
Stunde Mittagspause; die Arbeiterkammer forderte "als bestes<br />
Mittel zur Eindämmung des unlauteren Wettbewerbs durch lange<br />
Arbeitszeit die genaue Einhaltung des auch für die Stickerei geltenden<br />
Achtstundentaggesetzes" (57).<br />
1925 wurde der Gewerbebehörde und dem Gewerbeinspektorat von<br />
der Arbeiterkammer Lob gezollt: Die Arbeitszeit betrage zwar immer<br />
noch in vielen Fällen 55 bis 70 Stunden pro Woche, die Anzeigen<br />
der Arbeiterkammer brächten keinen großen Erfolg, doch<br />
arbeite die Gewerbebehörde immerhin schon schneller und der Gewerbe<br />
inspektor unterstütze die Anträge der Arbeiterkammer (58).<br />
Am 9. März 1927 erschien in der Wiener sozialdemokratischen<br />
Zeitung "Der Abend" ein Leitartikel, der sich unter der Überschrift<br />
"Achtzehnstundentag im 20. Jahrhundert!" mit dem Elend<br />
der Vorarlberger Stickereiarbeiter beschäftigte. Diese stünden bis<br />
zu 18 Stunden täglich an der Maschine, ohne daß zumindest<br />
Überstundenzuschläge ausbezahlt würden. Die Vorarlberger Landesregierung<br />
leitete auf diesen Artikel hin eine Erhebung ein, die<br />
ergab, daß 1926 allein im Gebiet der Bezirkshauptmannschaft<br />
Feldkirch 28 Stickereibetriebe wegen Arbeitszeitüberschreitung<br />
bestraft worden waren. Die höchsten Strafen betrugen hier<br />
30 Schilling eine lächerlich niedrige Summe, die zur Abschreckung<br />
vollkommen ungeeignet war. Vom 1. Jänner bis zum<br />
26. März 1927 wurden von der BH Feldkirch sieben Fälle<br />
abgestraft, da von immerhin einer mit 200 Schilling. Im Bereich<br />
der BH Bludenz hingegen war im Erhebungszeitraum keine einzige<br />
Anzeige wegen Überschreitung der Arbeitszeit eingegangen (59).<br />
In den Berichten des Gewerbeinspektorats für Vorarlberg ist immer<br />
wieder von gröbsten Verletzungen des Arbeitszeitgesetzes vor allem<br />
in der Stickerei zu lesen. Aber auch in der Textilindustrie<br />
führten vermehrte Auftragseingänge zu Überstunden leistungen , die<br />
nicht selten einen zwölfstündigen Arbeitstag ergaben (60).<br />
Am 17. Dezember 1928 berichtete die "Vorarlberger Wacht" aus der<br />
Konservenfabrik Hagen in Lustenau von der Beschäftigung 12 bis<br />
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