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Hinduismus und Buddhismus. [180]zunehmend ein “roi fainéant”, wie man mit Recht gesagt hat. Das “Atman” ist, undzwar als Kultobjekt, in den Rechtsbüchern im Sinn der Philosophie rezipiert, währenddie Hausrituale sich um diese Konzeption begreiflicherweise wenig bekümmern. Samsaraund Karman sind wenigstens in den Rechtsbüchern selbstverständliche Voraussetzung,in den jüngeren übrigens stärker als in den älteren in den Vordergrund tretend..Aber die religiösen Zuchtmittel sind doch: längerer oder kürzerer Aufenthalt in Hölleund Himmel, die Freude und das jenseitige Glück der Ahnen im Fall der Tugend, dagegenihr jenseitiges Elend im Fall der Uebeltaten <strong>des</strong> Nachkommen 1 ), - und, wie sichvon selbst versteht: im Fall eines durch den Nachkommen verschuldeten Uebelergehensdie Rache <strong>des</strong> Ahnengeistes gegen ihn.Entsprechend der Bedeutung <strong>des</strong> Ahnenkults und also der Nachkommenschaft <strong>für</strong> dieGrabesruhe und Seligkeit der Vorfahren mußte nun eine besonders heikle Frage sein:ob man ohne Nachkommen gezeugt zu haben, ein Sramana werden dürfe. Denn, wennman auch selbst der Ahnenopfer <strong>für</strong> sich nicht mehr zu bedürfen glaubte, so durfte mandoch nicht die Vorfahren ohne Versorgung durch Nachkommen lassen. Die Rechtsbüchersetzen denn auch im Allgemeinen als selbstverständlich voraus, daß der Einzelnealle Stadien, einschließlich <strong>des</strong> Haushalter-, also: <strong>des</strong> Ehe - Stadiums, durchmachenmüsse, um jenseitiges Verdienst zu erlangen. Selbst die Vorstellung, daß das “jenseitige”Fortleben oder die “Unsterblichkeit” in gar nichts anderem bestehe, als in demFortleben in den eigenen Nachkommen, taucht auf 2 ). Es wird bemerkt, daß es Brahmanengebe, welche lehren: daß ein Asket nicht nötig habe, zuerst Haushalter zu sein,ehe er zum Mönchsleben übergehe. Es wird gelegentlich dagegen und gegen die Bedeutung<strong>des</strong> “Wissens” überhaupt als höchsten Heilswegs protestiert 3 ) und der sophistischeWortklauber <strong>des</strong> Heils <strong>für</strong> verlustig erklärt 4 ), ebenso wie der der Weltlust Ergebene.Aber im ganzen wird die Erscheinung eben doch als bestehend ak-1) Vasischtha 16, 36.2) Apastamba 23 v. 8 ff. Auf diese wie die andern hier zitierten Stellen hat Hopkins a. a. O. S. 252 ff.hingewiesen. Die Rechtsbücher s. jetzt in den Uebersetzungen in den Sacred Books of the East.3) Apastamba 10, v. 14 - 15. Dies Rechtsbuch, welches die meisten Widersprüche <strong>dieser</strong> Art gegendie Kontemplationstechnik enthält, ist freilich, wie Bühler (S. B. of the East, Einleitung zur Ausgabe)nachweist, südindischen, also der Heimat der alten Upanischaden - Philosophie fremden Ursprungs.4) Vasischtha 10, 4.181

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