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Hinduismus und Buddhismus. [72]kunft und Eigenart <strong>dieser</strong> letztern bestimmt. Die occidentale Seigneurie entwikkeltesich, wie die orientalisch - indische, durch Zersetzung der patrimonialstaatlichenZentralgewalt, dort <strong>des</strong> Karolingerreichs, hier der Khalifen- 1 ) oder Maharadscha-und Großmoghul - Macht. Aber im Karolingerreich vollzog sich dieEntwicklung auf der Basis stark vorwiegender Naturalwirtschaft und unter Benutzungder letztlich an das Gefolgschaftswesen anknüpfenden Vasallentreue zurVerknüpfung der zwischen König und Gemeinfreie tretenden Herrenschicht mitdem ersteren. Feudalverhältnisse fanden sich, sahen wir, auch in Indien. Aber siewaren dort weder das <strong>für</strong> die Adels- noch das <strong>für</strong> die Grundherrschafts - Bindungschließlich Ausschlaggebende. Im Orient überhaupt und so auch in Indien entwickeltesich vielmehr die dort typische Seigneurie aus der Steuerpacht und ausder Militär- und Steuerpfründe eines wesentlich stärker bürokratischen Staatswesens.Deshalb blieb sie dem Wesen nach “Pfründe” und wurde nicht “Lehen”:nicht eine Feudalisierung, sondern eine Präbendalisierung <strong>des</strong> Patrimonialstaatsvollzog sich, die ihre occidentalen Analogien - wenn auch solche von unentwikkelterArt, - nicht im mittelalterlichen Lehen, sondern im Aemterkauf 2 ) und denPräbenden etwa <strong>des</strong> päpstlichen Seicento oder der französischen Nöblesse deRobe findet. Neben dem Unterschied der historischen Stufe, aus welcher heraushier und dort die Entwicklung erfolgte, ist dabei auch der rein militärische Umstandwichtig gewesen, daß die Reiterei in der Zeit <strong>des</strong> Feudalismus in Europaschlechthin die technisch höchststehende Waffe war, in Indien dagegen trotz erheblicherZahl an militärischer Bedeutung und Leistungsfähigkeit relativ weit zurückstand,zu Alexanders Zeit ebenso wie in den Moghul - Heeren.Die Kanzleiformalien <strong>des</strong> Großmoghul - Staates, soweit sie bekannt sind, nähernsich den aus der türkischen und deren Vorbildern: der Khalifen- und der Sassaniden- Verwaltung, bekannten Typen. Nur drang das Schreibwesen, und zwarschon in der Zeit vor der Fremdherrschaft; infolge der außerordentlichen Rationalisierung<strong>des</strong> Steuerwesens, noch intensiver bis auf den Boden <strong>des</strong> politischenVerban<strong>des</strong> durch: der Dorfschreiber , welcher überall neben dem Dorfvorsteherstand, war die unterste, aber sehr wichtige, Instanz <strong>dieser</strong> Schreiber - Bürokratie,deren massenhafte Pfründen zwischen Brahmanen und andern, sowohl vornehmen,wie Parvenu - Kasten streitig waren. Die Mahratten - Herrschaft kanntewohl am konsequentesten den DuaIismus <strong>des</strong> Deschmukh (Bezirksbeamten) undPatel (Dorfschulzen), die beide Mahratten, und <strong>des</strong> Deschpandya unt Kulkurnu(Dorfrechner ), die daneben standen und meist Brahmanen waren.Auch der unklare Inhalt <strong>des</strong> Kschatriya - Begriffs: - Klein-1) Für den Islam zu vergleichen : C. H. Beckers späterhin zu zitierende Arbeiten.2) Auch die indischen Radscha's verkauften Steuer- und andere politische Pfründen aller Artgelegentlich.72

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