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Hinduismus und Buddhismus. [144]welcher “Menschenrechte”. Schon weil ja das Tier und der Gott, wenigstens bei konsequenterDurchführung der Lehre, nur andre, ebenfalls Karman -bedingte Inkarnationenvon Seelen waren und es <strong>für</strong> die Gesamtheit aller <strong>dieser</strong> Wesen offenbar abstraktgemeinsame “Rechte” sowenig geben konnte wie gemeinsame “Pflichten”. Es gabnicht einmal den Begriff “Staat” und “Staatsbürger” oder auch “Untertan”, - sondernnur das ständische Dharma: die Rechte und Pflichten <strong>des</strong> “Königs” und der anderenKasten, einer jeden in sich und jeder im Verhältnis zu den anderen. Dabei wird demKschatriya, als dem Patron <strong>des</strong> Rayat (“Clienten”), das Dharma der Fürsorge <strong>für</strong> den“Schutz” der Bevölkerung - immerhin nur wesentlich: <strong>des</strong> äußeren Sicherheitsschutzes- zugeschrieben und ihm die Pflicht der Sorge <strong>für</strong> die Rechtspflege und die Redlichkeit<strong>des</strong> Verkehrs und was damit zusammenhängt, als ethisches Gebot auferlegt. Im übrigengilt es <strong>für</strong> den Fürsten wie <strong>für</strong> andere, aber <strong>für</strong> ihn im eminenten Sinn, als allererstePflicht, die Brahmanen zu unterhalten und zu fördern, vor allem ihnen bei ihrer autoritärenRegelung der sozialen Ordnung gemäß den heiligen Rechten seinen Armzu leihen, Angriffe auf ihre Stellung aber nicht zu dulden. Die Bekämpfung von brahmanenfeindlichenIrrlehren ist selbstverständlich verdienstlich und wird verlangt undgeleistet. Aber das ändert daran nichts, daß der Stellung <strong>des</strong> Fürsten und der Politik ineigentümlich penetranter Art ihre Eigengesetzlichkeit gewahrt bleibt. Die chinesischeLiteratur kennt <strong>für</strong> die Epoche der Teil<strong>für</strong>sten wenigstens in der Theorie - wie einflußlosdiese gerade in <strong>dieser</strong> Hinsicht auch sein mochte - den Begriff “gerechter” und“ungerechter” Kriege und eines “Völkerrechts”, als Ausdruck der chinesischen Kulturgemeinschaft.Der zum Alleinherrscher aufgestiegeme kaiserliche Pontifex vollends,der die Weltherrschaft, auch über die Barbaren, beanspruchte, führte nur “gerechte”Kriege. Denn jeder Widerstand gegen ihn war Rebellion. Unterlag er, so galt dies alsSymptom da<strong>für</strong>, daß ihm das Charisma vom Himmel versagt sei oder er es verwirkthabe. Aehnliches galt nun auch <strong>für</strong> den indischen Fürsten. Auch wenn er unter145

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