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Die militärischen Handlungsschemata der ... - Dr. Alois Mock

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einen serbischen Staat, die „Republika Srpska“, auf bosnischen Boden geben, mit<br />

eigener Polizei und eigener Armee. Der an<strong>der</strong>e Teilstaat des künftigen Bosnien, die<br />

moslemisch-kroatische Fö<strong>der</strong>ation, wird wie bisher faktisch in zwei Teile zerfallen: in<br />

einen moslemischen und einen bosnisch-kroatischen Teil. 1837 Beide Teile verfügen<br />

über eigenständige Armeen und Polizeiformationen. In einem Stufenplan werden die<br />

drei Armeen von den Frontlinien zurückgezogen und in die Kasernen einrücken. Eine<br />

internationale Friedenstruppe, die ‚Implementation Force‘ (IFOR) wird diesen Prozeß<br />

überwachen - und wenn nötig, erzwingen. <strong>Die</strong> Grenzlinie (Inter-Entity-Boundary-Line,<br />

IEBL) zwischen den Entitäten verläuft an langen Strecken entlang <strong>der</strong> durch den<br />

Krieg geschaffenen Frontlinie. Der Belagerungsring um Sarajevo wird aufgehoben.<br />

<strong>Die</strong> serbische Seite muß auch das weiter östlich gelegene Gebiet entlang <strong>der</strong> Straße<br />

nach Tuzla und das Hinterland von Mostar räumen. Im Gegenzug erhält die<br />

serbische Seite die Regionen um Sipovo und Mrkonjic Grad, die von den kroatischen<br />

Streitkräften erobert worden waren, zurück. Brcko bleibt vorerst unter serbischer<br />

Kontrolle; es soll jedoch eine internationale Administration geben und die<br />

Entscheidung über die Zukunft <strong>der</strong> Stadt nach einem Jahr getroffen werden. 1838<br />

Wie schon erwähnt sollte die Friedenstruppe bei <strong>der</strong> Kriegsverbrechersuche und -<br />

festsetzung nicht offensiv mitwirken. Über diese Frage hatte es innerhalb <strong>der</strong> US-<br />

Administration selbst unterschiedliche Ansätze gegeben. Im Endeffekt setzen sich<br />

wie Holbrooke sagt, die Vereinten Stabschefs und die NATO, die einen eng gefaßten<br />

Ansatz vertreten, durch. 1839 Das Außenministerium, „das für einen breiteren und<br />

1837 Nach Dayton setzt sich die moslemisch-kroatische Fö<strong>der</strong>ation in Bosnien aus zehn Kantonen<br />

zusammen:<br />

Unsko - Sanski (Gegend um Bihac)<br />

Posavina (Orasje)<br />

Tuzlansko - Podrinjski (Tuzla)<br />

Zenicko - Dobojski (Zenica, südlich Doboj)<br />

Gorazdansko - Podrinjski (Gorazde)<br />

Srednje - Bosanski (Zentralbosnien - nordwestlich Sarajevo)<br />

Neretvanski (Neretvatal mit Mostar)<br />

Zapadnoherzegovacki (Westherzegowina mit Stolac)<br />

Sarajevski<br />

Herzegbosanski (<strong>Dr</strong>var) ÖMZ 4/1998. Internet: http://www.bmlv.gv.at/omz/jurekovic1498.gif<br />

1838 Rathfel<strong>der</strong>, Sarajevo und danach. S. 271<br />

1839<br />

Dazu muß gesagt werden, dass die Streitkräfte im US-Machtparallelogramm eine an<strong>der</strong>e Rolle<br />

haben als in europäischen Staaten. Bildt bestätigt dies: „I quickly learned the strength of the armed<br />

services in the US political system, in contrast to what we find in the Europeans systems. (...) The<br />

contrasts between the US and European perspectives were sometimes sharp. For the US, it was a<br />

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