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I. Das hinduistische soziale System. [87]gleichwertig, hatten nicht selten Konnubium untereinander und verkehrten mitdem Fürsten auf gleichem Fuß. Die Kaufleute finanzierten die Kriege der Fürstenund ließen sich von ihnen, einzeln oder als Gilde, Herrschaftsrechte verpfändenoder verleihen. Und wie das “commune”, die Eidverbrüderung der Herrenstände,im Occident, namentlich in Frankreich, auch auf das Land übergriff, so findet sichAehnliches auch in Indien 1 ). Die Bildungs-Aristrokratie der Priester, der Ritteradelund die bürgerliche Plutokratie konkurrierten miteinander um den sozialenEinfluß, und selbst reiche, d. h. am Handel beteiligte Handwerker verkehrten mitden Fürsten. Zwischen wenigstens einem Teil der Handwerke scheint Freiheit derBerufswahl bestanden zu haben. Es ist die Zeit, in welcher Leute aller Klassen,selbst Çudra's, es zum Erwerb der politischen Herrschaft bringen konnten.Die entstehende patrimoniale Fürstenmacht mit ihrem disziplinierten Heer und ihremBeamtenstabe empfand die Machtstellung und finanzielle Abhängigkeit vonden Gilden zunehmend unangenehm. Wir hören, daß einem bengalischen Königein Vanik (Händler) ein Darlehen <strong>für</strong> Kriegszwecke mit dem Bemerken verweigerte:das Dharma <strong>des</strong> Fürsten sei nicht Krieg zu führen, sondern den Frieden unddie friedliche Wohlfahrt der Bürger zu schützen. Mit dem Hinzufügen jedoch: daßdas Darlehen gleichwohl vielleicht gegeben werden könne, falls der König ein geeignetesSchloß als Pfand zu geben vermöge. Der schwere Grimm <strong>des</strong> Königs,wird dann weiter erzählt, entlud sich bei einem Bankett, als die Händlerkastensich weigerten, den ihnen vom Hofmarschall angewiesenen Platz inmitten derÇudras anzunehmen und sich protestierend entfernten. Auf die Mitteilung <strong>des</strong> Beamtenvom Geschehenen degradierte der König diese Kasten unter die Çudras.Was an <strong>dieser</strong> konkreten Erzählung <strong>des</strong> Vellala Charita 2 ) Wahres ist, bleibe ganzdahingestellt: typische Spannungen berichtet sie offensichtlich. Der Gegensatz<strong>des</strong> <strong>für</strong>stlichen Beamtentums gegen die Macht der bürgerlichen Plutokraten warnaturgegeben und spricht sich auch in jener Verdammung der Goldschmiede,welche teils Träger der alter privaten Münzprägung gewesen sein mochten, teilssicher Darlehnsgeber der Fürsten waren, im Kautaliya Arthasastra aus. Dem Bürgertumwurden nun, neben seiner zweifellosen numerischen Schwäche, gewissespezifisch indische Umstände im Kampf gegen die patrimoniale Fürstenmachtverhängnisvoll. Zunächst der absolute Pazifismus derjenigen Erlösungsreligionen,welche etwa gleichzeitig - wir werden später sehen,1) Eine Gilde hat die Verwaltung eines Bezirks in den Händen; lnd. A. XIX, 145 (Inschrift ausdem 7. Jahrh.). Die Mahajanas eines Dorfs mit ihrem Vorstand an der Spitze erhalten eineSteuer aus dem Dorf verliehen <strong>für</strong> die Anlage einer Zisterne; Ind. Ant. XIX p. 165.2) Sie ist wiedergegeben in der Schrift von Chaudre Dus; The Vaisya Caste, I. The Gandhavarniksof Bengal (Calcutta 1903), einem typischen Erzeugnis der durch die versuchte Feststellungder Kastenrangordnung im Zensus von 1901 entstandenen Literatur.87

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