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§ 21. Verbrüderungen, Bruderschaften 121Engeln, Leuchterträgern und Weihrauchfaßträgern. Ganz hinten wurde.das hl. Sakrament getragen, und den Abschluß bildeten die Männer. DieseProzession dauerte von der dritten bis zur zwölften Stunde und führtedurch das Fresenbrock und schloß die Grenzen (Sehnad) des Kirchspielsein.§ 21. Verbrüderungen, BruderschaftenBereits für das Damenstift lassen sich mehrere Verbrüderungen mitanderen geistlichen Institutionen nachweisen, so mit Überwasser in Münster,mit St. Mauritz und Simeon in Minden und aufgrund von Nekrologeinträgenvermutlich auch mit dem Dom in Münster, mit Borghorst undHerzebrock (vgl. § 38). Für das Männerkloster spricht eine Urkunde von1238 erstmals von einer Verbrüderung, und zwar mit dem Domkapitel inPaderborn ex antiquo (WestfUB 3 Nr 345 S. 187). 1304 nimmt Liesborndie Zisterzienserinnen von Holthausen in der Diözese Paderborn in seineGebetsverbrüderung auf tenore preseneium firmitatem et p/enam partieipationemmissarum, vigiliarum, orationum et omnium bonorum (WestfUB 9 Nr 249 S. 105).Im 14./15. Jahrhundert bestand eine Verbrüderung mit den Prämonstratensernin Wedinghausen (Stadt Arnsberg), der neben vielen anderen Stiftenund Klöstern auch Freckenhorst (GS NF 10 S. 187), Cappel und Lippstadtangehörten (StAM Msc. VII 6129 fol. 13). Eine direkte Verbindung mitFreckenhorst belegt der Liesborner Nekrologeintrag Vo/marus sae. et ean.in Freekenhorst zum 11. Juli. Der Priester und Kanoniker Volmarus istdurch Freckenhorster Urkunden von 1226 bis 1241 bezeugt 1 ).Die liturgische Bedeutung einer solchen Verbrüderung, wie sie inähnlicher Weise auch für das Mittelalter gelten dürfte, wird aus dem Chor­Direetorium (Direetorium Benedietinum Partieu/are) des Stiftes Überwasser inMünster deutlich, das der Liesborner Mönch Hermann Berchmann für dasvom Liesborner Abt zu visitierende Kloster 1661 geschrieben hat (StAMStudienfonds 68). War ein Liesborner Abt verstorben, wurde in der Vigilein Totenofficium von neun Lektionen gesungen. Tags darauf wareneine Seelenmesse, eine kurze gesungene Kommendation (Fürbitte) undSammelgebete vorgesehen, wie sie im Missale vorgeschrieben waren. Zugegebener Zeit wurde nochmals eine Vigil von drei Lektionen gehalten,dazu eine Messe in gesungener oder gelesener Form gefeiert. Nach demBegräbnis des Abtes wurde in Überwasser eine dreitägige Regularfastenangeordnet, darauf bis zur Neuwahl eine Fastenzeit, wobei verschiedene1) Kohl (GS NF 10 S. 452) gibt irrtümlich den Nekrologeintrag zum 11. Juni an.

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