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Hinduismus und Buddhismus. [82]nie, ob es sich um Grundrentner oder um eigentliche Bauern oder um ein Mitteldingzwischen beiden handelt, und in der Regel dürfte das Erstere das weitausWahrscheinlichere sein. Auch <strong>für</strong> die Gegenwart sind die sonst vorzüglichen Darstellungender Census Reports über die einzelnen Kasten hier meist sehr undeutlich.Naturgemäß ist der Unterschied jetzt vielfach flüssig. Ihre Stellung als “selbständige”Bauern in unserm deutschen Sinn haben offenbar zwei Schichten vonDorfbewohnein am Vollständigsten gewahrt: die Khunbi im Westen und Nordenund die Vellalar im Süden. Die ersteren entstammen dem Schwerpunkt nach Gebieten,in welchen die soziale Gliederung- auf dem Lande vorwiegend nicht durchfinanzielle, sondern durch militärische Differenzierung: Loslösung der Ritter undBerufssoldaten von den Bauern, bedingt war und daher, wie in solchen Fällenstets, wesentlich weniger schroff blieb 1 ). Die Vellalar aber sind die früher erwähntealte Vollfreien- (Grundherrn-) Klasse, welche unter dem Patrimonialismusund der Herrschaft <strong>des</strong> Soldheeres verbauerte und nach Durchführung <strong>des</strong> hinduistischenSystems im Kastenrang zurückgesetzt wurde. Diese beiden Kasten stellendie anerkannt besten, vor allem auch geschäftlich tüchtigsten Landwirte Indiens,und namentlich die Khunbis sind offenbar modernen Wirtschaftsmethodensehr zugänglich, z. B. auch geneigt, ihre Ersparnisse in Fabriken und Wertpapierenanzulegen. Im übrigen gehören zu den sozial relativ hoch rangierenden landwirtschaftlichenKasten eine Anzahl hinduisierte Stämme, wie die Jat, Gujar,Koch, einige jetzt als Landbesitzer ansässige alte Reisläuferkasten und verstreuteReste von relativ vornehm geltenden nichtadligen Landwirten.Sonst sind die freien Bauern teils in Zeiten anhaltender Fehden durch Kommendationzu Hintersassen (Pächtern) eines mit der politischen Gewalt im Dorf Beliehenengeworden, gelegentlich auch durch Verschuldung oder einfach durch akuteoder chronische Vergewaltigung 2 ). Die breite Masse der indischen Bauernschaftaber ist nicht aus solchen Gründen, sondern durch das Finanzsystem der Großkönigtümerzu einem reinen Objekt der Rentenerpressung deklassiert worden. Siekorinten als Mitglieder einer “wiedergeborenen” Kaste nicht in Betracht kommen.Massenhafte mehr oder minder vollkommen hinduisierte Eingeborenenstämmebefinden sich unter ihnen und diese unter die “Vaiçya” aufzunehmen hindertenschon rituelle Gründe 3 ). Sie wurden im allgemeinen und wo nicht rituelle(vom Uebersetzer mit rprovincialse wiedergegeben). Nur gelegentlich kommt ein Rayat,aber als offenbar persönlich freier Mann, inschriftlich vor.1) So wendete sich eine königliche Verleihungsurkunde aus Udeypur noch im 12. Jahrh. an dieRashtrakutra's (Ritter) und Kutunbi's als die beiden Klassen der Einwohner einer Ortschaft(Ep. Ind. IV p. 627).2) Darüber Baden - Powell, Land System II p. 162 ff.3) Inschriftlich (Ep. Ind. IX, S. 277) rühmt sich ein Feudal<strong>für</strong>st aus der Gegend von Jodhpur,daß er die Ahir (s. über diese oben) aus einem Ort gejagt und dort das “Mahajan” etablierthabe, nämlich Brahmanen, prakriti (was der Uebersetzer als “Kschatriya”, interpretierenmöchte) und Vaiçya.82

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