Zwischen Kaiser u Führer-ocr_verr.pdf - Johann-August-Malin ...
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Schon wenige Monate nach dem Ende des Krieges war eines der<br />
drückendsten sozialen Probleme von der Koalitionsregierung unter<br />
dem sozialdemokratischen Staatskanzler Karl Renner gelöst worden:<br />
die materielle Absicherung der Arbeitslosen durch die staatliche<br />
Arbeitslosenfürsorge. Mit der organisatorischen Abwicklung wurden<br />
die Industriellen Bezirkskommissionen betraut, denen auch die<br />
Arbeitsvermittl ung oblag. Diese Kommissionen waren paritätisch<br />
mi t Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetzt,<br />
geschäftsführender Leiter für Vorarlberg war der Bregenzer<br />
Sozialdemokrat Fritz Preiß.<br />
Es zeigte sich bald, daß der Staat nicht in der Lage war, die<br />
Arbeitslosenunterstützung auf Dauer zu finanzieren. Deshalb wurde<br />
im März 1920 das Gesetz über die Arbeitslosenversicherung beschlossen,<br />
demzufolge der Finanzbedarf zu je einem Drittel von<br />
der Republik Österreich sowie durch Versicherungsbeiträge von<br />
Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgebracht werden sollte. Nach<br />
der großen wirtschafts- und sozialpolitischen Wende, die Ignaz<br />
Seipel Österreich verordnet hatte und im Zuge derer er zwar<br />
Budget und Währung sanierte, Wirtschaft und soziales Netz jedoch<br />
eher ruinierte, wurden die Beiträge der Republik Österreich immer<br />
mehr abgebaut.<br />
Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte nur, wer während des vorangegangenen<br />
Jahres mindestens 20 Wochen in einem beitragspflichtigen<br />
Arbeitsverhältnis gestanden war. Die Bezugsdauer war anfänglich<br />
mit 12 Wochen begrenzt, später wurde sie auf 20, dann<br />
sogar auf 30 Wochen ausgedehnt. Nach diesen 30 Wochen wurde<br />
Arbeitslosen die sogenannte Notstandsunterstützung ausbezahlt, die<br />
zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, zur anderen<br />
Hälfte von Gemeinden, Land und Bund finanziert wurde. Arbeitslose,<br />
die älter als 60 Jahre waren, wurden in die Altersfürsorge<br />
überführt (28).<br />
Die Höhe der Unterstützung war nach regionalen Kriterien gestaffelt,<br />
wobei man davon ausging, daß ein Arbeitsloser in einem<br />
agrarisch' strukturierten Gebiet mehr Möglichkeiten zur Selbstversorgung<br />
und Zugang zu billigeren Lebensmitteln hat als in einem<br />
industriellen Zentrum. Die höchsten Sätze wurden in Orten der<br />
Kategorie A - hochindustrialisiert - bezahlt: Bludenz, Bürs, Thüringen,<br />
Bregenz, Hard, Kennelbach , der gesamte Gerichtsbezirk<br />
Dornbirn, Feldkirch, Frastanz , Götzis, Rankweil. Zum Gebiet Bindustrialisiert<br />
- wurden gerechnet: Bludesch, Bürserberg, Bartholomäberg,<br />
Lorüns, Ludesch, Nenzing, Nüziders, Schruns,<br />
Hörbranz, Lauterach , Fußach , Gaißau, Lochau, Schwarzach , Bildstein,<br />
Wolfurt, Alberschwende, Altach, Röthis und Sulz. Das Ge-<br />
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