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Wei ters wurde immer der Refrain 'Unsterbliche Opfer, ihr sanket<br />

dahin, ewiges Leben ist euer Gewinn' wiederholt. Im Hintergrund<br />

waren auch noch Quadrate gezeichnet, was wahrscheinlich<br />

die Fenster von den Kerkerzellen veranschaulichen sollte."<br />

Der politische Katholizismus ging gegen die Freidenker sowohl<br />

durch behördliche Verbote als auch durchaus handgreiflich vor.<br />

1924 verbot die Landesregierung Jugendlichen unter 17 Jahren den<br />

Besuch von Freidenker-Vorträgen, da sie "die Phantasie jugendlicher<br />

Personen in schädlicher Weise erregen könnten und auf<br />

deren sittliches Empfinden einen äußerst nachteiligen Einfluß<br />

ausüben könnten". Als 1925 etliche Vorträge verboten wurden -<br />

wie auch Vorträ ge der Adventisten -, verklagten die Freidenker<br />

die Landesregierung beim Verfassungsgerichtshof , der diese Verbote<br />

1927 als verfassungswidrig bezeichnete (70). Die "Wacht"<br />

wertete das am 21. Mai 1927 als "wohl verdiente Ohrfeige für die<br />

Mehrheit der Landesregierung, vor allem für den Landeshauptmann<br />

, der da immer übermütiger und dreister selbst die<br />

primitivsten Rechte der Staatsbürger mißachtet".<br />

Es gab allerdings noch andere Methoden: Im <strong>August</strong> 1926 kam es<br />

zu einer Schlägerei zwischen Saalordnern des Republikanischen<br />

Schutzbundes und militanten, jugendlichen Katholiken, die eine<br />

Freidenkerversammlung störten. Das Ergebnis waren mehrere<br />

Leichtverletzte und das Verbot weiterer öffentlicher Freidenkerversammlungen<br />

. Anton Linder meinte dazu in der "Wacht"<br />

vom 21. <strong>August</strong> 1926, "die Versammlungssprengung in der Mohrenhalle<br />

(konnte) nur den Zweck haben, den Gegner mundtot zu machen;<br />

die Sprengung wurde inszeniert, um der Behörde die Handhabe<br />

zu bieten, die weiteren Versammlungen zu verbieten". Landeshauptmann<br />

Ender stellte sich hinter die Störer (71):<br />

"Wenn die Freidenker bei uns abgefallene Priester ins Land rufen<br />

und in schändlicher Weise die Rede und Versammlungsfreiheit<br />

mißbrauchen, um dem Volke das Höchste und Beste zu rauben,<br />

was es noch hat, nämlich den Glauben ... , so ist es auch<br />

das gute Recht des Volkes, dagegen mit allen naturrechtlich<br />

erlaubten Mitteln sich zu wehren. Was darum jüngst in<br />

Dornbirn vorging, war nichts anderes als der Ausbruch des gesunden<br />

Volksempfindens, weil wir in unserem Land Vorarlberg<br />

Gottlosigkeit auf offener Tribüne nicht dulden."<br />

Für die Katholiken war die Welt streng zweigeteilt - in Katholisch<br />

und Heidnisch. So fanden im Bregenzer Marienheim nur alleinreisende<br />

katholische Mädchen Aufnahme, mit der Begründung:<br />

"Reinliche Scheidung ist durchaus notwendig, da die Sozialdemo-<br />

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