Zwischen Kaiser u Führer-ocr_verr.pdf - Johann-August-Malin ...
Zwischen Kaiser u Führer-ocr_verr.pdf - Johann-August-Malin ...
Zwischen Kaiser u Führer-ocr_verr.pdf - Johann-August-Malin ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
98<br />
Berichten erwähnt wurde, zeigen sich die Schulen dem Kinderarbei<br />
tsgesetze ' gegenüber vielfach teilnahmslos, fassen ihre<br />
durch das Gesetz vorgeschriebene Mitwirkung an der Durchführung<br />
desselben als unangenehmen Spitzel dienst auf, oder haben<br />
von der Kinderarbeit, beziehungsweise der Anzeigepflicht<br />
derselben ganz falsche Ansichten. Dasselbe gilt teil weise auch<br />
von den Aufsichtsstellen und Gemeinden. Eine Gemeinde stellte<br />
Kinderarbeitskarten für verbotene Beschäftigungen (Schifflifüllen<br />
in der Stickerei; Anm. d. Verf.) aus ...<br />
Trotz Betreibung wurden nur von 27 Schulen Verzeichnisse der<br />
zu industrieller und in der Heimarbeit verwendeten Kinder, von<br />
allen übrigen nur Fehlanzeigen vorgelegt. Besondere Anzeigen<br />
über gesetzeswidrige Kinderarbeit wurden überhaupt nicht<br />
erstattet. In den Verzeichnissen waren 126 Kinder ausgewiesen,<br />
die mit industrieller Arbeit oder im Haushalt beschäftigt<br />
wurden. Die meisten industriell beschäftigten Kinder entfallen<br />
auf die Stickereiindustrie. . .. Die Übernehmer der Heimarbeit<br />
sind in den meisten Fällen nicht die Kinder, sondern deren Angehörige.<br />
Leider werden die Kinder zur Heimarbeit oft vor dem<br />
vollendeten 12. Lebensjahre herangezogen und manchmal bis in<br />
die späten Abendstunden beschäftigt, so daß sich nach Angabe<br />
der Klassenlehrer großes Schlafbedürfnis bemerkbar macht. . ..<br />
Die vorzeitige Anstellung von Kindern . erfolgte meist aus Mitleid<br />
mit der Not ihrer Familie, in einigen Fällen auch mangels<br />
Erwachsener. Die Entlohnung der Kinder in Betrieben und in<br />
der Heimarbeit war mit wenigen Ausnahmen dieselbe wie für<br />
Jugendliche mit gleichartiger Arbeit.<br />
Das Grundübel für die verbotswidrige Kinderarbeit ist die Sommer-<br />
und in noch größerem Maße die Winterschulbefreiung. Das<br />
Gewerbe-Inspektorat hat schon des öfteren beim Landesschulrat<br />
Vorstellungen erhoben, damit die Schulbefreiung eingestellt werde.<br />
Trotzdem der Landesschulrat die Zusicherung gab, dahin zu<br />
wirken, daß in Hinkunft nur mehr solche Kinder schulbefreit .<br />
werden dürfen, bei denen die Gewißheit besteht, daß sie nicht<br />
in gewerblichen Betrieben, beziehungsweise zu verbotenen<br />
Arbeiten verwendet werden, wurden sowohl in kleingewerblichen ,<br />
wie in fabriksmäßigen Schifflistickereien immer wieder schulbefrei<br />
te Kinder vorgefunden, die als Schifflifüller Verwendung<br />
fanden. Dem Gewerbe-Inspektorate in Bregenz wurden 24 Fälle<br />
von Bestrafungen wegen Übertretung des Kinderarbeitsgesetzes<br />
bekannt, und zwar wurden 18 Arbeitgeber mit insgesamt<br />
845.000 Kund 5 Väter von gesetzwidrig verwendeten Kindern mit<br />
insgesamt 34.000 K bestraft."