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I. Das hinduistische soziale System. [93]siert, während Kasten wie die Weber hier ebenso wie im Occident von den Gildenim Lohnwerk beschäftigt und stark gedrückt waren. Hier wirft also einmal dieökonomische Gliederung der alten Stadtwirtschaft oder vielmehr das, was an Ansätzenzu einer solchen in Indien vorhanden war, ihre Schatten noch in die Gegenwarthinein. Ihre Bedeutung <strong>für</strong> die Entwicklung der Kasten der Çudra - Klassemuß in jedem Fall groß gewesen sein.: In der alten Literatur 1 ) findet sich dieAuffassung vertreten, daß die Städte überhaupt wesentlich Ansiedelungen vonÇudras, Gewerbetreibenden, seien. Aber keineswegs nur die Stadtwirtschaft unddie spätere Entstehung einzelner Handwerke auf ihrem Boden erklärt den Ranguntersehiedzwischen den einzelnen Gewerben.Die Rechtsbücher 2 ) weisen dem Çudra die Pflicht <strong>des</strong> “Dienens” zu. Nur wenn erkeinen Dienst findet, darf er selbständiger Händler oder Gewerbetreibender sein.Wenn irgend etwas überhaupt, dann könnte aus <strong>dieser</strong> Sentenz nur geschlossenwerden: daß den Sklaven und Hörigen großer Herren, soweit sie nicht im eigenenOikos verwertbar waren, in ähnlicher Art wie im occidentalen und orientalischenAltertum und Mittelalter und in Rußland bis zur Aufhebung der Leibeigenschaft,von dem Herrn die Erlaubnis gegeben wurde, gegen Abgaben (Apophora, Obrok,Leibzins) selbständig auf eigene Rechnung zu arbeiten. Direkte Beweise da<strong>für</strong>scheinen zu fehlen. Immerhin finden sich noch heute Spuren ähnlicher Zustände 3 )und die geringe Bedeutung eigentlicher Fron - Sklaverei in der indischen Erwerbswirtschaftstimmt damit gut zusammen. <strong>Jede</strong>nfalls aber zeigen die Quellenunzweideutig, daß es neben 1. den sicherlich besonders bedeutsamen spezifisch -indischen Dorfhandwerkern und 2. den städtischen Zunfthandwerkern auch 3. dieherrschaftlichen Handwerker gab. Alle diese aber scheinen nicht der eigentlicheUrtypus zu sein.Die ökonomische Ordnung <strong>des</strong> indischen Gewerbes in der Zeit seit dem Epos undbis in däs Mittelalter, zum Teil bis in die Neuzeit, kannte vier Arten von Handwerkern:1. Heloten der einzelnen Dörfer, welche auf deren Wurthen gegen festesDeputat oder mit Land angesiedelt waren (Heloten - Handwerk); die Arbeit geschahfast durchweg in strenger Lohnwerksform, d. h. der Kunde hatte alles Materialzu liefern. 2. Handwerker, welche in gesonderten Handwerkerdörfern untereigener Verwaltung angesiedelt waren 4 ), dort ihre aus eigenen1) Kautaliya Arthasastra, herausgegeben von Shamasastry (Ind. Ant. 34, 1905).2) Manu VIII, 413. X, 99, 100.3) In Nordwestindien z. B. besteht eine kleine Kaste von “Sklaven”, d. h. Hausarbeitern, welchenwegen mangelnden Bedarfs an Hausarbeit von ihren Herren der freie Erwerb erlaubtworden ist.4) Z. B. setzt die große Inschrift Ep. Ind. V p. 23 f. (Stiftung eines Chalukya - Königs) wohlentschieden voraus, daß die darin mit ihrem Gouda (Dorfvorstand) erscheinende Webergildeein besonderes Weberdorf bewohnte; neben ihr kommen die Getreideimporteure, Palmsaft<strong>des</strong>tillateureund Oelpresser <strong>des</strong> Stiftungsorts93

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