06.02.2013 Aufrufe

Zwischen Kaiser u Führer-ocr_verr.pdf - Johann-August-Malin ...

Zwischen Kaiser u Führer-ocr_verr.pdf - Johann-August-Malin ...

Zwischen Kaiser u Führer-ocr_verr.pdf - Johann-August-Malin ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

den Arbeitnehmervertretern - insbesondere der Arbeiterkammer -<br />

erreicht, daß die Zuständigkeit des 1923 in Dornbirn errichteten<br />

Gerichts auf die Gerichtsbezirke Feldkirch und Bregenz ausgeweitet<br />

wurde. In den anderen Bezirken, vor allem in Bludenz, waren<br />

weiterhin die Bezirksgerichte zuständig. Dadurch wurde es<br />

Arbeitnehmern erschwert, zu ihrem Recht zu kommen, da sie nicht<br />

über den notwendigen finanziellen Rückhalt verfügten, den<br />

langwierige Rechtsstreitigkeiten erforderten (40).<br />

Der Sozialversicherung kommt für die Existenzsicherung der Arbeiter<br />

größte Bedeutung zu. Ende des 19. Jahrhunderts waren die<br />

Gesetze über die Kranken- und Unfallversicherung der Arbeiter<br />

beschlossen worden, die ärztliche Hilfe und Krankenhauspflege<br />

sowie Krankengeld für längstens 20 Wochen vorsahen. Bis 1926<br />

wurden die bestehenden Gesetze oftmals novelliert und den<br />

veränderten Verhältnissen - vor allem der Inflation - angepaßt.<br />

1920 wurde die Krankenversicherung für Bundesangestellte neu<br />

eingeführt, die zwar kein Krankengeld, aber verbesserte Krankenpflege<br />

und freie Arztwahl vorsah. Am 29. Dezember 1926 kam das<br />

neue Angestelltenversicherungsgesetz zustande, das eine besondere<br />

Kranken-, und Unfall-, Invaliden-, Alters- und Hinterbliebenenversicherung<br />

schuf und so die Privatangestellten den öffentlich<br />

Angestellten rechtlich gleichstellte. Der Mangel eines ähnlichen<br />

Gesetzeswerkes für Arbeiter wurde als besonders hart empfunden.<br />

Es bildete eine der Hauptforderungen der sozialdemokratischen<br />

Opposition (41).<br />

Das Arbeiterversicherungsgesetz verabschiedete das Parlament am<br />

1. April 1927, es sollte aber erst in Kraft treten, wenn die Arbeitslosenzahl<br />

in Österreich unter 100.000 gesunken und die landwirtschaftliche<br />

Erzeugung und der Export gestiegen wären. Das<br />

Gesetz blieb in der Ersten Republik Papier, obwohl das 1930 von<br />

der Sozialdemokratie durchgeführte Volksbegehren zur Inkraftsetzung<br />

der Alters- und Invalidenversicherung großen Erfolg hatte.<br />

In Vorarlberg allein wurden 19.785 Unterschriften geleistet,<br />

trotz heftiger Gegenagitation des Heimatdienstes und der Christlichsozialen<br />

Partei. Der 3. Arbeiter- und Angestelltentag der<br />

Christlichen Gewerkschaften forderte 1928 die Inkraftsetzung der<br />

Arbeiteraltersversicherung spätestens bis 1929: Er schloß sich<br />

damit den Bedürfnissen der Arbeiterschaft und nicht den Wünschen<br />

der Parteileitung an (42). Die Forderung blieb jedoch unerfüllt.<br />

Die Rechtswirklichkeit sah anders aus als die Gesetzeslage . Die<br />

Arbei tgeber waren, wie in einer Informationsschrift der Vorarlberger<br />

Arbeiterkammer aus dem Jahre 1931 festgestellt wird, mit<br />

allen Mitteln bestrebt, sich den gesetzlichen Verpflichtungen zu<br />

96

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!