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Hinduismus und Buddhismus. [108]Organe) fassen heute ihre Beschlüsse selbständig, ohne Zuziehung der Çastrisund Pandits, die als fakultativ gilt: Einige, und zwar auch niedere, Kasten freilichkennen noch heute einen Rechtszug an einen der heiligen Stühle (Klöster in Sankeschwaroder Schringeri). Eine autonome Satzung neuer Rechtsnormen durcheine Kaste kam nach althinduistischen Begriffen nicht in Frage. Heiliges Rechtkann überall nur offenbart oder als von jeher bestehend neu “erkannt” werden.Aber das heutige Fehlen einer hinduistischen politischen Zwangsgewalt und diedadurch bedingte Schwächung der Stellung der Brahmanen hat dahin gewirkt,daß tatsächlich gelegentlich Rechtssatzung, korrekter Weise unter der Form derRechtserkenntnis, autonom erfolgt. Wie in den Kastenrang - Usurpationen machtsich auch hier der Wegfall der politischen, patrimonial - kirchenstaatlichen Strukturder alten Königreiche deutlich in der Richtung langsamer Erschütterung derKasten-tradition fühlbar.Bei den Stammeskasten ist, je weniger durchgreifend ihre Hinduisierung ist, <strong>des</strong>toöfter die typische Kastenorganisation durch Reste der alten Stammesverfassungersetzt, was uns hier im einzelnen nicht interessieren soll.Die hohen Kasten endlich, namentlich Brahmanen und Radschputen, entbehrenauch in ihren Unterkasten oft jeder einheitlichen Dauerorganisation, und zwar vonjeher, soviel bekannt. Es treten, wenn dringende Fälle vorliegen - etwa ein gröblicherRitualverstoß eines Mitglieds - <strong>für</strong> den Einzelfall die nach altem Brauch dazuberufenen Häupter der Math's (Klöster) zusammen, oder neuerdings auch Versammlungender betreffenden Kastenabteilung. Für die Brahmanen ist selbstverständlich,daß die aus ihnen hervorgehenden Çastris und Pandits, die Hochschulenund Maths (Klöster) mit anerkanntem Ruf als Mittelpunkte heiliger Studienund die von alters her anerkannten heiligen Stühle ihre Autorität zu wahren imallgemeinen imstande sind. Aber die alte Konkurrenz der Veda - Schulen, der philosophischenSchulen, Sekten und Asketen - Orden gegeneinander, und die Gegensätzeder alten vornehmen Brahmanengeschlechter einerseits gegen die durchUsurpation allmählich zu Brahmanen aufgestiegenen, andererseits gegen diedurch Degradation zu Brahmanen niederen Rechts gewordenen Schichten undUnterkasten erzeugen doch tiefe Spannungen108

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