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Hinduismus und Buddhismus. [94]Rohstoffen hergestellten Waren oder Dienste feil hielten oder auch selbst oderdurch Händler auswärts vertrieben oder auf die Stör gingen (Stammeshandwerk).3. Handwerker, welche der König oder ein Fürst oder ein Tempel oder Grundherrauf eignem Land angesiedelt hatte, - als Hörige oder als freie, aber arbeitspflichtigeLeute, - und welche seinen Bedarf an Gewerbeartikeln deckten (entweder Oikenhandwerkoder leiturgisches 1 ) Handwerk, letzteres teilweise kombiniert mitPreiswerk). 4. Unabhängige Handwerker, welche in Städten in bestimmten Straßenangesiedelt waren und ihre Waren als Preiswerker oder ihre Dienste alsLohnwerker auf einem Bazar feil hielten (Bazar - Handwerk). Die letzte Kategoriewar wohl zum erheblichen Teil nicht dauernd stadtsässig, sondern ein Ablegerder zweiten Kategorie: noch heut wird aus Bombay berichtet, daß der Handwerkeroft wieder aus der Stadt in sein Kastendorf zurückzieht, wenn er alt oder hinlänglichwohlhabend geworden sei. <strong>Jede</strong>nfalls ist sie nichts Primäres. Die dritteKategorie ist natürlich ebenfalls nichts Primäres. Die Fürsten, namentlich auch diereichen Fürsten der südindischen und ceylonesischen Handelsstädte, haben <strong>für</strong>den Bau von Palästen und Tempeln Handwerker von weit her kommen lassen undmit Land gegen die Verpflichtung zu Bau- und Kunsthandwerks - Diensten <strong>für</strong>den Hof angesiedelt. Die Rechtsform ist verschieden und es findet sich, nebendiesen rein leiturgischen durch Dienst - Pfründe gelohnten und den Deputat -Handwerkern, auch kontraktlich freie oder tarifierte Lohnarbeit freier zugewanderterHandwerker 2 ). Die erste Kategorie: das Heloten - Handwerk, ist rechtwahrscheinlich min<strong>des</strong>tens sehr oft aus der zweiten abgeleitet, indem man Handwerkeraus Pariastämmen, die zunächst auf der Stör Dienste geleistet hatten, indas Dorf berief und dort ansiedelte. Wie alt dies Heloten - Handwerk eigentlichist, läßt sich nicht sagen, da die ältesten Quellen einen deutlichen Einblick in dieLage der Handwerker nicht gewähren. Doch ist es sehr wahrscheinlich, daß seineEntwicklung der festen Siedelung bald nachfolgte. Die eigentlich primäre Form istaber aller Wahrscheinlichkeit nach das Stammeshandwerk, der Zustand also, daßein Stamm oder ein Bruchteil eines solchen vom eigenen Dorf aus zunehmend <strong>für</strong>den Fernabsatz produzierte, eventuell auch teilweise in die Nähe von Fürstensitzenund Höfen wanderte und dort neue geschlossene Handwerkerdörfer entstehenließ. Denn von solchen wird uns gerade aus der Nähe derartiger Orte berichtet.und <strong>des</strong>sen Gouda nebst seiner Sippe vor, und allen werden vom König bestimmte Abgabenzu Gunsten Mahadeva's (Çiva's) und seiner Gattin auferlegt.1) Dahin gehörten seit dem Aufkommen <strong>des</strong> Patrimonialismus vor allen Dingen die Militärhandwerker(Schiffsbauer und Panzermacher) welche, wie berichtet wird, vielfach nicht <strong>für</strong>Private arbeiten durften. Auch Schmiede und ähnliche Handwerker wurden besondersstreng beaufsichtigt (es sind die Gewerbe, welche im altrömischen Staat die “centuria fabrum”bildeten).2) Die Land - Pfründen der ceylonischen Königshandwerker richteten sich in ihrem Umfangnach der Art der Dienste. Es war rechtlich dem Handwerker jederzeitiger Austritt aus demDienst unter Verzicht auf die Pfründe gestattet.94

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