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Geschichte des Teufels - centrostudirpinia.it

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11. Vom 13. Jahrh. bis zur Bulle „Summis <strong>des</strong>iderantes". 353<br />

schaulichen will, und die juristischen Bearbe<strong>it</strong>er juristische<br />

Momente verwenden, um dem Dogma eine rechtliche Basis<br />

zu geben, aber die Begründung ist „wie eine Ironie auf jenen<br />

Glaubenssatz".<br />

In den erhaltenen Bearbe<strong>it</strong>ungen lassen sich nach Stintzing<br />

die Spuren der Umgestaltung verfolgen; eine der ältesten<br />

Bearbe<strong>it</strong>ungen ist diejenige, welche sich in dem kölner Sammelwerk<br />

als 5. Stück und zwar m<strong>it</strong> dem Tractatus judiciorum<br />

Bartoli und dem Tractatus renunciationum durch einen Separatt<strong>it</strong>el<br />

verbunden findet.<br />

Da Bartolus 1 (geb. 1313, gest. 1355) nicht der Erfinder<br />

<strong>des</strong> Processus Satanae, sondern nur ein Bearbe<strong>it</strong>er <strong>des</strong>selben<br />

ist, wofür Stintzing als Beweis anführt, dass in der Folioausgabe<br />

der Defin<strong>it</strong>ivsentenz die Jahreszahl 1311 beigefügt<br />

ist, vermuthlich aus dem altern Manuscripte, aus dem Bartolus<br />

seine Bearbe<strong>it</strong>ung verfasste, herübergenommen, so muss<br />

die Entstehung <strong>des</strong> Processus Satanae nothwendig in eine<br />

frühere Ze<strong>it</strong> fallen (vielleicht schon in das 13. Jahrhundert).<br />

Ein Zeugniss für den Beifall, den der Processus Satanae als<br />

Processlehrbuch gefunden, muss man m<strong>it</strong> Stintzing darin<br />

sehen, dass U. Tenngier eine deutsche Uebersetzung oder<br />

richtiger Bearbe<strong>it</strong>ung, und zwar m<strong>it</strong> Abweichungen vom lateinischen<br />

Original, veranstaltet und seinem Laienspiegel einverleibt<br />

hat unter dem T<strong>it</strong>el: „Ein kurtz gedichter process<br />

verdeutscht". In der Einle<strong>it</strong>ung bemerkt er, dass dieser Process<br />

„durch einen hochgelahrten zu undericht seinen Jüngern<br />

im latein geformiret" sei, und zwar nach der Kandglosse von<br />

Bartolus. Naiv ist <strong>des</strong> Uebersetzers Bemerkung, dass niemand<br />

glauben solle, dieser Process sei wirklich vorgefallen.<br />

Eine zwe<strong>it</strong>e Schrift, welche Stintzing 2 anführt, ist der<br />

sogenannte „Belial" von Jacobus de Theramo 3 verfasst, der<br />

am Schlüsse seines Werkes sagt: „Actum aversae prope Neapolim<br />

die penultima mensis Octobris, anno Domini 1382." Der<br />

Verfasser bezeichnet sein Werk als „consolatio peccatorum",<br />

1<br />

Bartolus de Saxoferrato<br />

,<br />

geboren in der Mark Ancona, lehrte die<br />

Rechtswissenschaft und starb zu Bologna 1355.<br />

2<br />

S. 271.<br />

3<br />

Welcher auch den Namen de Ancbarano geführt haben soll. Er<br />

ist 1350 oder 1351 geboren und scheint 1417 gestorben zu sein.<br />

Eoskoff, <strong>Geschichte</strong> <strong>des</strong> <strong>Teufels</strong>. I.<br />

23

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