Zwischen Kaiser u Führer-ocr_verr.pdf - Johann-August-Malin ...
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Rauscher, der mangels eines Schlüssels einen zweiten Kasten im<br />
Parteiheim selbst aufbrach, verhielten sich vollständig ruhig."<br />
In Bludenz "eroberten" 18 Gendarmen und 30 Soldaten - ebenfalls<br />
mit MG - das Arbeiterheim in der .Mokry und filzten es zwei Stunden<br />
lang. Gefunden wurden zwei sehr alte Gewehre, die zum<br />
Theaterspielen verwendet wurden, ein Stutzen, ein Werndlgewehr,<br />
ein Trommelrevolver, vier Bajonette und acht Gummiknüppel (65).<br />
Der Schutzbund wurde als Organisation am 31. März 1933 durch<br />
Verordnung der Bundesregierung aufgelöst, die Schutzbündler<br />
jedoch gab es auch weiterhin. Militär,ische Bedeutung hatten sie<br />
in Vorarlberg nie gehabt, mögen sie nun über insgesamt 25<br />
Pistolen verfügt haben, über weniger oder ein paar mehr (66).<br />
Die Notverordnungsdiktatur arbeitete weiter. Bis Dezember 1933<br />
wurden allein 43 Notverordnungen erlassen, die den Abbau oder<br />
die Durchlöcherung der Sozialgesetzgebung betrafen. Unter<br />
anderem wurden das Streikrecht und die Koalitionsfreiheit stark<br />
beschnitten. Das rechtsstaatliche System wurde abgebaut, Berufungsmöglichkeiten<br />
wurden beschnitten und dem Polizeibeziehungsweise<br />
Verwaltungsapparat quasi-richterliche Kompetenzen<br />
eingeräumt. Zum 10. November 1933 wurde die Todesstrafe<br />
wieder eingeführt. Mitte Juni 1933 verloren die Landeshauptleute<br />
einen Teil ihrer Polizeihoheit , die an die der Regierung direkt<br />
unterstellten Sicherheitsdirektoren übertragen wurde (67). Viele<br />
dieser Maßnahmen richteten sich in erster Linie gegen die<br />
Nationalsozialisten, die sich mit ihrer Militanz als ungleich<br />
größere Herausforderung des Regimes erwiesen als die Sozialdemokraten.<br />
Auch Kundgebungen zum 1. Mai waren verboten. Die Sozialdemokraten<br />
benutzten ihren Feiertag dennoch zur letzten bedeutenden<br />
Protestkundgebung. Sie marschierten nicht, sondern sie spazierten<br />
auf den Gehsteigen, etwa durch Bregenz - von Gendarmen begleitet.<br />
Wie eng der Spielraum selbst für einen Landtagsabgeordneten war,<br />
erfuhr Wilhelm Sieß. Er hatte am 1. Mai im Anschluß an ein<br />
Konzert der städtischen Musikkapelle im Bludenzer Arbeiterheim<br />
einige Worte gesagt, die von der Landesregierung und der<br />
christlichsozialen Mehrheit im Landtag als politische Rede gewertet<br />
wurden. Und die war verboten. Sieß wurde daher vom Landtag<br />
an die Bezirkshauptmannschaft zur Abstrafung ausgeliefert (68).<br />
Versammlungen waren nur noch als sogenannte "Paragraph-2-Versammlungen"<br />
möglich. Das bedeutete, daß alle Teilnehmer<br />
namentlich geladen sein mußten und eine Teilnehmerliste aufzuliegen<br />
hatte. Am 3. April 1933 wurde zum Beispiel eine Feierstunde<br />
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