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Zwischen Kaiser u Führer-ocr_verr.pdf - Johann-August-Malin ...

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Die starke - marktbedingte - Position der Vermieter belegt ein<br />

Mietvertrag aus dem Jahre 1920, über den die "Vorarlberger<br />

Wacht" am 15. Mai unter dem Titel "Lochau (Ein kurioser Mietvertrag)"<br />

berichtete. Die Mietpartei mußte demnach sich verpflichten,<br />

"die Wohnung, Treppe, Lichter, Fenster und Gänge stets rein<br />

zu halten und abzustauben und die übrigen Besuche und<br />

Klatschereien im Hause strengstens zu unterlassen. Auch dürfen<br />

keine Hunde gehalten werden. ... Die Gänge sind jeden Tag zu<br />

kehren, nach Bedarf, Vermieter hat jederzeit das Recht, die<br />

Wohnung zu betreten." Ein Vertrag dieser Art war sicher nicht<br />

die Regel, wie die Veröffentlichung in der "Wacht" beweisen mag,<br />

aber er zeigt, was sich Vermieter leisten konnten.<br />

Die Höhe des Mietzinses war grundsätzlich da von abhängig, ob er<br />

durch den Markt oder durch Mieterschutzbestimmungen geregelt<br />

wurde. 1931 standen jene Wohnungen unter Mieterschutz, die am<br />

31. Juli 1925 vermietet waren und deren Baubewilligung vor dem<br />

27. Jänner 1917 erteilt worden war. Für eine unter Mieterschutz<br />

stehende Vierzimmerwohnung wurden 1929 250 Schilling pro Jahr<br />

bezahlt. Das entsprach ungefähr dem Monatslohn eines Arbeiters.<br />

Der Mietzins in alten Häusern, die nicht unter Mieterschutz<br />

standen, betrug durchschnittlich 1. 250 Schilling pro Jahr für eine<br />

Vierzimmerwohnung, in einem Neubau kostete dieselbe Wohnung<br />

1.725 Schilling (26).<br />

Der Mieterschutz und die dadurch gewährleisteten geringen Mietzinse<br />

ermöglichten erst die niederen Löhne, die allgemein bezahlt<br />

wurden. Durch den Mieterschutz aber gab es zwei Klassen von<br />

Wohnungsmietern : Da die Zuweisung einer billigen Mieterschutzwohnung<br />

nicht an soziale Indikatoren wie das Familieneinkommen<br />

gebunden war und Mieterschutzwohnungen nicht in beliebiger Zahl<br />

zur Verfügung standen, zahlten Familien bei demselben Einkommen<br />

drei- bis viermal mehr als andere. Der Christlichsoziale Barnabas<br />

Fink schrieb dazu:<br />

"Viele Besitzer von Mietshäusern erleiden infolge der gewaltsamen<br />

Niederhaltung der Mietzinse einen empfindlichen Ausfall<br />

ihrer Einnahmen. Noch größere Ungleichheiten und Unbilligkeiten<br />

werden aber für die Mieter geschaffen, und zwar dadurch,<br />

daß von den Angestellten und Arbeitenden der eine sehr wenig<br />

für die Wohnung zahlen muß und der andere sehr viel. Das Bedenklichste<br />

dabei ist, daß solche Fälle am häufigsten bei jenen<br />

vorkommen, die das kleinste Einkommen haben, da diese<br />

gewöhnlich häufiger umziehen müssen und am Wohnort nur selten<br />

eine unter Mieterschutz stehende Wohnung finden."<br />

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