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98 4. Verfassungwar, einen Subprior bestimmte, der im Konvent nach dem Prior dennächsthöheren Rang einnahm und diesen vertrat (StAM AltertumsvereinMsc. 350, Linneborn, Aufbebung S. 45 f.).Der Kellner (cellerarius) übte die Aufsicht über die Ökonomie aus(Linneborn, Aufbebung S. 46). Das Amt ist schon 1178 bezeugt (StAMMsc. I 99 fo1. 83), demnach wohl von Anbeginn des Klosters eingerichtet.Die Einkünfte wurden mehrmals verbessert und genauer festgelegt, so imJahre 1208 (WestfUB 3 Nr 47 S. 26), 1218 (WestfUB 3 Nr 131 S. 67), um1239, als die Neuwahl des Abtes bevorstand (WestfUB 3 Nr 361 S.197),und 1299 (WestfUB 3 Nr 1644 S. 857), wo es heißt, quod cum redditus officiiceflerarie nostre adeo essent tenues et exiles, ... non posset de ipsis fratribus nostrisin necessariis provideri ... Damals wurden die Einkünfte zweier Zehnte inGronhorst und Böntrup und die der Hufen in Haskebrügge der Kellnereiüberwiesen. Wahrscheinlich hängt diese Maßnahme mit dem außerordentlichenZuwachs des Konvents zusammen, der es nötig machte, 1298 dieZahl der Pfründen neu festzusetzen. Das Kloster war um diese Zeitgeradezu überlaufen, jedoch nicht in der Lage, allein aus seinen wirtschaftlichenMitteln alle Insassen zu unterhalten. Der Kellner hatte sich stets,sofern er nicht durch weltliche Geschäfte daran gehindert war, im Konventaufzuhalten.Der Thesa urar (thesaurarius, custos, sacrista) wird 1226 erstmals erwähnt(StAM Altertumsverein Msc. 152 fo1. 11). Bis 1333 (StAMAltertumsverein Msc. 188) kommt des öfteren die Doppelbezeichnungt h es a u ra ri u s si v e cu s tos vor. Schäfer (Kanonissenstifter S. 169) hatbereits darauf hingewiesen, daß diese beiden Bezeichnungen nicht unterschiedlicheÄmter meinen, sondern, je nach zeitlichem Gebrauch, identischeBegriffe sind. In einer Urkunde von 1257 (WestfUB 3 Nr 628 S. 321)werden die dem Kloster zufließenden Opfergaben für das Muttergottesbildzwischen Abt und Thesaurar aufgeteilt. Während der Abt alle Gaben ausGold und Silber beanspruchte, sollte der Thesaurar die Wachszuwendungenund Gaben aus anderen Metallen erhalten. Um die Wachsgaben derGläubigen und Wachsabgaben bzw. Gelder der Wachszinsigen hatte sichder Thesaurar ohnehin zu kümmern. Über seine weiteren Tatigkeiten undAufgaben wird nichts gesagt. Sicherlich hatte er aber als Kustos fürKleinodien, kirchliche Gerätschaften, Paramente und Glocken zu sorgenund alle wichtigen Schlüssel in Verwahr. Abt Kerssenbrock umschreibtdie Tatigkeit damit, daß der sacrista Aufsicht führt über alles, "was inder Herrenkirche zu tun war" (Linneborn, Aufbebung S. 46). Im 17.Jahrhundert ist in Liesborn nur noch die Bezeichnung sacrista gebräuchlich.Das Amt des Kämmerers (camerarius) läßt sich nur hundert Jahrezwischen 1227 (WestfUB 3 Nr 239 S. 132) und 1332 (Lies born Urk. 141)

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