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I. Das hinduistische soziale System. [51]aus der betreffenden Kaste zuzuziehen, und es gelangten an ihn die Sachen überhauptnur im Rechtszug von den normalerweise in Kastenangelegenheiten entscheidendenOrganen der einzelnen Kasten, selbst. Auch heute erledigen die Organeder einzelnen Kaste deren Angelegenheiten, exkommunizieren, erlegen Bußenauf, entscheiden Streitfälle und entwickeln durch ihre Spruchpraxis, im wesentlichenselbständig, die Normen <strong>für</strong> neu auftauchende Rechtsfragen. Wir werdenuns einem Ueberblick über die Gegenstände der Kastenjurisdiktion, über derenPraxis, damit auch über die Organe der Kasten nicht entziehen dürfen, müssenaber zu diesem Zweck die bisher nur gelegentlich berührte Frage nach den Prinzipien,welche dem Aufbau und der Abgrenzung der untereinander ziemlich verschiedenenArten von Kasten zugrunde liegen, zusammenhängend zu beantwortensuchen.Vorher ist nur noch eine wichtige Eigenart der indischen Sozialverfassung zu erörtern,welche mit dem Kastensystem in engem Zusammenhang steht. Nicht nurdie Ausbildung der Kaste, sondern auch die Steigerung der Bedeutung derS i p p e gehört nämlich zu ihren fundamentalen Zügen. Die soziale Ordnungruhte in viel weiterem Umfang, als dies sonst irgendwo in der Welt der Fall war,auf dem Prinzip <strong>des</strong> “Gentilcharisma”. Darunter soll hier verstanden werden: daßeine (ursprünglich rein magisch gedachte) außeralltägliche oder doch jedenfallsnicht universell zugängliche persönliche Qualifikation: - ein “Charisma”, - an denMitgliedern einer Sippe als solchen haftet, nicht nur, wie ursprünglich stets, an einempersönlichen Träger. Wir kennen Reste <strong>dieser</strong> soziologisch sehr wichtigenKonzeption vor allem in dem erblichen “Gottesgnadentum” unsrer Dynastien; inminderem Maße gehört dahin natürlich jede Legende von der spezifischen“Bluts”- Qualität irgendeines reinen Geburtsadels irgendwelcher Provenienz.Diese Konzeption ist einer der Wege, auf welchem sich die Veralltäglichung <strong>des</strong>ursprünglich rein aktuellen und persönlichen Charisma vollzieht. Der Kriegskönigund seine Mannen waren ursprünglich, - im Gegensatz zum erblichen Friedenshäuptling,der bei manchen Stämmen auch ein Weib sein konnte, - rein persönlichmagisch qualifizierte und durch Erfolge erprobte Helden: nur auf streng persönlichemCharisma ruhte die Autorität <strong>des</strong> Kriegsführers, ganz ebenso wie <strong>des</strong> Zauberers.Der Nachfolger51

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