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§ 13. Das Benediktinerkloster 89b) KonventDer Konvent wird erstmals 1221 als collegium und conventus angesprochen(WestfUB 3 Nr 160 S.82), vorher wird stets nur von den monachi,fratres, religiosi und pauperes Christi gesprochen, die zweifellos den Konventbilden, nach der Regel des hl. Benedikt leben und von Anfang an den Abtnach Benediktsregel und Statuten in freier Wahl unter sich wählen, wiedie Urkunde von 1131 ausdrücklich vermerkt (WestfUB 2 Nr 212 S. 14;vgl. § 13 c). Im 14. und 15. Jahrhundert bezeichnet der Abt den Konventals dat gemeyne convent (StAM Msc. I 99 fol. 85, Liesborn Urk. 180). Ausder Zeit der Erstnennung des Konvents stammt auch das Konventssiegel,das sich für etwa 1239 erstmals erhalten hat. Zum Konvent haben außerden fratres oder monachi auch clerici gehört, wie sie 1178 erstmals besondersbenannt werden (StAM Msc. I 99 fol. 83).Gemäß der Regel des hl. Benedikt konnte der Abt ohne Zustimmungdes Konvents für das Kloster weder Geschäfte abschließen noch irgendweleheNeuerungen, sei es rechtlicher, personeller, baulicher oder anderer Art,einführen. Zumindest in den ältesten Urkunden ist immer wieder vonHandlungen die Rede, die der Abt consensu consilioque fratrum (WestfUB 2Nr 429 S. 163) vollzogen hat.Um 1239, als der Konvent vor der Neuwahl eines Abtes steht, wirdeine Auf teilung des Klostervermögens vorgenommen. Der Konvent beschneidetgleichsam die Rechte"des Abtes, indem er die bis dahin offenbarzentral geführte Kasse in verschiedene Kassen aufteilt, vor allem demKellner genaue Einkunftsquellen zuweist (WestfUB 3 Nr 361 S. 197; vgl.§ 13 d).Über die Aufnahme von Konventualen gibt erst das Tagebuch desletzten Abtes um 1800 Auskunft. Danach verlieh der Abt selbst bei derEinkleidung die Klosternamen, kleidete die zum Noviziat Angenommenenein und nahm die zur Profess Zugelassenen als Professen auf (Kerssenbrock,Tagebuch S. 28, 33, 56). Die Konventualen bekamen Habit, Skapuliere,Medizin und Arzt frei, erhielten jährlich 2 feine Hemden und 3 Ellenfeines Leinen, 2 Paar Schuhe, 2 Paar Schuhlappen, 1 Paar Strümpfe undeine nicht genannte Summe Geld (Linneborn, Aufhebung S. 47). Keinervon ihnen durfte sich ohne Erlaubnis außerhalb der Klausur bewegen, janicht einmal in die Kirche gehen. Nach den Wahlbestimmungen zurAbtswahl des Jahres 1582 mußten sich die Konventualen verpflichten, einder Ordensregel gemäßes Leben zu führen, innerhalb von Kloster undKlausur zu bleiben und nicht ohne Wissen des Abtes an weltlichen Feierlichkeitenteilzunehmen. Zum neuen Abt sollten die Konventualen nichteinen Mann ihrer Gunst, sondern einen erfahrenen und aufrechten Mann

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