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Nicht viel besser ging es Kurzarbeitern und Kranken. Im Dezember<br />

1932 wurden allein in 28 Textilbetrieben 5.082 Kurzarbeiter<br />

gezählt. 1933 standen 80 Prozent der insgesamt noch 6.320 Textilarbeiter<br />

in Kurzarbeit. Nur in sechs der 28 größten Vorarlberger<br />

Textilbetriebe wurde mit Stichtag 31. Dezember 1932 48 Stunden in<br />

der Woche gearbeitet. Drei Betriebe hatten zusperren müssen, die<br />

anderen hatten Kurzarbeit eingeführt. Man arbeitete zwischen 24<br />

und 40 Wochenstunden; dieses Beschäftigungsausmaß wurde das<br />

ganze Jahr 1933 beibehalten. Die Löhne wurden entsprechend<br />

gekürzt. Als Ausgleich wurde eine Kurzarbeiterunterstützung ausbezahlt,<br />

die verhinderte, daß die Löhne unter das Niveau der<br />

Arbei tslosen unterstützung sanken. Von Ende März 1932 bis Anfang<br />

1933 wurde die Kurzarbeiterunterstützung gänzlich eingestellt,<br />

nachdem sie schon ab 30. Juni 1931 nur noch bei mehr als acht<br />

Stunden Arbeitsentfall pro Woche bezahlt worden war. Es war kein<br />

Geld mehr dafür vorhanden (32). Doch diese geringfügige<br />

Unterstützung war für die Menschen damals nichts Ungewohntes -<br />

das Arbeitslosengeld lag ungefähr auf der Höhe des Krankengeldes<br />

oder der Altersfürsorgerente (33). Diese Beträge waren zum Leben<br />

zu wenig und zum Sterben zu viel.<br />

Die Wirtschaftspolitik der Vorarlberger Landesregierung - Finanzreferent<br />

war <strong>Johann</strong> Josef Mittelberger - war auf strikte Sparsamkeit<br />

ausgerichtet. Obwohl alle Landeshaushalte zwischen 1925 und<br />

1933 mit Überschüssen abschlossen - 1930 und 1931 sogar mit über<br />

einer Million Schilling intervenierte das Land Vorarlberg<br />

praktisch nicht. Nach oftmaligen Vorstößen der Sozialdemokraten<br />

wurden aus dem Landesbudget schließlich Mittel zur Unterstützung<br />

besonders bedürftiger Arbeitsloser ausgeschüttet allerdings<br />

beschämend niedrige: 1929 8.122 Schilling; 1930 10.000; 1931<br />

20.000; 1932 30.000 (34).<br />

Die Unterstützung von Notleidenden war traditionell Sache der<br />

Heimatgemeinde, die oft nicht mit der Wohngemeinde deckungsgleich<br />

war. In der Heimatgemeinde hatte man das "Heimatrecht".<br />

Auch wenn man schon lange irgendwo anders wohnte, mußte im<br />

Prinzip die Heimatgemeinde der Wohngemeinde alle Auslagen der<br />

Sozialfürsorge rückerstatten. Die Vorarlberger Gemeinden waren<br />

jedoch hoch verschuldet. Während die Landesfinanzen gesund waren,<br />

mußten die Gemeinden bei stark rückläufigen Einnahmen immer<br />

mehr für das Armen- und Fürsorgewesen ausgeben - Bregenz<br />

1932 etwa 13 Prozent der Gesamtausgaben von 1,65 Millionen<br />

Schilling (35).<br />

Da viele Arbeitslose nicht einmal über genügend Geld für Lebensmittel<br />

verfügten, wurden ab 1927 in zahlreichen Naturalverpflege-<br />

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