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I. Das hinduistische soziale System. [101]welche die vermögenden Mitglieder veranlaßt, Ritualpflichten höherer Kasten aufsich zu nehmen, um fortan mit diesen oder jedenfalls höher als bisher zu rangieren.Da<strong>für</strong> ist der Abbruch <strong>des</strong> Konnubium und der Kommensalität mit den bisherigenKastengenossen Vorbedingung. Es ist heute eine ziemlich häufige Erscheinung,daß bloße Besitzdifferenzierung zum Anlaß genommen wird, die Gemeinschaftzu sprengen. 3. Wechsel der Beschäftigungsart. Nach strenger Observanzkann nicht nur jeder Uebergang zu einer anderen als der traditionellen Beschäftigungsart,sondern unter Umständen ein bloßer Wechsel der Arbeitstechnik Grund<strong>für</strong> die in der Tradition bleibenden werden, die Gemeinschaft als abgebrochen anzusehen.Wenn nun auch in der Praxis diese Folge keineswegs immer eintritt, soist doch <strong>dieser</strong> Grund einer der häufigsten und praktisch wichtigsten Anlässe allerSpaltungen. 4. Erschütterung der rituellen Tradition bei einem Teil der Genossen,welche die strenge. Observanz zur Aufkündigung der Gemeinschaft veranlaßt.Auch heute können ferner Kasten durch rituell unzulässigen zwischenkastlichenGeschlechtsverkehr entstehen. Nach der klassischen Theorie waren bekanntlichalle unreinen Kasten aus Kastenmischlingen entstanden. Das ist natürlich durchausunhistorisch. Allein <strong>für</strong> die Kastenentstehung durch Kastenmischung, alsodurch Konkubinat, gibt es auch jetzt noch Beispiele. Endlich kommt Spaltung auclieinfach als Folge von inneren Streitigkeiten über gleichviel welche Anlässevor, sofern eine Schlichtung nicht gelingt. Doch gilt <strong>dieser</strong> Grund als mißbilligenswertund gern werden angebliche rituelle Verstöße <strong>des</strong> Gegners vorgeschoben.Die uns am meisten interessierenden Entstehungsgründe neuer Kasten und Unterkastensind die ökonomischen: Besitzdifferenzierung und Berufswechsel oderWechsel der Technik. Es darf mit Bestimmtheit angenommen werden, daß dieBesitzdifferenzierung - einen legalen Berufswechsel gab es nur in Form der “Notberufe”- früher, unter den nationalen Dynastien, weit weniger häufig diese Folgehatte, als in neuester Zeit. Denn die Macht der Brahmanen, die damals ungleichgrößer war, setzte sich überall <strong>für</strong> die Erhaltung der einmal eingelebten Kastenordnungein. Konnte die Festigkeit der Kastenordnung damals die Entstehung vonBesitzdifferenzierung nicht hindern, so um so mehr die Entstehung neuer, vomKastenstandpunkt101

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