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I. Das hinduistische soziale System. [35]der Exogamie der Sippen, die Exogamie <strong>des</strong> Totems oder der Dörfer stand undeine Endogamie nur unter Umständen <strong>für</strong> den Stamm als Ganzes, aber keineswegsimmer, vorkam. Während die Kaste stets Endogamieregeln zur wesentlichenGrundlage hat. Irgendwelche Speise- und Kommensalitätsregeln sind demStamm keineswegs, stets aber der Kaste eigen.Wir sahen schon, daß, wenn ein Stamm seine Bodenständigkeit verliert und GastoderPariavolk wird, er sich der Kaste bis zur tatsächlichen Ununterscheidbarkeitannähern kann 1 ). Welche Unterschiede bestehen bleiben, wird bei Feststellungder positiven Merkmale der Kasten zu erörtern sein. Zunächst entsteht aber dieFrage: da die Kaste einerseits, im Gegensatz zum “Stamm”, enge Beziehungenzur Beschäftigungsart zu haben pflegt, andrerseits aber zum sozialen Rang, wieverhält sie sich zu Verbänden, welche ihr konstituieren<strong>des</strong> Prinzip gerade voneben daher empfangen, also einerseits zum Berufsverband (Gilde, Zunft), andrerseitszum “Stand”? Zuerst also: zu den ersteren “Gilden” von Händlern und alsHändler, d. h. mit eignem Verkauf, auftretenden Gewerben und “Zünfte” vonHandwerkern hat es in Indien in der Zeit der Städteentwicklung, namentlich imZeitalter der Entstehung der großen Erlösungsreligionen - und, wie wir sehenwerden, nicht ohne Zusammenhang mit diesen - innerhalb der Städte und gelegentlichauch außerhalb ihrer gegeben und Reste davon bestehen noch. Im Zeitalterihrer Blüte glich die Stellung der Gilden durchaus derjenigen in den Städten<strong>des</strong> mittelalterlichen Occidents. Der Verband der Gilden (das Mahajan, wörtlichgleich: “popolo grasso”) stand den Fürsten einerseits, den ökonomisch abhängigenHandwerkern andrerseits etwa ebenso gegenüber wie die großen LiteratenundHändlerzünfte den niederen Handwerkerzünften (“popolo minuto”) <strong>des</strong> Occidents.Ebenso gab es Verbände <strong>dieser</strong> letztern (<strong>des</strong> “panch”). Und daneben hatvielleicht auch die Leiturgiezunft ägyptischer und spätrömischer Art in den entstehendenPatrimonialstaaten nicht ganz gefehlt. Das Eigentümliche der EntwicklungIndiens war nun aber: daß dieseAnsätze zu einer Gilde- und Zunft - Organisation der Städte weder in eine Stadtautonomieoccidentaler Art, noch, nach Ent-1) Die Banjaris z. B. sind in den “Central Provinces” teilweise als “Kasten”, in Mysore aberals (“animistischer”) “Stamm” organisiert, bei beidemal gleicher Beschäftigungsart.Aehnliches kommt öfter vor.35

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