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98<br />

Berichten erwähnt wurde, zeigen sich die Schulen dem Kinderarbei<br />

tsgesetze ' gegenüber vielfach teilnahmslos, fassen ihre<br />

durch das Gesetz vorgeschriebene Mitwirkung an der Durchführung<br />

desselben als unangenehmen Spitzel dienst auf, oder haben<br />

von der Kinderarbeit, beziehungsweise der Anzeigepflicht<br />

derselben ganz falsche Ansichten. Dasselbe gilt teil weise auch<br />

von den Aufsichtsstellen und Gemeinden. Eine Gemeinde stellte<br />

Kinderarbeitskarten für verbotene Beschäftigungen (Schifflifüllen<br />

in der Stickerei; Anm. d. Verf.) aus ...<br />

Trotz Betreibung wurden nur von 27 Schulen Verzeichnisse der<br />

zu industrieller und in der Heimarbeit verwendeten Kinder, von<br />

allen übrigen nur Fehlanzeigen vorgelegt. Besondere Anzeigen<br />

über gesetzeswidrige Kinderarbeit wurden überhaupt nicht<br />

erstattet. In den Verzeichnissen waren 126 Kinder ausgewiesen,<br />

die mit industrieller Arbeit oder im Haushalt beschäftigt<br />

wurden. Die meisten industriell beschäftigten Kinder entfallen<br />

auf die Stickereiindustrie. . .. Die Übernehmer der Heimarbeit<br />

sind in den meisten Fällen nicht die Kinder, sondern deren Angehörige.<br />

Leider werden die Kinder zur Heimarbeit oft vor dem<br />

vollendeten 12. Lebensjahre herangezogen und manchmal bis in<br />

die späten Abendstunden beschäftigt, so daß sich nach Angabe<br />

der Klassenlehrer großes Schlafbedürfnis bemerkbar macht. . ..<br />

Die vorzeitige Anstellung von Kindern . erfolgte meist aus Mitleid<br />

mit der Not ihrer Familie, in einigen Fällen auch mangels<br />

Erwachsener. Die Entlohnung der Kinder in Betrieben und in<br />

der Heimarbeit war mit wenigen Ausnahmen dieselbe wie für<br />

Jugendliche mit gleichartiger Arbeit.<br />

Das Grundübel für die verbotswidrige Kinderarbeit ist die Sommer-<br />

und in noch größerem Maße die Winterschulbefreiung. Das<br />

Gewerbe-Inspektorat hat schon des öfteren beim Landesschulrat<br />

Vorstellungen erhoben, damit die Schulbefreiung eingestellt werde.<br />

Trotzdem der Landesschulrat die Zusicherung gab, dahin zu<br />

wirken, daß in Hinkunft nur mehr solche Kinder schulbefreit .<br />

werden dürfen, bei denen die Gewißheit besteht, daß sie nicht<br />

in gewerblichen Betrieben, beziehungsweise zu verbotenen<br />

Arbeiten verwendet werden, wurden sowohl in kleingewerblichen ,<br />

wie in fabriksmäßigen Schifflistickereien immer wieder schulbefrei<br />

te Kinder vorgefunden, die als Schifflifüller Verwendung<br />

fanden. Dem Gewerbe-Inspektorate in Bregenz wurden 24 Fälle<br />

von Bestrafungen wegen Übertretung des Kinderarbeitsgesetzes<br />

bekannt, und zwar wurden 18 Arbeitgeber mit insgesamt<br />

845.000 Kund 5 Väter von gesetzwidrig verwendeten Kindern mit<br />

insgesamt 34.000 K bestraft."

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