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Zwischen Kaiser u Führer-ocr_verr.pdf - Johann-August-Malin ...

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Rauscher, der mangels eines Schlüssels einen zweiten Kasten im<br />

Parteiheim selbst aufbrach, verhielten sich vollständig ruhig."<br />

In Bludenz "eroberten" 18 Gendarmen und 30 Soldaten - ebenfalls<br />

mit MG - das Arbeiterheim in der .Mokry und filzten es zwei Stunden<br />

lang. Gefunden wurden zwei sehr alte Gewehre, die zum<br />

Theaterspielen verwendet wurden, ein Stutzen, ein Werndlgewehr,<br />

ein Trommelrevolver, vier Bajonette und acht Gummiknüppel (65).<br />

Der Schutzbund wurde als Organisation am 31. März 1933 durch<br />

Verordnung der Bundesregierung aufgelöst, die Schutzbündler<br />

jedoch gab es auch weiterhin. Militär,ische Bedeutung hatten sie<br />

in Vorarlberg nie gehabt, mögen sie nun über insgesamt 25<br />

Pistolen verfügt haben, über weniger oder ein paar mehr (66).<br />

Die Notverordnungsdiktatur arbeitete weiter. Bis Dezember 1933<br />

wurden allein 43 Notverordnungen erlassen, die den Abbau oder<br />

die Durchlöcherung der Sozialgesetzgebung betrafen. Unter<br />

anderem wurden das Streikrecht und die Koalitionsfreiheit stark<br />

beschnitten. Das rechtsstaatliche System wurde abgebaut, Berufungsmöglichkeiten<br />

wurden beschnitten und dem Polizeibeziehungsweise<br />

Verwaltungsapparat quasi-richterliche Kompetenzen<br />

eingeräumt. Zum 10. November 1933 wurde die Todesstrafe<br />

wieder eingeführt. Mitte Juni 1933 verloren die Landeshauptleute<br />

einen Teil ihrer Polizeihoheit , die an die der Regierung direkt<br />

unterstellten Sicherheitsdirektoren übertragen wurde (67). Viele<br />

dieser Maßnahmen richteten sich in erster Linie gegen die<br />

Nationalsozialisten, die sich mit ihrer Militanz als ungleich<br />

größere Herausforderung des Regimes erwiesen als die Sozialdemokraten.<br />

Auch Kundgebungen zum 1. Mai waren verboten. Die Sozialdemokraten<br />

benutzten ihren Feiertag dennoch zur letzten bedeutenden<br />

Protestkundgebung. Sie marschierten nicht, sondern sie spazierten<br />

auf den Gehsteigen, etwa durch Bregenz - von Gendarmen begleitet.<br />

Wie eng der Spielraum selbst für einen Landtagsabgeordneten war,<br />

erfuhr Wilhelm Sieß. Er hatte am 1. Mai im Anschluß an ein<br />

Konzert der städtischen Musikkapelle im Bludenzer Arbeiterheim<br />

einige Worte gesagt, die von der Landesregierung und der<br />

christlichsozialen Mehrheit im Landtag als politische Rede gewertet<br />

wurden. Und die war verboten. Sieß wurde daher vom Landtag<br />

an die Bezirkshauptmannschaft zur Abstrafung ausgeliefert (68).<br />

Versammlungen waren nur noch als sogenannte "Paragraph-2-Versammlungen"<br />

möglich. Das bedeutete, daß alle Teilnehmer<br />

namentlich geladen sein mußten und eine Teilnehmerliste aufzuliegen<br />

hatte. Am 3. April 1933 wurde zum Beispiel eine Feierstunde<br />

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