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Ersten Republik, denn die Funktionsperiode wurde mit Rücksicht<br />

auf die Massenarbeitslosigkeit und aus Sparsamkeitsgründen bis<br />

1933 verlängert.<br />

Wilhelm Sieß mußte im Jänner 1934 seine Funktion zurücklegen.<br />

Denn zwischen Dezember 1933 und April 1934 wurden die Arbeiterkammern<br />

umgebaut, das heißt, in das "neue Österreich" des<br />

Austrofaschismus eingepaßt. Die Freien Gewerkschaften wurden<br />

nach den Februarkämpfen 1934 aufgelöst. Der neu entstandene<br />

Gewerkschaftsbund, als dessen Geschäftsstelle die Arbeiterkammer<br />

diente, war ein Teil des Systems und keine unabhängige Vertretung<br />

von Arbeiterinteressen (92).<br />

Die Betriebsräte<br />

Das am 14. Mai 1919 vom Nationalrat verabschiedete Gesetz über<br />

die Errichtung von Betriebsräten sah für Betriebe mit mehr als<br />

20 Dienstnehmern die Wahl eines Betriebsrates vor, der in<br />

Personal angelegenheiten und verschiedenen sonstigen Fragen<br />

Mitspracherecht hatte. Die unkontrollierte Entscheidungsfreiheit<br />

des Unternehmers wurde zumindest auf dem Papier angetastet, den<br />

Arbeitnehmern wurde ein Ansatzpunkt für die Mitsprache im<br />

Betrieb geschaffen (93).<br />

Die Freien Gewerkschaften definierten die Aufgaben der Betriebsräte<br />

durchaus innerhalb des kapitalistischen Systems. Der Betriebsrat<br />

sollte nicht nur der legitimierte gewerkschaftliche Vertrauensmann<br />

von früher sein, sondern überdies auf die Produktion<br />

und den Produktionsgang bestimmenden Einfluß nehmen, allerdings<br />

ohne hier anordnend einzugreifen. Dazu sollten regelmäßig<br />

Beratungen gemeinsam mit der Betriebsleitung stattfinden. Am<br />

Ersten Deutschösterreichischen Gewerkschaftskongreß vom November<br />

1919 wurde bereits festgestellt, daß die Betriebsräte auch auf die<br />

Produktivität der Firmen Bedacht nehmen müssen, damit sie auf<br />

dem Weltmarkt bestehen können (94).<br />

Die Industrie nützte diese Möglichkeit einer Kooperation mit der<br />

Belegschaft nicht. Der Gewerbeinspektor für Vorarlberg schrieb<br />

1930 in seinem Bericht:<br />

"Die Schwierigkeiten, für das undankbare Amt eines Betriebsrates<br />

geeignete Persönlichkeiten zu gewinnen, der häufige Personalwechsel<br />

und der Umstand, daß manche Arbeitgeber in den<br />

Mitgliedern des Betriebsrates mehr oder weniger nur Vertreter<br />

der Arbeiterorganisationen sehen und es ablehnen, mit diesen<br />

anderes als Wünsche und Beschwerden der Arbeiter zu<br />

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