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Hinduismus und Buddhismus. [88]in welchem Sinn vielleicht in Kausalverknüpfung - mit der Entwicklung der Städtesich ausgebreitet hatten : <strong>des</strong> Jainismus und Buddhismus. Dann aber die, wennauch noch nicht stark entwickelte aber doch vorhandene Kastengliederung. Bei<strong>des</strong>tanden der Entwicklung der Militärmacht <strong>des</strong> Bürgertums im Wege, der Pazifismusprinzipiell, die Kasten, indem sie, wie wir sahen, die Entstehung einer Polisoder eines “commune” europäischer Art hemmten. Es konnte daher weder dasHoplitenheer der antiken Polis entstehen, noch das Zunftaufgebot und die Gondottierenheereder mittelalterlichen Städte <strong>des</strong> Occidents, welche beide die Trägerder jeweils höchsten militärischen Technik wurden: das Heer der Florentiner hatzuerst in Europa, soviel bekannt, Feuerwaffen verwendet. Megasthenes kanntedie “sich selbst beherrschenden” Städte 1 ). Vaiçali war s. Z. eine Freistadt: ein Ratder 5.000, d. h. aller derjenigen, welche einen Elefanten stellen konnten, beherrschtesie durch einen uparaya (Vizekönig) als Beamten 2 ). Das Epos kanntedie königlosen Länder auch, sie galten ihm aber - entsprechend der Interessenlageder vom Königtum ökonomisch und sozial abhängigen Priester - als unklassisch:man soll in ihnen nicht leben 3 ). Ansätze von “ständischen” Rechten finden sich.Die älten Versammlungen (Samiti und Sabha) <strong>des</strong> Volks zwar waren entwederHeeresversammlungen oder aber von Anfang an - wie im Epos - Gerichtsversammlungen,in welchen charismatisch oder durch ihre Aeltesten - Stellung qualifizierteGesetzessprecher das Recht auslegten: ohne diese gilt die Versammlungdem Epos nicht als rechtmäßige Sabha 4 ). Im Epos fragen die Könige ihreVerwandtenund Freunde um Rat; die Edlen, in Wahrheit: die höchsten Beamten, bildenbereits den königlichen Rat. Erhebliche Einschränkungen der königlichenMachtstellung hatten sich aber in Südindien im Mittelalter erhalten: Repräsentativersammlungenmit Rechten nach Art unserer Stände. In den Städten finden sichim Epos Aelteste der Stadt 5 ) und Bürger (paurah 6 ) neben den mit zunehmenderSchreiberverwaltung als Beamte immer mehr hervortretenden Priestern erwähnt,welche in den späteren Partien <strong>des</strong> Epos fast allein die Ratgeber <strong>des</strong> Königs sind.Die Stadt ist nun “ein Ort wo gelehrte Priester sind” 7 ) etwa so wie die altmittelalterlichecivitas ein Bischofssitz war. In der Stadtverwaltung verwendet der Königin bestimmter Quote auch Beamte aus der Vaiçya - Kaste, wenn sie “reich”, undaus der Çudra - Kaste, wenn sie “tugendhaft” sind (diese offenbar als LeiturgieoderSteuer - Kollekteure1) Dazu vgl. Lassen, J. A. III, 727 und 786.2) Für alles Folgende vgl. Hopkins im Journal of the Am. O. S. (I890) XIII p. 57 ff.3) XII, 67, 4 ff.4) V, 35, 58.5) V, 2, 7.6) I, 221, 31.7) III, 200, 92.88

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