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Bezirkshauptmann Lardscheider am 28. Jänner 1926 in einem Bericht<br />

an die Landesregierung prägnant zusammen (93):<br />

"Nur dann, wenn die Zigeuner merken, daß ihr Eindringen nach<br />

Vorarlberg bzw. der Aufenthalt daselbst schärfstens bekämpft<br />

wird und sie fortwährend kontrolliert und belästigt werden,<br />

wird es möglich sein, sie vom Lande Vorarlberg fernzuhalten ."<br />

Im "Richterlaß" der Vorarlberger Landesregierung zur<br />

"Bekämpfung des Zigeunerwesens" vom 26. Februar 1931 werden<br />

die Schikanen detailliert vorgeschrieben (94): genaue Personsund<br />

Gepäcksdurchsuchung , Feststellung der Personalien, der<br />

beweglichen Habe einschließlich der Barmittel, eingehende und<br />

eindringliche Befragung möglichst vieler Mitglieder der Gesellschaft,<br />

Untersuchung durch den Amtsarzt, Aufnahme der Fingerabdrücke<br />

für die zentrale Zigeunerkartei, Fotos, andauernde<br />

Befragung und Überwachung während des Aufenthaltes, schließlich<br />

Schubbehandlung - über die deutsche Grenze oder nach Tirol.<br />

1929 wurden allein durch die Bezirkshauptmannschaft Bregenz 34<br />

Erwachsene und 13 Kinder abgeschoben, 1932 32 Erwachsene und<br />

17 Kinder - meist nach längerer Schubhaft. Denn der Bezirkshauptmannschaft<br />

war klar:<br />

"Besonders empfindlich ist der Zigeuner gegen eine Freiheitsbeschränkung<br />

, neben ständigen Beunruhigungen durch die Behörden<br />

und die Gendarmerie, so z. B. wenn sie durch mehrere<br />

Tage in Schubhaft genommen werden" (95).<br />

Es war üblich, daß Zigeuner ihre Abschiebung selbst bezahlen<br />

mußten - und so ihren Wagen, Zugtiere und ihr ganzes Geld verloren.<br />

Der Musiker Rudolf Baumann und seine Frau Mathilde zum<br />

Beispiel wurden gemeinsam mit ihren Kindern Karl, drei Jahre<br />

alt, und <strong>Johann</strong> Josef, 10 Monate alt, am 6. April 1931 um<br />

19.30 Uhr in Langenegg im Bregenzerwald von zwei Gendarmen<br />

"aufgegriffen". Zu diesem Zeitpunkt besaßen sie noch 60 Schilling<br />

und einen vierrädrigen Kinderwagen. Als sie nach der "Schubbehandlung"<br />

in Tirol den Zug wieder verließen, besaßen sie nur<br />

noch -- den Kinderwagen. Mit den 60 Schilling hatten sie bezahlt:<br />

2 ganze Fahrkarten bis Innsbruck, 1/2 Fahrkarte Innsbruck-retour<br />

für den Eskortegendarmen , 1 Schnellzug-Zugschlagskarte<br />

Innsbruck-Feldkirch für den Eskortegendarmen, Porto für<br />

Reisegepäck, ihre eigene Verpflegung und 1 ganze und 1 halbe<br />

Tagesgebühr für einen Wachebeamten der 9. Dienstklasse samt<br />

1 Nächtigungsgebühr. Die aufgelaufenen Kosten überstiegen den<br />

der Familie Baumann abgeknöpften Betrag um 9,90 Schilling. Die<br />

Differenz forderte der Gendarmerieposten Vorkloster/Bregenz von<br />

der Bregenzer Bezirkshauptmannschaft ein, die wieder wandte sich<br />

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