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Hinduismus und Buddhismus. [96]Die literarischen und monumentalen Quellen ergeben den beträchtlichen Umfangdieses <strong>für</strong>stlichen Oiken- und leiturgischen Handwerks 1 ). Es finden sich nun faststets <strong>für</strong>stliche Beamte und bei den Großkönigen Ministerialkomitees <strong>für</strong> dasGewerbe, und diese Aemter können nicht wohl etwas anderes als die Beaufsichtigungder Arbeiten <strong>dieser</strong> Handwerker bezweckt haben 2 ). Daß an Stelle der Frondenvielfach Geldleistungen traten 3 ), entspricht dem Typus der Verwaltungsentwicklungund rückte diese Handwerker dann in eine Reihe mit den lizenz- undsteuerpflichtigen anderen Gewerben der königlichen Städte. Die Steuerleistunggalt als Entgelt <strong>des</strong> wohl fast überall den angesiedelten Handwerkern in irgendeinemUmfang gewährten gewerblichen Monopols 4 ). Nach der anderen <strong>Seite</strong> findetsich aber auch innerhalb <strong>des</strong> <strong>für</strong>stlichen Oikos die Entwicklung zum Ergasterion5 ), wie es uns aus dem späteren Altertum <strong>des</strong> Occidents und namentlich ausAegypten bekannt ist und im byzantinischen und vorderasiatischen Mittelaltervertreten war. Wenn wir nun königliche Verleihungen von Handwerkern an Tempeloder Brahmanen oder ritterliche Vasallen finden 6 ), so werden darunter im allgemeinenwohl Oiken- oder Leiturgiehandwerker verstanden sein. Ganz auszuschließenist in<strong>des</strong>sen nie, daß der König, der zunehmend das Obereigentum amBoden und die freie Verfügung über die ökonomischen Leistungen der Untertanenin Anspruch nahm, auch andere, sei es Helotenhandwerker oder sei es selbstStam-Vorrichtung außer der Reihe oder über <strong>des</strong>sen traditionelle Leistung hinaus forderte, etwaReparaturen außer der Zeit, mußte er mit ihm besondere Uebereinkunft treffen und das Monopol<strong>des</strong> Handwerkers wirkte dann zu <strong>des</strong>sen Gunsten. Insbesondere der Dorfschmiedscheint in Indien wie anderwärts sehr oft erhebliche Prätensionen erhoben zu haben.1) Diese Königshandwerker (und die ihnen gleichartigen Tempelhandwerker) waren die Trägerder Qualitätsarbeit <strong>des</strong> indischen Kunsthandwerks. Auf ihrer Pfründe gesichert, konnten siedie “Zeit” erschwingen, kunstgewerbliche Produkte herzustellen. Coomaraswamy erwähnt,ohne nähere Angaben, eine Vase in Delhi, an der drei Generationen einer Königshandwerkerfamiliegeschaffen hatten.2) Was die Griechen und die einheimischen Quellen (Kautaliya Arthasastra) von solchen königlichen“boards of trade” berichten, dürfte dem Wesen nach den Einrichtungen gleichen, welcheRobert Knox 1682 <strong>für</strong> Ceylon berichtet. (An historical relation of the Island Ceilon, mirunzugänglich, exzerpiert bei Coomaraswamy a. a. O. S. 34 ff.).3) Die Leiturgie der königlichen Goldschmiede, Schmiede, Töpfer usw. war zu festen Sätzen inGold ablösbar (Coomaraswamy a. a. O. S. 38. 39).4) Die Handwerker waren daher, als nach Beseitigung der Monopole und Handwerkssteuerndie Konkurrenz der englischen Fabrikwaren über sie hereinbrach, der Ansicht, die Abschaffungder Steuer habe ihre Existenz untergraben. Coomaraswamy a. a. O.5) Solche sind <strong>für</strong> Ceylon in ihrer Organisation geschildert bei Knox (exzerpiert bei Coomarasvamya. a. O. p. 33 f. ) und den pharaonischen, späthellenistischen, byzantinischen und islamischenoffenbar sehr ähnlich gewesen.6) Z. B. Ep, Ind. III, 295 f. (11. Jahrh.) und oft.96

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