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I. Das hinduistische soziale System. [45]der gleichen Kaste beschränkt ist, - sondern, und vor allem, die weiteren Fragen:3. aus wessen Hand man Speise bestimmter Art nehmen kann: wen man, bedeutetdies <strong>für</strong> vornehme Häuser praktisch vor Allem, als Koch verwenden kann, und 4.wessen bloßer Blick auf das Essen auszuschließen ist. Bei Nr. 3 ist ein Unterschiedder Speisen und Getränke, je nachdem es sich um Wasser und in Wassergekochte Speisen: “kachcha”, oder um “pakka”: in zerlassener Butter gekochteSpeisen, handelt: die ersteren sind die weitaus exklusiveren. Mit den Normen dereigentlichen Kommensalität im engeren Sinne berührt sich die Frage: mit wemman zusammen rauchen darf (was ursprünglich aus der gleichen reihum gehendenPfeife geschah, daher von dem rituellen Reinheitsgrade <strong>des</strong> Partners abhing). Allediese Regeln gehören aber in ein und dieselbe Kategorie mit einer viel weiterenKlasse von Normen, die alle ebenso wie sie “ständische” Merkmale <strong>des</strong> rituellenKastenranges sind. Wie die soziale Rangstellung aller Kasten davon abhängt, vonwem die höchststehenden Kasten, bei Hindukasten in letzter Instanz stets dieBrahmanen, kachcha und pakka nehmen, mit wem sie zusammen speisen undrauchen, so ist selbstverständlich ebenso wichtig und damit zusammenhängenddie Frage: ob ein Brahmane und eventuell ein Brahmane welcher der (sehr verschiedenhoch bewerteten) Unterkasten die religiöse Bedienung der Mitgliedereiner Kaste übernimmt. Und wie der Brahmane zwar die letzte Instanz, aber nichtdie einzige ist, deren Verhalten in Kommensalitätsfragen den Rang einer Kastebestimmt, so auch in diesen Fragen. Der Barbier rituell reiner Kaste bedient nurbestimmte Kasten unbedingt. Bei anderen rasiert er zwar und besorgt die “Manicure”,aber nicht die “Pedicure”. Manche bedient er gar nicht. Ebenso andereLohnwerker, so namentlich der Wäscher. Die Kommensalität pflegt - mit manchenAusnahmen - mehr an der Kaste, das Konnubium fast stets an der Unterkaste,die Bedienung durch Priester und Lohnwerker meist - aber mit Ausnahmen -an <strong>dieser</strong> zu haften. Das Gesagte genügt wohl, um zu zeigen, wie außerordentlichverwickelt die Rangverhältnisse der Kasten sind, zugleich aber auch: wodurch siesich von einer gewöhnlichen ständischen Ordnung unterscheiden. Es ist in ganzeminentem, sonst nirgends auch nur annähernd erreichtem Maß eine religiösritualistischorientierte, - wenn der Ausdruck “Kirche” nicht (wie wir sahen)45

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