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I. Das hinduistische soziale System. [67]Das in Radschputana bis in die Neuzeit herrschend gewesene politische Lehensystementsprach am meisten den Quellen der klassischen Zeit. Der Radscha hattedas beste Land als Domäne (persisch : Khalsa). Die mit politischen Hoheitsrechtenbeliehenen Vasallen erhielten ebenfalls Land zugewiesen, hatten Ritterdienstezu leisten, bei Hof zu erscheinen, Investitur zu nehmen, den Herrenfall zu zahlen.Der Radscha hatte 1. das Recht der Ernte - Anteilsbesteuerung und 2. die Verfügungüber das Oedland, auf dem er, gegen Beil - Taxe, Holzungsrechte und, gegenUebernahme von Pauschalrenten, Rodungsrechte und erblichen Besitz konzessionierte,3. die Minen-, Schatzfund und ähnliche auch sonst üblichen Regale,4. das Recht auf die Bußen bei Strafen. Alle diese ökonomischen Rechte waren,auch in Bruchteilen, lehnbar. Nur pflegte, in Indien wenigstens, bei der Herrenschichtdie Verleihung, entsprechend der Universalität <strong>des</strong> Prinzips <strong>des</strong> Gentilcharisma,min<strong>des</strong>tens primär nur an den Versippten oder den Clangenossen zu erfolgen,nicht aber auf persönlichem Treuverhältnis Sippenfremder zu ruhen. Undsie enthielt in älterer Zeit durchweg nicht eine Verleihung grundherrlicher, sondernökonomischer und persönlicher Rechte politischen Ursprungs. Die Kschatriyawaren Königssippen, nicht feudale Grundherren. In den dravidischen Staatenhatte der König in jedem Dorf eine Königshufe (majha), neben der die steuerfreiePriesterstufe (pahoor) stand. Neben und an Stelle <strong>des</strong> alten Dorfhäuptlings (munda)setzte mit steigender Königsmacht der König seinen “mahta”. Die charismatischbevorrechtigten (bhuinhar-) Familien, welche diese Dorfhäupter stellten, hattensteuerfreies Land, während die anderen Landlose (khunt) steuerbar gewordenwaren und nun als “<strong>des</strong> Königs Land” galten 1 ). Dies ist von den Eroberern imwesentlichen übernommen, aber meist feudalisiert worden. Denn auch echt feudalesoziale Strukturelemente finden sich im Mittelalter in den meisten Teilen Indiens,am meisten aber im Westen, oft ganz in occidentaler Art. Die Radscha's führtenWappen 2 ). Lehen mit der Zeremonie <strong>des</strong> Schwertschlages kommen vor 3 ). Eigentlichgrundherrliche Rechte in den Dörfern kannten aber die Rechtsbüchernicht. Diese sind als Produkte nicht der Feudalisierung, sondern der späteren Präbendalisierungder politischen Gewalt entstanden.Unter den Großkönigen waren die hohen militärischen Kommandostellen vielfachmit Gebietslehen verknüpft, welche Quelle erblicher ökonomischer Rechte wurden4 ). Ebenso hohe Amtsstellen 5 ), Unter den großen politischen Lehensträgernüberwiegt auch damals1) S. über die Dravidas: Hewitt. J. R. A. S. 1890 (April).2) Darüber s. Ep. Ind. VIII p. 229.3) Ep. Ind. VI 53, (10. Jahrh.) : Der indische Name wird so interpretiert.4) Ep. Ind VI p. 47 (10. Jahrh.): Nach dem Tod eines Vasallen in der Schlacht wird <strong>des</strong>senStellung als Führer der betreffenden Truppe anderweit vergeben. Der Beliehene erhälteinige Dörfer als ein Lehen von unkultiviertem Oedland, d. h. erblich.5) Ep. Ind. VI, 36167

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