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I. Das hinduistische soziale System. [41]religionen teils gehemmt teils erschüttert. Der spätere Umschwung zugunsten derAlleinherrschaft <strong>des</strong> Kastensystems steigerte nicht nur die Macht der Brahmanen,sondern auch die der Fürsten und brach die Macht der Gilden. Denn die Kastenschlossen jede Solidarität und politisch machtvolle Verbrüderung <strong>des</strong> Bürgertumsund der Gewerbe aus. Beachtete der Fürst die rituellen Traditionen und die darauffußenden sozialen Prätensionen der <strong>für</strong> ihn wichtigsten Kasten, so konnte er sienicht nur - wie es geschah - gegeneinander ausspielen, sondern hatte von ihnen,zumal wenn die Brahmanen auf seiner <strong>Seite</strong> standen, überhaupt nichts zu <strong>für</strong>chten.Es ist demnach schon jetzt nicht schwer zu erraten, welche politischen Interessenihre Hand im Spiel hatten bei jenem Umschwung zur Alleinherrschaft <strong>des</strong>Kastenwesens, der die einige Zeit lang, scheinbar dicht an der Schwelle europäischerStädteentwicklung stehende, soziale Struktur Indiens in Bahnen lenkte, dieweit abführten von jeder Möglichkeit einer Entwicklung occidentaler Art. Dergrundlegend wichtige Gegensatz der “Kaste” gegenüber der “Zunft” oder “Gilde”oder jedem “Berufsverband” tritt in diesen welthistorischen Unterschieden schlagendzutage.Wenn nun dieKaste etwas grundsätzlich Heterogenes gegenüber einer “Zunft”oder irgend einer andern Art von bloßem Berufsverband ist, und wenn sie in ihremKern mit sozialem Rang zusammenhängt, - wie verhält sie sich zum“S t a n d ”, der ja darin sein eigentliches Wesen findet ? Was ist ein “Stand” ?“Klassen” sind Gruppen von Menschen, deren ökonomische Lage vom Standpunktbestimmter Interessen gleichartig ist. Besitz oder Nichtbesitz von Sachgüternoder von Arbeitsqualifikationen bestimmter Art konstituieren die “Klassenlage”.“Stand” ist eine Qualität sozialer Ehre oder Ehrlosigkeit und wird, demSchwerpunkt nach, durch eine bestimmte Art der Lebensführung sowohl bedingtwie ausgedrückt. Soziale Ehre kann an einer Klassenlage direkt haften und istmeist irgendwie durch die durchschnittliche Klassenlage der Stan<strong>des</strong>genossen mitbedingt. Allein dies ist nicht notwendig der Fall. Stan<strong>des</strong>zugehörigkeit beeinflußtandererseits von sich aus die Klassenlage, indem die stan<strong>des</strong>gemäße Lebensführungbestimmte Arten <strong>des</strong> Besitzes oder der Erwerbsbetätigung bevorzugt undandere ablehnt. Ein Stand kann geschlossen (“Geburtsstand”) oder41

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