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II. Die orthodoxen u. heterodoxen Heilslehren der indischen Intellektuellen. [143]so ungleich wie Menschen und Tiere: Allerdings hatten sie alle die gleichen Chancenvor sich: Aber nicht in diesem Leben, sondern auf dem Wege der Wiedergeburt konntensie entweder hinauf bis in den Himmel oder hinab bis in das Tierreich oder die Höllegelangen. Die Konzeption eines “radikal Bösen” war in <strong>dieser</strong> Weltordnung überhauptnicht möglich, denn eine “Sünde schlechthin” konnte es ja nicht geben. Sondernimmer nur einen rituellen Verstoß gegen das konkrete, durch die Kastenzugehörigkeitbedingte Dharma. Es gab in <strong>dieser</strong> in ihrer Abgestuftheit ewigen Welt keinen seligenUrstand und kein seliges Endreich, und <strong>des</strong>halb auch keine - im Gegensatz zur positivenSozialordnung “natürliche” Ordnung der Menschen und Dinge, also auch kein“Naturrecht” irgendwelcher Art. Sondern es gab - <strong>für</strong> die Theorie zum min<strong>des</strong>ten - nurheiliges, ständisch besondertes, aber positives Recht und innerhalb der von ihm - alsindifferent unreglementiert belassenen Gebiete positive Satzungen der Fürsten, Kasten,Gilden, Sippen und Vereinbarungen der Individuen. Die Gesamtheit aller Probleme,welche im Occident das “Naturrecht” ins Leben riefen, fehlte eben vollständig undprinzipiell. Denn es gab schlechthin. eben keinerlei “natürliche” Gleichheit derMenschheit vor irgendeiner Instanz, am allerwenigsten vor irgendeinem überweltlichen“Gott”. Dies ist die negative <strong>Seite</strong> der Sache. Und diese ist die wichtigste: sie schloßdie Entstehung sozialkritischer und im naturrechtlichen Sinn “rationalistischer” Spekulationenund Abstraktionen vollständig und <strong>für</strong> immer aus 1 ) und hinderte das Entstehen1) Spuren “naturrechtlicher” Gedanken finden sich oft, namentlich in der epischen Literatur, die ja unteranderem auch eine fortwährende innere Auseinandersetzung mit den brahmanenfeindlichenStrömungen der Zeit der Erlösungsreligionen enthält. So namentlich in der Klage der Draupadi imMahabharata: Die Quelle <strong>des</strong> “ewigen Rechts”, çaçvata dharma, heißt es, ist versiegt , und diesesdaher nicht mehr erkennbar. Das positive Recht ist immer zweifelhaft, (of. I, 195, 29), jedenfallsaber wandelbar (XII, 260, 6 ff.). Die Macht regiert die Erde und eine göttliche Gerechtigkeit gibtes nicht. Es handelt sich freilich im gegebenen Fall um Taten schnöden Bruches aller Sitte innerhalb<strong>des</strong> engsten Sippenkreises.Im übrigen kommt das Bedürfnis nach einer “Urstands” - Lehre innerhalb der orthodoxen Lehrenur in der Form auf seine Rechnung, daß nach der Lehre <strong>des</strong> Epos von den 4 Zeitaltern, welchedie Welt zwischen jeder Zerstörung und Reabsorption durch die pralaya (Götterdämmerung)durchmacht, je<strong>des</strong>mal das erste: das Krita - Zeitalter, am höchsten, das letzte: das Kali - Zeitalter,am tiefsten steht. Die Kastenunterschiede zwar bestehen auch im Krita - Zeitalter, aber jede Kastetut ihre Pflicht gern und ohne Erwartung von Verdienst und Lohn um ihrer selbst143

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