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I. Das hinduistische soziale System. [47]die weiteren Abstufungen <strong>des</strong> Ranges der Kasten nur nach einer höchst buntenVielzahl von Merkmalen vorgenommen werden: Innerhalb der Oberkasten jenach der Korrektheit ihrer Lebenspraxis in bezug auf Sippenorganisation, Endogamie,Kinderheirat, Witwenzölibat, Totenverbrennung, Ahnenopfer, Speise undGetränke, Verkehr mit unreinen Kasten. Innerhalb der unteren Kästen je nachdem Rang der Brahmanen, welche sich zu ihrer Bedienung noch bereit oder nichtmehr bereit finden und je nachdem andere Kasten als die Brahmanen von der betreffendenKaste Wasser nehmen oder nicht 1 ). Maßgebend da<strong>für</strong> und daher einSymptom - aber ein schwanken<strong>des</strong> Symptom - <strong>des</strong> Kastenranges ist die Zulassungoder Meidung <strong>des</strong> Fleisches, zum min<strong>des</strong>ten <strong>des</strong> Rindfleischessens. Bei allen Kastenaber ist da<strong>für</strong> bestimmend vor allem die Art der Beschäftigung und <strong>des</strong> Erwerbs,welche die allerweitgehendsten Folgen <strong>für</strong> Konnubium, Kommensalitätund rituelle Rangfolge hat; davon später. Daneben massenhafte Einzelzüge 2 ). EineRangliste aller indischen Kasten ließ sich natürlich auch so nicht aufstellen.Zunächst schon einfach <strong>des</strong>halb nicht, weil der Rang örtlich ganz verschieden,nur ein Teil der Kasten universell verbreitet, ein sehr großer Teil dagegen nur lokalvertreten ist, also untereinander interlokal gar keine feststellbare Rangfolgebesitzt. Ferner <strong>des</strong>halb nicht, weil innerhalb der einzelnen Kasten, namentlich beiden Oberkasten, aber auch bei manchen Mittelkasten, so gewaltige Rangunterschiededer einzelnen Unterkasten auftreten, daß gar nicht selten einzelne Unterkastenhinter einer sonst niedriger bewerteten andern Kaste stark zurückgestelltwerden müßten. Es ergab sich überhaupt die Schwierigkeit: welche Einheit letztlichals “Kaste” angesehen1) In all diesen Fällen ist es gar nicht selten, daß Kasten niederen Ranges strikter in ihrenAnforderungen sind, als solche, die im übrigen als höher stehend gelten. Dieaußerordentliche Buntheit <strong>dieser</strong> Rangordnungsregeln verbietet hier je<strong>des</strong> nähereEingehen darauf.2) So lehnen die Makishya Kaibarthas die Gemeinschaft mit den Chasi Kaibarthas (in Bengalen)zunehmend ab, weil die letzteren ihre (landwirtschaftlichen) Produkte p e r s ö n -l i c h auf dem Markt verkaufen, sie selbst aber nicht. Andere Kasten gelten als deklassiert,weil ihre Frauen im Laden am Verkauf beteiligt sind, wie überhaupt die Mitarbeitder Frau in der Wirtschaft als spezifisch plebejisch gilt. Die Sozial- und Arbeitsverfassungder Landwirtschaft wird sehr stark dadurch mitbedingt, daß verschiedene Hantierungenals schlechthin degradierend gelten. Ob jemand Ochsen und Pferde oder andereZug- urid Tragtiere in seinem Erwerb benutzt, welche und wie viele, bestimmt oft derKastenrang (so die Zahl der verwendeten Ochsen den der Oelpresser).47

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