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Angestellten und Arbeiters ist, einer. Gewerkschaft zuzugehören"<br />

(56).<br />

Die Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes waren wirklich kraß:<br />

"Um eine bessere Beschäftigung in der Stickerei herbeizuführen<br />

und die schmutzige Konkurrenz der einzelnen Stickmaschinenbesitzer<br />

durch überlange Arbeitszeit einzuschränken, hat die Stickereigenossenschaft<br />

den Beschluß gefaßt, daß die Arbeitszeit nurmehr<br />

von 7 Uhr früh bis 7 Uhr abends festgesetzt werden darf",<br />

meldete die Arbeiterkammer 1928. Der Beschluß schränkte die<br />

bestehende Arbeitszeit auf 11 Stunden täglich ein mit einer<br />

Stunde Mittagspause; die Arbeiterkammer forderte "als bestes<br />

Mittel zur Eindämmung des unlauteren Wettbewerbs durch lange<br />

Arbeitszeit die genaue Einhaltung des auch für die Stickerei geltenden<br />

Achtstundentaggesetzes" (57).<br />

1925 wurde der Gewerbebehörde und dem Gewerbeinspektorat von<br />

der Arbeiterkammer Lob gezollt: Die Arbeitszeit betrage zwar immer<br />

noch in vielen Fällen 55 bis 70 Stunden pro Woche, die Anzeigen<br />

der Arbeiterkammer brächten keinen großen Erfolg, doch<br />

arbeite die Gewerbebehörde immerhin schon schneller und der Gewerbe<br />

inspektor unterstütze die Anträge der Arbeiterkammer (58).<br />

Am 9. März 1927 erschien in der Wiener sozialdemokratischen<br />

Zeitung "Der Abend" ein Leitartikel, der sich unter der Überschrift<br />

"Achtzehnstundentag im 20. Jahrhundert!" mit dem Elend<br />

der Vorarlberger Stickereiarbeiter beschäftigte. Diese stünden bis<br />

zu 18 Stunden täglich an der Maschine, ohne daß zumindest<br />

Überstundenzuschläge ausbezahlt würden. Die Vorarlberger Landesregierung<br />

leitete auf diesen Artikel hin eine Erhebung ein, die<br />

ergab, daß 1926 allein im Gebiet der Bezirkshauptmannschaft<br />

Feldkirch 28 Stickereibetriebe wegen Arbeitszeitüberschreitung<br />

bestraft worden waren. Die höchsten Strafen betrugen hier<br />

30 Schilling eine lächerlich niedrige Summe, die zur Abschreckung<br />

vollkommen ungeeignet war. Vom 1. Jänner bis zum<br />

26. März 1927 wurden von der BH Feldkirch sieben Fälle<br />

abgestraft, da von immerhin einer mit 200 Schilling. Im Bereich<br />

der BH Bludenz hingegen war im Erhebungszeitraum keine einzige<br />

Anzeige wegen Überschreitung der Arbeitszeit eingegangen (59).<br />

In den Berichten des Gewerbeinspektorats für Vorarlberg ist immer<br />

wieder von gröbsten Verletzungen des Arbeitszeitgesetzes vor allem<br />

in der Stickerei zu lesen. Aber auch in der Textilindustrie<br />

führten vermehrte Auftragseingänge zu Überstunden leistungen , die<br />

nicht selten einen zwölfstündigen Arbeitstag ergaben (60).<br />

Am 17. Dezember 1928 berichtete die "Vorarlberger Wacht" aus der<br />

Konservenfabrik Hagen in Lustenau von der Beschäftigung 12 bis<br />

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