Zwischen Kaiser u Führer-ocr_verr.pdf - Johann-August-Malin ...
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will, daß der Arbeiter ein vollberechtigter Bürger ist wie<br />
jeder andere, wer sollte einen Sinn dafür haben, wenn nicht<br />
eine christliche Regierung, die auf dem Boden des christlichen<br />
Glaubens steht? Ich wüßte nicht, was dem entgegenstünde, daß<br />
alle sich sammeln in dem<br />
Front, Heimat" (7).<br />
einen: Österreich, Vaterländische<br />
Wie sah es nun aus mit den Institutionen, in denen die Arbei·ter<br />
vertreten sein und ihre Rechte einfordern sollten?<br />
Der Rumpflandtag - nur noch aus Vertretern der CVP bestehend -<br />
tagte das letzte Mal am 28. April 1934. Die erste Sitzung des XV.<br />
Vorarlberger Landtages, des ständischen, fand am 14. November<br />
1934 statt. Am 1. Mai 1934 war die neue Bundesverfassung in<br />
Kraft gesetzt worden, mit der die Rechte der Länder drastisch<br />
beschnitten wurden. So wählte nicht mehr der Landtag den<br />
Landeshauptmann , sondern erstellte nur noch einen Dreier-Vorschlag,<br />
und der Bundespräsident ernannte dann den Landeshauptmann<br />
auf Vorschlag des Bundeskanzlers. Der überzeugte Föderalist<br />
Ender war als Verfassungsminister für diese Regelungen verantwortlich<br />
(8). Am 11. Oktober 1934 trat eine an die neue Bundesverfassung<br />
angepaßte Landesverfassung in Kraft.<br />
Beide Verfassungen wurden jedoch nie für das politische Leben<br />
relevant, da vielmehr nach dem Verfassungsübergangsgesetz vom<br />
19. Juni 1934 verfahren wurde. Nach diesem Übergangsgesetz wurde<br />
der neue ständische Landtag vom Landeshauptmann berufen,<br />
und zwar - wie er am Beginn der ersten Sitzung sagte - "nach<br />
Einholung von Vorschlägen durch die Katholische Volksgemeinschaft<br />
und die Vaterländische Front" (9).<br />
Diese Übergangsbestimmungen sicherten der Regierung die absolute<br />
Herrschaft. Der Vorarlberger Landeshauptmann , es war noch Otto<br />
Ender, hatte sich am 5. März 1934 vom Rumpflandtag ein<br />
weitreichendes Ermächtigungsgesetz beschließen lassen: Er durfte<br />
nun sogar die Verfassung ändern, Notverordnungen erlassen usw.<br />
Dazu das "Volksblatt" vom 6. März 1934:<br />
"Dann<br />
einer<br />
jedoch<br />
heute<br />
Rechte<br />
arbeitet sich' s aber leichter mit dem kleinen Gremium<br />
Regierung als mit einem Landtag, am allerleichtesten<br />
mit dem Verfassungsminister selbst. Das Volk ist<br />
nicht mehr so darauf erpicht, daß die demokratischen<br />
keinen Abbruch leiden müssen. Das Volk will Brot und<br />
Ordnung. Wohl hält jedes Bundesland an seiner Eigenart fest<br />
und besteht auf einer gewissen Autonomie. Die Sorge um das<br />
Weiterbestehen dieses Rechtes ist jedoch überflüssig, nachdem<br />
Kanzler Dollfuß selbst sich als Garant eines gemäßigten Föderalismus<br />
bekannt hat."<br />
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